Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.4 Darlehen im Monat der Aufnahme der Ausbildung

Rz. 25 Abs. 3 Satz 3 (bis 31.12.2020: Satz 4) ermöglicht Darlehen in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 4 Satz 1, um zu Beginn der Ausbildung die erste Zeit bis zur Auszahlung der Ausbildungsvergütung bzw. von Förderleistungen zu überbrücken. Dabei darf die Zeit, für die ein Darlehen bestimmt wird, über den Tag der ersten Zahlung der Förderleistung hinausreichen, wenn di...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.7 Ausschlusstatbestände (Abs. 7)

Rz. 49 Die Ausschlussgründe sollen Mitnahmeeffekte vermeiden. Kraft Gesetzes genügt die Vermutung dafür, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines anderen Arbeitsverhältnisses veranlasst hat (Abs. 7 Nr. 1) oder eine bisher erbrachte Förderung für das Arbeitsverhältnis ohne besonderen Grund nicht mehr in Anspruch nimmt (Abs. 7 Nr. 2). Die Vermutung stellt das Jobcenter auf. H...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.5 Gesetzliche Vermutung für Leistungen zum Lebensunterhalt

Rz. 18 Abs. 5 setzt die Lebenserfahrung der Familiennotgemeinschaft in eine gesetzliche Vorschrift um, dass in Notsituationen unabhängig von einer bestehenden bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft Hilfebedürftige von Verwandten und Verschwägerten unterstützt werden. Nach diesem Grundsatz sind die erbrachten Leistungen ohnehin na...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1.2 Höhe des Lohnkostenzuschusses

Rz. 31 Der Lohnkostenzuschuss stellt allein auf das Arbeitsverhältnis ab und damit auf erbrachte Arbeitsleistung einerseits und dafür seitens des Arbeitnehmers zu beanspruchender Lohn gegen den Arbeitgeber. Dieser wird nach Maßgabe des Abs. 4 bezuschusst. Der Zuschuss wird bei Änderungen des Lohnes angepasst. Rz. 32 Die Förderung ist der Höhe nach im Gesetz festgelegt. Der Lo...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.2 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 6 Das Förderinstrument nach § 16i zielt auf eine Teilhabe am Arbeitsmarkt für die betroffenen Arbeitnehmer. Damit ist die Förderung in erster Linie politisches Motiv und keine Marktunterstützung. § 16i wendet sich an Arbeitgeber und an Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann einen Lohnkostenzuschuss erhalten, der Arbeitnehmer – abgesehen von dem mit dem Arbeitsverhältnis einh...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.2 Vorläufige Zahlungseinstellung nach Abs. 2 Nr. 4

Rz. 19 Nach Nr. 4 ist die vorläufige Zahlungseinstellung nach § 331 SGB III mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Grundsicherungsträger auch zur teilweisen Zahlungseinstellung berechtigt sind, wenn sie von Tatsachen Kenntnis erhalten haben, die zu einem geringeren Leistungsanspruch führen. Nach § 331 Abs. 1 SGB III kann die Agentur für Arbeit die Zahlung einer la...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Leistungsformen nach dem SGB II, die in Form von Dienst-, Geld- und Sachleistungen sowie Gutscheinen erbracht werden. Die Gutscheine sind allerdings auch 2011 entgegen dem Vorhaben im Entwurf des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht als eigene Leistungsform in § 4 Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.3 Übermittlung durch gemeinsame Einrichtungen

Rz. 9a Wurden die Aufgaben nach § 44b Abs. 3 Satz 1 zur Wahrnehmung einer gemeinsamen Einrichtung übertragen, so erhebt die gemeinsame Einrichtung sowohl für die Bundesagentur für Arbeit als auch für die Kommune (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) die Daten und übermittelt diese an die Bundesagentur. Die Ermächtigung für die Kommunen liegt auch insoweit in Abs. 1 Satz 1 und 2.mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.1.1 Vorläufige Entscheidung nach Nr. 1

Rz. 13 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist vorläufig zu entscheiden, wenn zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen längere Zeit erforderlich ist, das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen aber hinreichend wahrscheinlich ist. Voraussetzung ist demnach eine bestehende Ungewissheit über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen bzw. über die konkrete Höhe des Leistungsanspruchs...mehr

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Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 2.1 Zuweisung von Beamten und Arbeitnehmern

