Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.3 Bezieher von Arbeitslosengeld/Bürgergeld/Unterhaltsgeld

Die Mitgliedschaft von Bezieher von Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Unterhaltsgeld beginnt mit dem Tag, von dem an die Leistung bezogen wird.[1] Der Leistungsbezug löst die Versicherungspflicht aus.[2] Soweit der Anspruch auf die Leistungen der Arbeitsförderung wegen Eintretens einer Sperrzeit nach § 159 SGB III ruht, beginnt die Versicherungspflicht und die Mitgliedschaft g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diversity Management / 2 Diversity Management in Zahlen

Das Thema gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Die Bundesagentur für Arbeit schätzt das aktivierbare Arbeitskräftepotenzial auf bis zu vier Millionen Arbeitnehmer. Die Zahlen hierzu: 80 % aller Mütter arbeiten in Teilzeit, 11 % der Arbeitskräfte haben eine Behinderung und viele werden erst gar nicht eingestellt. Wir haben vier bis fünf sehr unterschiedliche Generat...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 38 Häufig stehen dem Jobcenter gegen den Mandanten Rückzahlungsansprüche zu. Daher war verstärkt zu beobachten, dass im Fall erfolgreicher Widerspruchs- und Klageverfahren der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts durch eine Aufrechnung des Jobcenters mit bestehenden Ansprüchen gegen den Mandanten zu Fall gebracht wird. Das BSG hat dem einen Riegel vorgeschoben und entsch...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 41 Der Mandant wurde in einem Widerspruchsverfahren gegenüber dem Jobcenter vertreten. Dafür war Beratungshilfe bewilligt worden. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden zur Hälfte durch die Behörde getragen. Bei Vertretung als Wahlanwalt wäre eine Geschäftsgebühr Nr. 2302 Nr. 1 VV RVG in Höhe von 359 EUR angemessen. – Kann aufgrund der bewilligten Beratungshilfe tr...mehr

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FF 01/2023, Räumung der Ehe... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Herausgabe der im Alleineigentum des Antragstellers stehenden Immobilie. [2] In der Anhörung vom ## Juni 2021 haben die Beteiligten im dortigen einstweiligen Anordnungsverfahren zu dem von der Antragsgegnerin gestellten Gewaltschutzantrag eine Vereinbarung getroffen. Darin heißt es in Ziffer 1.: Zitat "Die Antragstellerin zu 1 vers...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 42 Die Bewilligung von Beratungshilfe soll dem Bedürftigen den Zugang zum Recht sichern, nicht aber einen erstattungspflichtigen Dritten entlasten. § 9 BerHG legt daher fest: Ist der Gegner verpflichtet, dem Rechtsuchenden die Kosten der Wahrnehmung seiner Rechte zu ersetzen, hat er für die Tätigkeit der Beratungsperson die Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften zu ...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / V. Wohnkosten

1. Die Wohnkostenansätze im Selbstbehalt wurden deutlich erhöht: Im Jahr 2023 steigen sie im notwendigen Eigenbedarf von 430 EUR Warmmiete auf neu 520 EUR/Monat (+ 90 EUR) und beim angemessenen Eigenbedarf von 550 EUR im Jahr 2022 auf nunmehr 650 EUR/Monat (+ 100 EUR). 2. Die Wohnkosten stellen seit Jahren bereits das "Sorgenkind" der Düsseldorfer Tabelle dar: Denn unter den ...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 108 In einem sozialgerichtlichen Verfahren wegen Sozialleistungen wurde mit dem Jobcenter ein schriftlicher Vergleich geschlossen. Ein Termin vor Gericht oder eine Besprechung hat nicht stattgefunden. Die in Ansatz gebrachte Terminsgebühr wurde vom Urkundsbeamten abgesetzt. – Ist eine Terminsgebühr angefallen?mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Während § 1 Abs. 1 den sachlichen Anwendungsbereich beschreibt, legt § 1 Abs. 2 den persönlichen Anwendungsbereich fest. Das EFZG gilt für alle Arbeitnehmer. Nach § 1 Abs. 2 sind dies Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Rz. 5 Die Regelung des § 1 Abs. 2 definiert den Begriff des Arbeitnehmers aber nur scheinbar, denn er gibt keine Hi...mehr

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Leitfaden Verkehrsrecht in ... / 2.1 Aktivlegitimation

Sachschaden Bei Sachschäden ist grundsätzlich der Eigentümer für die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche aktivlegitimiert. Dieses Eigentum ist häufig im Rahmen eines späteren Gerichtsverfahrens nachzuweisen, wenn der Geschädigte bzw. die Versicherung das Eigentum bestreitet. Dabei kann es sein, dass die Vorlage eines Kaufvertrages nicht ausreicht. Es muss dann zu den k...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Einzubeziehende Löhne bzw. Vergütungsbestandteile