Rz. 11 Abs. 1 enthält als zentrale Elemente die dauerhafte individuelle Zuweisung von Tätigkeiten an einen Beschäftigten zu einer gemeinsamen Einrichtung, die grundsätzliche Geltung von tarif- und beamtenrechtlichen Regelungen sowie eine Ausnahmeregelung für Fälle eines dringenden dienstlichen Interesses. Rz. 12 In der Begründung zur Neufassung der Abs. 1 und 2 verdeutlichte ...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.2.4 Drittstaatsangehörige

Rz. 21 Eine Prüfung des Arbeitsmarktzugangs bei Drittstaatsangehörigen ist nicht erforderlich, sofern diese schon als Angehörige eines berechtigten Unionsbürgers Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Rz. 22 Ein Zugang zum Arbeitsmarkt besteht, wenn aus dem Aufenthaltstitel die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit hervorgeht. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist dem Drittstaatsan...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.1 Datenerhebung durch die zuständigen Träger der Grundsicherung (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 und 2 werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass auch weiterhin von den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende die für verschiedene in Abs. 3 genannte Zwecke erforderlichen Daten erhoben und von den kommunalen und den zugelassenen kommunalen Trägern an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. Die zuständigen Träger der Grundsiche...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.4 Hilfebedürftigkeit trotz verwertbaren Vermögens

Rz. 11 Abs. 4 hat zum Ziel, einen gerechten Ausgleich zwischen dem Anspruch der Allgemeinheit auf Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch Verwertung und den Interessen der Bedarfsgemeinschaft am Erhalt von bestimmten Vermögensgegenständen zu schaffen. In einem Fall ist Hilfebedürftigkeit objektiv gegeben, weil vorhandenes Vermögen aktuell nicht zur Bestreitung des Lebensunt...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.1 Zumutbarkeit

Rz. 3 Das Merkmal der Zumutbarkeit enthält eine Obliegenheit. Dieser muss der erwerbsfähige Leistungsberechtigte genügen, um Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 zu entgehen. Zumutbarkeit einer Arbeit grenzt die Möglichkeiten ab, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu beseitigen, zu verkürzen oder zu verringern. Es beschreibt Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.4 Haftung des Verleihers nach § 42d Abs. 7

Rz. 123 Soweit der Entleiher Arbeitgeber ist, haftet der Verleiher nach § 42d Abs. 7 EStG wie ein Entleiher nach § 42d Abs. 6 EStG. Der Entleiher ist ausnahmsweise dann Arbeitgeber, wenn er die Leiharbeitnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entlohnt (H 42d.2 "Steuerrechtlicher Arbeitgeber" LStH 2023). Aufgrund dessen wird der Entleiher einbehaltungs- und abführung...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.4 Inhalt der Bescheinigungspflicht (Nachweispflicht)

Rz. 18 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist der Antragsteller oder Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, spätestens vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Der Arbeitslose muss der Agentur für Arbeit spätestens am 3. Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigke...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 24 Die Auskunftspflicht des Maßnahmeträgers nach Abs. 1 ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung (allg. Meinung vgl. Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 61 Rz. 3 m. w. N.). Unterlässt der Maßnahmeträger die Erteilung von Auskünften kann die Agentur für Arbeit bzw. der zugelassene kommunale Träger die Auskunftspflicht im Wege des Verwaltungszwanges durchsetzen ...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.3 Änderungen mit Leistungserheblichkeit

Rz. 14 Mitwirkungspflichten des § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I werden auf den Maßnahmeträger erstreckt. Alle leistungsrelevanten Änderungen sind der Agentur für Arbeit initiativ mitzuteilen. In der Praxis ist insbesondere das Zuspätkommen oder Fernbleiben des Teilnehmers oder auch eklatant mangelndes Interesse von Bedeutung, auch der Unterrichtsausfall des Maßnahmeträgers selbst (v...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1 Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt (Abs. 1)

Rz. 4 In der Gesetzesformulierung wird nur auf den "gewöhnlichen Aufenthalt" Bezug genommen, ohne aber den im sonstigen Sozialrecht für die örtliche Zuständigkeit genannten Anknüpfungspunkt des "Wohnsitzes" zu nennen. Erst in der Gesetzesbegründung wird der "Wohnsitz" gleichberechtigt neben dem "gewöhnlichen Aufenthalt" genannt. Dort heißt es: "Zuständig für das Erbringen vo...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.3 Inhalt der Anzeigepflicht

Rz. 17 Die Anzeigepflicht betrifft nur die Arbeitsunfähigkeit des Leistungsbeziehers, nicht aber Erkrankungen des Kindes (Thommes, in: Gagel, SGB II, § 56 Rz. 11). Die Anzeigepflicht besteht unabhängig von der Dauer der Erkrankung. Auch eine eintägige Erkrankung löst die Anzeigepflicht aus. Anzuzeigen ist auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Weitere Angabe...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift hat einen doppelten Zweck: einerseits die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung sicherzustellen, andererseits die Agentur für Arbeit in die Lage zu versetzen, Maßnahmen der Eingliederung aktiv zu begleiten und bei Bedarf einzugreifen, um den Maßnahmeerfolg zu sichern (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 66, Begründung zu Art. 1 § 61). Zur Erreichung des angestrebten...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1 Trägerpflichten (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet Träger, bei denen eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit durchgeführt wird. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind in den §§ 14 bis 18e, insbesondere § 16 Abs. 1 durch Bezugnahme auf die anwendbaren Vorschriften des SGB III aufgezählt. Wer im Einzelnen Maßnahmeträger sein kann, ist in der Vorschrift nicht explizit geregelt, ergibt...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.2.1 Auskunftspflichten der Maßnahmeteilnehmer

Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 sind die Teilnehmenden auf Verlangen des Grundsicherungsträgers verpflichtet, Auskunft über den Eingliederungserfolg der Maßnahme sowie alle weiteren Auskünfte zu erteilen, die zur Qualitätsprüfung benötigt werden. Eine bestimmte Form der Auskunft ist nicht vorgesehen. Der Teilnehmer hat Auskunft über den Eingliederungserfolg zu erteilen. Dies...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.2 Grund und Höhe der vorläufigen Leistung (Abs. 2)

Rz. 21 Die vorläufige Leistungsgewährung erfolgt von Amts wegen durch Verwaltungsakt. Eines Antrags des Leistungsberechtigten auf vorläufige Leistungsbewilligung bedarf es nicht (allg. Meinung, vgl. Kallert, in: Gagel, SGB II, § 41a Rz. 44). Eine vorläufige Bewilligung setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hinw...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.2 Übermittlung durch die kommunalen Träger (Abs. 2)

Rz. 9 Die kommunalen Träger und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a Abs. 1 Satz 1, § 6b Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 müssen die Daten zusätzlich an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln, wozu sie durch § 51b Abs. 2 ermächtigt werden. Zugleich regelt § 51b Abs. 2, wie die Übermittlung zu erfolgen hat: als personenbezogene Datensätze unter Angabe der Kun...mehr

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Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 2.2 Rechtsstellung der Beamten und Arbeitnehmer

Rz. 19 Abs. 3 stellt klar, dass die Rechtsstellung der Beamten durch die Zuweisung unberührt bleibt. Das hat zur Folge, dass der Dienstherr ungeachtet der Zuweisung von Tätigkeiten in einer gemeinsamen Einrichtung unverändert bleibt und der Beamte entsprechend weiterhin nach der seinem Amt entsprechenden Tätigkeit besoldet wird. Der Beamte hat auch Anspruch auf eine amtsgere...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.7 50 EUR-Grenze (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 14a Der zum 1.1.2023 eingefügte Satz 3 regelt, dass abweichend von Abs. 1 Satz 1 die §§ 45, 47 und 48 des SGB X mit der Maßgabe gelten, dass ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit nicht aufzuheben ist, wenn sich ausschließlich Erstattungsforderung nach § 50 Abs. 1 SGB X von insgesamt weniger als 50,00 EUR für die Gesamtheit der Mitglieder der Bedarfsgemeins...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.11 Übergangsmöglichkeiten

Rz. 58 Abs. 10 erlaubt den Übergang zu einem anderen Arbeitsverhältnis nach § 16i durch Abberufung und erneute Zuweisung. Ebenso sind Übergänge aus Arbeitsverhältnissen nach § 16e a. F. und aus dem Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" möglich, dafür müssen die speziellen Voraussetzungen aus Abs. 3 Nr. 2 und 3 nicht erneut vorliegen. Für alle Fallgestaltungen gil...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.13 Sonstiges

Rz. 65 Die Integrationsverantwortung obliegt für die gesamte Förderdauer, auch bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit, dem Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung (§ 44b) bzw. des zugelassenen kommunalen Trägers (§ 6a). Durch die Integrationsfachkraft des Jobcenters werden regelmäßige Kundenkontakte zusätzlich zur ganzheitlichen Betreuung wahrgenommen, um auch während der Förderun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.5 Entschädigung für Mehraufwendungen