Rz. 125 Im Rahmen der Berechnung der Lohnsumme sind als Beschäftigte dieselben Arbeitnehmer des Betriebs (oder der Gesellschaft bzw. der Gesellschaft, an der eine – qualifizierte – Beteiligung besteht) anzusehen wie auch für die Bestimmung der maßgeblichen Beschäftigtenzahl. Nicht zu berücksichtigen sind daher die an die Beschäftigten i.S.v. § 13a Abs. 3 S. 7 Nr. 1 bis 5 Erb...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 8 Es wurden 2 Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft vertreten, die jeweils gesondert hinsichtlich eines zurückliegenden Bewilligungszeitraums Aufhebungs- und Erstattungsbescheide erhalten hatten. Für beide wurde ein getrenntes Widerspruchsverfahren geführt. Die Widersprüche hatten Erfolg und die Hinzuziehung des Bevollmächtigten wurde für notwendig erklärt. Abgerechnet wu...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 11. Die Angelegenheit

Klassiker eines Streites im Rahmen der Frage der Beratungshilfe ist und bleibt das Thema "eine oder mehrere Angelegenheiten". Dabei wird Beratungshilfe je Angelegenheit einmal gewährt. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt das AG Rechtsuchenden unter genauer Bezeichnung der Angelegenheit einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch eine Beratungsperson ihrer Wahl aus....mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.4 Feststellungsfrist für die Jobcenter

Rz. 18 Mit Abs. 1 Satz 3 (bis zum 31.12.2022 Abs. 1 Satz 5) stellt der Gesetzgeber einen zeitlichen Bezug zwischen einer Pflichtverletzung nach § 31 und ihrer Rechtsfolge mit Leistungsminderung durch Minderung des Auszahlungsanspruches her. Nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung darf das Jobcenter eine Minderung des Auszahlungsanspruches nach § 31a ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.3 Außergewöhnliche Härte (Abs. 3)

Rz. 108 Abs. 3 enthält die bereits vom BVerfG entwickelte außergewöhnliche Härte, bei deren Vorliegen im Einzelfall keine Leistungsminderung erfolgen darf. Nach dem Urteil des BVerfG war die Vorgabe in § 31a Abs. 1 Satz 1 a. F., den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung ohne weitere Prüfung zwingend zu mindern, unzumutbar. Die Regelung stellte in der beurteilten Fassung ni...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.5 Sonderregelung für Leistungsminderungen nach Sperrzeiten wegen Meldeversäumnis

Rz. 88 Bei Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 2 Nr. 3 in Fällen einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, Abs. 6 SGB III) gelten nach Abs. 1 Satz 7 die Rechtsfolgen des § 32. Bei dieser Neuregelung handelt es sich der Gesetzesbegründung zufolge um eine gesetzliche Klarstellung (vgl. BT-Drs. 20/3873). Sie entspricht demnach bereits geltender Praxis und s...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.8.2 Bewerbung von schwerbehinderten Menschen

Der Fall Im November 2017 veröffentlichte der Arbeitgeber über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit eine Stellenausschreibung, nach der eine bestimmte Stelle zu besetzen war. Der mit einem GdB von 50 schwerbehinderte Arbeitnehmer bewarb sich im November 2017 unter Angabe seiner Schwerbehinderung auf die ausgeschriebene Stelle. Mit Schreiben vom 11.4.2018 teilte ihm der A...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 12 Der dem Gesetz weiterhin zugrunde liegende Grundsatz des Förderns und Forderns wird in § 2 für den Teilbereich der Forderungen an den Leistungsberechtigten konkretisiert. Dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird abverlangt, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. Dabei gelten allerdings die Grundsätze des § 3. ...mehr

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Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für Konfliktfälle im Zusammenhang mit der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplans ist in § 15a ein Schlichtungsverfahren geschaffen worden. Konflikte können der Gesetzesbegründung zufolge insbesondere Unstimmigkeiten über Inhalte des Kooperationsplans sein, etwa zur Einbeziehung einer konkreten Integrationsmaßnahme in den Kooperationsplan. Es können aber...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.2.1 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 17 Die Meldeaufforderung ist mit einer schriftlichen Rechtsfolgenbelehrung zu verbinden, wenn Rechtsfolgen nicht auszuschließen sind wie während der Vertrauenszeit bei erster Meldeaufforderung. Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte über die Rechtsfolgen, die sich aus einem sozialwidrigen Verhalten nach diesen Regelungen ergeben können, belehrt worden ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. § 31a konkretisiert den Nachranggrundsatz des § 2 und knüpft dazu an Verletzungen der auf Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in Erwerbstätigkeit zielenden Obliegenheiten und weiteren Pflichtverl...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.5 Rechtsfolgen