Rz. 33 Die "Förderung" mit einer Mehraufwandsentschädigung ist u. a. an die frühere Arbeitnehmerhilfe neben der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III angelehnt. Sie könnte etwa 2,00 EUR je Arbeitsstunde betragen, aber auch darunter angesiedelt werden ("Mehraufwandsvariante", "Ein-Euro-Job"). Darauf hat der Erwerbstätige neben dem Bürgergeld einen Rechtsanspruch. Der Anspruch ri...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verfolgt das Ziel, eine nahtlose Leistungszahlung in Fällen zu gewährleisten, in denen ein Bezieher von Bürgergeld Ansprüche auf Übergangsgeld bei medizinischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Sozusagen als Rechtsfolge erbringt das Jobcenter in diesem Fall die bisherigen Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus § 1 Abs. 1 und 2 geht die staatliche Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Stärkung des Leitungsberechtigten zur Führung eines Lebens frei von steuerfinanzierten staatlichen Leistungen ebenso wie die individuelle Pflicht hervor, mangels der Grundsicherungsleistungen als bedingungsloses Grundeinkommen als Gegenleistung alle Möglichkeiten zur Been...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Die Vorschrift definiert die Leistungen, die Auszubildende gleichwohl nach dem SGB II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten können, obwohl sie gem. § 7 Abs. 5 von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen sind, weil sie eine Ausbildung absolvieren, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist. Dasselbe gilt in F...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.2 Rückwirkende Leistungserbringung (Abs. 2)

Rz. 20 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Abs. 2 Satz 1 werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht (krit. dazu Paulenz/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II § 37 Rz. 21, der die Regelung für nicht notwendig erachtet, da allein die Kenntnis des Grundsicherungsträgers von der Leistungsberechtigung nicht zur Leistungsgewährung ausreicht). Anders als ...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.1 Darlehensgewährung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Darlehen nur erbracht, wenn der Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Abs. 2 und 4 Satz 1 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Ein Darlehen kann also nur noch erbracht werden, wenn der Bedarf durch das Schonvermögen (15.000,00 EUR für jede Person der Bedarfsgemeinschaft) gedeckt werden kann. Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass Darlehen nach ...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift erklärt in Abs. 1 das SGB X sowie wesentliche Sonderregelungen des Dritten Buches zum Verfahren für entsprechend anwendbar. Die Vorschrift stellt insofern sicher, dass auf das Verwaltungsverfahren beim SGB II die allgemeinen Verfahrensvorschriften Anwendung finden. Die entsprechenden Verfahrensvorschriften gelten unabhängig, ob die Agenturen für Arbeit, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.1 Doppelte Akzessorietät der Haftung des Entleihers

Rz. 104 Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleiher als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer haftet.[1] Nach § 42d Abs. 6 EStG haftet der Entleiher beschränkt auf die LSt fü...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 6 Einen gewöhnlichen Aufenthalt hat der Antragsteller dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (§ 30 Abs. 3 SGB I). Der gewöhnliche Aufenthalt muss sich im Inland befinden. Dabei müssen die Umstände erkennen lassen, dass sich der Hilfebedürftige an dem Ort nicht nur vorüber...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Durch die Änderung des § 25 verliert § 56 seinen Hauptanwendungsbereich. Nach der Neufassung des § 25 beziehen auch arbeitsunfähig erkrankte erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. § 8 rückwirkend seit dem 1.1.2005 Alg II (jetzt: Bürgergeld). Der Bezug von Krankengeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ist ersatzlos gestrichen worden. Nur für Bezieher von Verle...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.6 Abberufung und Kündigungsrecht (Abs. 6)

Rz. 47 Eine Abberufung ist auch wegen der Verbesserung der Übergangschancen möglich, um in ein anderes, gefördertes Arbeitsverhältnis nach § 16i oder in ein marktnäheres Arbeitsverhältnis nach §16e einzumünden: Eine Förderung nach § 16i kann bei einem Arbeitgeber beendet werden, um in ein anderes Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber mit Fortführung der Förde...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.8 Befristung des Arbeitsverhältnisses (Abs. 8)

Rz. 51 Die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses auf 5 Jahre oder insgesamt bis zu 5 Jahre mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung bis zum Ende dieser Frist bringt die längerfristig angelegte Förderung des Arbeitsverhältnisses als soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und den Umstand zum Ausdruck, dass die Förderung nicht an eine Minde...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.10 Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)

Rz. 56 Der Bund schafft die Voraussetzungen dafür, dass die durch Maßnahmen nach § 16i eingesparten Ausgabemittel für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen nach § 16i genutzt werden können (PAT). Der PAT wurde für das Haushaltsjahr 2019 mit 700 Mio. EUR Ausgabemittel ausgestattet. Die Mittel werden nicht au...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.8 Berücksichtigungsverbot (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 14c Bei der Prüfung der Aufhebung nach Satz 3 (Bagatellgrenze von 50,00 EUR) sind Umstände, die bereits Gegenstand einer vorherigen Prüfung nach Satz 3 waren, nicht zu berücksichtigen. Auch diese Regelung dient der Verwaltungsvereinfachung. Ziel ist die sofortige abschließende Bearbeitung des Vorgangs in den Jobcentern. Deshalb findet keine Aufsummierung mit Beträgen von...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.5 Nachrang der Darlehen, Rückzahlung

Rz. 35 Darlehen nach Abs. 3 Satz 1 sind gegenüber den Zuschussleistungen nach den Abs. 2 nachrangig (Abs. 3 Satz 4 ). Hierüber steht den Jobcentern der gemeinsamen Einrichtungen und der zugelassenen kommunalen Träger auch kein Ermessen zu. Auf die Leistungen nach den Abs. 2 besteht ein Rechtsanspruch der Auszubildenden. Allerdings gibt es zwischen Leistungen nach Abs. 2 und ...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 3 Literatur

Rz. 26 Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013 S. 448. Ockenga, Die Kooperationspflichten Dritter und die schwachen Ansprüche der Leistungsberechtigten – Korrekturen im Rechtsverhältnis sind notwendig, SozSich 2015 S. 26. Schweigler/Niedermeier, Leistungserbringerrechtliche Fragen kommunaler Eingliederungs...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.4 Leistungen an Minderjährige

Rz. 14 Der zum 1.1.2011 eingefügte Satz 3 bestimmt, dass für Leistungen nach den Sätzen 1 und 2 an Minderjährige, die Leistungen für die Zeit der Ausübung des Umgangsrechts nur für einen kurzen Zeitraum beanspruchen, der jeweilige Träger an dem Ort zuständig ist, an dem die umgangsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieser Satz 3 setzt nach der Gesetzesbegr...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 3 Literatur

Rz. 69 Armborst, Die leistungsrechtlichen Regelungen der Coronagesetze im SGB II und ihre Auswirkungen – ein Überblick, info also 2021 S. 195. Conradis/Klerks, Probleme der vorläufigen Entscheidungen bei existenzsichernden Leistungen, info also 2018 S. 147. Formann, Die vorläufige Bewilligung von Leistungen nach dem 9. SGB II-ÄndG, SGb 2016 S. 615. Geiger, Der vorläufige Verwal...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.4 Abschließende Leistungsfestsetzung (Abs. 4 und 5)

Rz. 44 Abs. 4 ist zum 1.4.2021 neu gefasst worden und bestimmt seitdem, dass die abschließende Entscheidung nach Abs. 3 nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen soll. Hintergrund dieser Neuregelung war, dass § 67 Abs. 4 Satz 2, nach der eine abschließende Berechnung der Leistungsansprüche nur auf Antrag des Leistungsberechtigten erfolgte, nur für Bewilligungszeiträume,...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 2.3 Bewilligungszeitraum (Abs. 3)

Rz. 10 Nach Abs. 1 Satz 2 sollen die Leistungen jeweils für ein Jahr bewilligt werden. Hierdurch soll eine regelmäßige Überprüfung der Hilfebedürftigkeit in überschaubaren Abständen gewährleistet werden. Nach der bis Mitte 2016 geltenden Regelung war über den Anspruch für 6 Monate zu entscheiden. Damit hatten Jobcenter für Personen, die längerfristig im Leistungsbezug stehen...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.1 Grundlagen der Förderung

Rz. 3 § 16i knüpft u. a. an das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" an, das mit ESF-Mitteln durchgeführt wird. In der Förderperiode 2007 bis 2013 erhielt Deutschland rd. 9,4 Mrd. EUR ESF-Mittel, in der Förderperiode 2014 bis 2020 rd. 7,5 Mrd. EUR ESF-Mittel. Auf den Bund entfielen davon jeweils etwas mehr als ein Drittel der Mittel (vgl. BT-Drs. 19/4946). Beim ...mehr