Rz. 31 § 32 kennt nur eine Stufe für eine Leistungsminderung. Ist der Tatbestand des § 32 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, wird das Bürgergeld für die Dauer von grundsätzlich 1 Monat um 10 % des maßgebenden Regelbedarfs gemindert. Bei einem Eckregelsatz von 502,00 EUR mtl. für einen Alleinstehenden in Regelbedarfsstufe 1 beläuft sich die Minderung auf 50,20 EUR mtl. (2023). Damit wird...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.1 Meldeaufforderung/Meldezweck

Rz. 16a Meldeaufforderungen i. S. v. § 32 ergehen als Verwaltungsakt nach § 59 i. V. m. § 309 SGB III. Insbesondere muss die Aufforderung zur Meldung von einem Meldezweck getragen werden. Meldezwecke sind insbesondere die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, die Vorbereitung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder von Entscheidungen im Leistungsverfahren sowie die ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.3 Weitere Pflichtverletzungen

Rz. 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 regelt die Rechtsfolgen bei weiteren Pflichtverletzungen nach § 31. Insoweit hatten schon die Übergangsregelungen des BVerfG im Urteil v. 5.11.2019 für Sachverhalte nach § 31 Abs. 1 Gesetzeskraft. Eine weitere Pflichtverletzung in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn auf eine Pflichtverletzung nach § 31 eine weitere wegen eines Meldeversäumnisses nac...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei sind an ein sozialwidriges Verhalten die Anforderungen des § 31 maßgebend, diese weichen insbesondere von denen nach § 34 ab. § 31b bestimmt speziell den Beginn und die Dauer der Sanktion na...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.2.2 Wichtiger Grund

Rz. 21b Der wichtige Grund bezieht sich auf die Ursache für das Meldeversäumnis, also auf den Tatbestand. Dagegen spielt die Rechtsfolge der Leistungsminderung keine Rolle, die Folgen der Leistungsminderung sind erst zu prüfen, wenn darüber zu befinden ist, ob eine außergewöhnliche Härte der Feststellung einer Leistungsminderung entgegensteht. Rz. 21c Eine Leistungsminderung ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.2.2 Anhörung nach mehreren Pflichtverletzungen

Rz. 99 Nach Abs. 2 Satz 2 soll das Jobcenter persönlich anhören, wenn die Leistungsberechtigten ohne Vortrag eines wichtigen Grundes wiederholt ihre Pflichten verletzen oder Meldetermine versäumen. Ziel der Regelung ist es nach der Gesetzesbegründung, dauerhafte Leistungsminderungen und einen daraus ggf. resultierenden dauerhaften Kontaktabbruch zum Jobcenter zu vermeiden un...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.6 Beratungsangebot an jüngere Leistungsberechtigte (Abs. 6)

Rz. 155 Abs. 6 verpflichtet das Jobcenter für den Regelfall, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren innerhalb von 4 Wochen nach der Feststellung einer Leistungsminderung ein Beratungsangebot zu machen, in dessen Verlauf die Inhalte des Kooperationsplans überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Von dieser gesetzlichen Vorgabe darf das Jobcenter nur in at...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.5.2 Aufhebung der Leistungsminderung

Rz. 27 In den Fällen des § 31a Abs. 1 Satz 6 ist die Minderung ab dem Zeitpunkt der Pflichterfüllung oder der Erklärung der Bereitschaft zur Pflichterfüllung aufzuheben, soweit der Minderungszeitraum mindestens einen Monat betragen hat, andernfalls nach Ablauf dieses Monats. Es kommen also nur Verkürzungen nach § 31b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Betracht. Fälle des § 31a Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.1 Überblick

Rz. 9 § 32 enthält ergänzende Regelungen zu § 31, die sozialwidriges Verhalten des Leistungsberechtigten mit einer Leistungsminderung belegen. Dieses Verhalten liegt nach § 32 vor, wenn der Einladung zur Meldung oder Untersuchung trotz schriftlicher Rechtsfolgenbelehrung und ohne wichtigen Grund nicht nachgekommen wird. Eine außergewöhnliche Härte steht der Feststellung eine...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.1 Minderung des Auszahlungsanspruchs

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt weiterhin ausdrücklich den Beginn der Rechtsfolgen wegen einer Pflichtverletzung nach § 31, die in § 31a geregelt ist. Die Vorschrift bestimmt in Abs. 2 dagegen allein die gestaffelte Dauer der Leistungsminderung in Monaten. Die Vorschrift gilt nicht für Meldeversäumnisse nach § 32, dort wird die Dauer der Leistungsminderung in Abs. 2 Satz 2 eigen...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.2.1 Anhörung auf Verlangen des Leistungsberechtigten

Rz. 94 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass Leistungsberechtigte vor der Feststellung einer Leistungsminderung auf Verlangen im Regelfall persönlich anzuhören sind. Das stellt eine Möglichkeit für Leistungsberechtigte dar, ist für das Jobcenter wesentliche Voraussetzung, um die Voraussetzungen für die Feststellung der Leistungsminderung zuverlässig feststellen zu können (z. B. das F...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.4 Aufhebung der Leistungsminderung

Rz. 83 In Fällen des Abs. 1 Satz 2 oder 3, in denen die Leistungsminderung für länger als einen Monat festgestellt wurde, sind die Minderungen nach Abs. 1 Satz 2 und 3 aufzuheben, sobald erwerbsfähige Leistungsberechtigte diese Pflichten erfüllen oder sich nachträglich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklären, diesen künftig nachzukommen. Leistungsminderungen sind nach d...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.3 Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte)

Rz. 14 Die Leistungsminderung wegen Verletzung der Meldepflicht nach § 32 kann auch nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte treffen. Bei ihnen kann eine Leistungsminderung insbesondere in Fällen in Betracht kommen, in denen in den Kooperationsplan (bis 30.6.2023 bzw. einem danach vereinbarten Kooperationsplan, längstens jedoch bis zum 31.12.2023: der Eingliederungsvereinbar...mehr

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Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 2.5 Ende des Schlichtungsverfahrens

Rz. 23 Das Schlichtungsverfahren endet 4 Wochen nach seinem Beginn, also der Einleitung durch das Jobcenter oder den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Das Gesetz sieht keine Möglichkeit vor, den Ablauf zu unterbrechen. Auch die Trägerversammlung hat keine Kompetenz, das Ende abweichend zu bestimmen. Rz. 24 Das Schlichtungsverfahren kann früher, also vor Ablauf von 4 Woche...mehr

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Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.2.2 Sanktionsmoratorium für Pflichtverletzungen nach § 31, Abs. 1

Rz. 10 Für die Zeit des Sanktionsmoratoriums galt: Das Sanktionsmoratorium bezieht sich auf die Anwendung des § 31a insgesamt. Das bedeutet, dass alle nach § 31a zu treffenden Entscheidungen nicht getroffen werden: Das sind alle Entscheidungen aufgrund von Pflichtverletzungen nach § 31 nach Maßgabe der Einzelregelungen in § 31a sowohl in Bezug auf erwerbsfähige Leistungsberec...mehr

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Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 2.3 Kompetenz der Trägerversammlung

Rz. 15 Die Trägerversammlung hat das Verfahren für die Schlichtung nach § 15b festzulegen. Es betrifft den Verwaltungsablauf und die Organisation. Dieses Verfahren ist auf geeignete Weise bekanntzumachen, damit auch der erwerbsfähige Leistungsberechtigte von dem Verfahren Kenntnis nehmen und sich daran halten kann. Das gilt auch in Fällen des § 6a, in denen der zugelassene k...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.5.1 Dauer der Leistungsminderung

Rz. 25 Abs. 2 Satz 1 übernimmt seit dem 1.1.2023 nicht die Dauer der Leistungsminderung aus dem früheren Abs. 1 Satz 3. Sie beträgt nach der gestaffelten Neuregelung 1 bis 3 Monate, also nicht mehr in jedem Fall gleich lang und auch nicht mehr starr, sondern mit einer Verkürzungsmöglichkeit bei 2 oder 3 Monaten nach Abs. 2 Satz 2. Rz. 26 Die starre Frist von 3 Monaten einer L...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.1 Erste Pflichtverletzung

Rz. 36 Abs. 1 regelt neben den Tatbeständen, die überhaupt zum Eintritt von Rechtsfolgen führen (§ 31), auch die Rechtsfolgen nach erstmaliger und (mehrfacher) weiterer Pflichtverletzung. Der Gesetzgeber bezeichnete dies in Abs. 1 Satz 1 a. F. als Rechtsfolge in einer ersten Stufe. Konsequenz des sozialwidrigen Verhaltens mit der Qualität einer Pflichtverletzung nach § 31 is...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 2.1 Ausgangslage

Rz. 3 In § 15a wurde durch die Bürgergeld-Gesetzgebung ein Schlichtungsverfahren mit Wirkung zum 1.7.2023 eingerichtet. Darin kommt der kooperative Ansatz des Gesetzgebers zum Ausdruck, Integrationsarbeit zwischen dem Jobcenter und dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf Augenhöhe zu organisieren. Rz. 4 Ein Schlichtungsverfahren kann im Zuge der erstmaligen Antragstellun...mehr

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Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 2.2 Einleitung des Schlichtungsverfahrens

Rz. 10 Ein Schlichtungsverfahren beginnt, wenn vom Jobcenter oder dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ein solches eingeleitet wird. Dafür enthält das Gesetz keine Formvorschriften. Demnach dürfte eine formlose Erklärung genügen. Die beiden Träger der Grundsicherung haben einen Schlichtungsmechanismus zu verabreden, den im Falle der zugelassenen kommunalen Trägerschaft n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.2 Rechtsprechung des BVerfG v. 5.11.2019

Rz. 44 Das BVerfG hat mit Urteil v. 5.11.2019 (1 BvL 7/16) einstimmig entschieden, dass § 31a Abs. 1 Satz 1 bis 3 für Fälle des § 31 Abs. 1 mit Art. 1 Abs. 1 GG i.V. mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG unvereinbar ist, soweit bei erneuter Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 die Leistungsminderung 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt, eine Leistungsminderung nach ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die bis 31.3.2011 in einem Paragraphen zusammengefassten Regelungen über Leistungsminderungen wurden wie folgt neu strukturiert: Regelung der Tatbestände von Pflichtverletzungen (§ 31), Regelung der Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (§ 31a), Regelung zu Beginn und Dauer der Verminderung des Bürgergeldes (§ 31b), Regelung zu Meldeversäumnissen (§ 32). Die §§ 31a und 31b w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.5 Leistungsminderungen bei nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Abs. 5)

Rz. 147 Abs. 5 regelt, welche Minderungsvorschriften auf die nicht erwerbsfähigen Angehörigen des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Bedarfsgemeinschaft anzuwenden sind. Die nicht erwerbsfähigen Personen werden folgerichtig nicht mit Leistungsminderungen bedroht, soweit Pflichtverletzungen in Zusammenhang mit der Eingliederung in Arbeit stehen. Das aber ist bei den ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels in das SGB II eingefügt worden. § 32 war von dem Urteil des BVerfG v. 5.11.2019 (1 BvR 7/16, BGBl. I S. 2046) nicht unmi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.2.3 Sanktionsmoratorium für Pflichtverletzungen der Meldepflicht (§ 32), Abs. 2 und 3

Rz. 17 Das Sanktionsmoratorium bezieht sich eingeschränkt auch auf Verletzungen der Meldepflicht. Sanktionen nach § 32 können daher auch nach dem 30.6.2022 mit Einschränkungen weiterlaufen oder neu festgestellt werden und ablaufen. Abs. 2 und Abs. 3 sind erst im Gesetzgebungsverfahren durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales in den Beschlussvorschlag für den Deutschen Bun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.2 Beginn der Minderung des Auszahlungsanspruchs in Sonderfällen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Abs. 1 Satz 2 trifft eine Sonderregelung in Bezug auf Leistungsminderungen nach § 31 Abs. 2 Nr. 3. Das sind Leistungsminderungen, bei denen der Anspruch auf Alg nach dem SGB III aufgrund einer entsprechenden Feststellung des Jobcenters entweder ruht, weil eine Sperrzeit nach § 159 SGB III eingetreten ist, oder aber erloschen ist, weil der Leistungsberechtigte Anlass z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Lohnsteuer in der Unter... / b) Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt gem. § 108 Abs. 1 S. 1 InsO, dass die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehen. Kündigungsrecht: Gemäß § 113 S. 1 InsO ist der Insolvenzverwalter ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 7 Entscheidung der Agentur für Arbeit

Wird der Arbeitgeber durch eine Entscheidung der Agentur für Arbeit in seinen Rechten beeinträchtigt, kann er versuchen, durch Vortrag neuer Tatsachen eine Änderung der Entscheidung herbeizuführen oder gemäß § 51 SGG gegen die Bundesagentur für Arbeit Klage vor dem Sozialgericht erheben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 1 Anzeigepflichten

Nach § 17 KSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Agentur für Arbeit schriftlich Anzeige zu erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen in Betrieben mit in der Regel 21–59 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer, 60–499 Arbeitnehmern 10 % oder mehr als 25 Arbeitnehmer, mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer entlässt. Mit dem Ausdruck "in der Regel" wird ...mehr