Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.1 Nichtige Arbeitsverhältnisse

Rz. 51 Von einem aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtigen Arbeitsverhältnis, das aber tatsächlich in Vollzug gesetzt wurde ("faktisches Arbeitsverhältnis"), können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmerin jederzeit ohne Ausspruch einer Kündigung lossagen, da § 17 Abs. 1 nur die Kündigung eines rechtlich existierenden Arbei...mehr

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Grundlagen der Personalentl... / 3.5.2 Unbewusste Überzahlung

Hier besteht grundsätzlich die Rückzahlungsverpflichtung. Die Überzahlung muss vom Arbeitgeber nachgewiesen werden. Der Arbeitnehmer ist zur Herausgabe der Überzahlung verpflichtet. Die Herausgabe erstreckt sich nach § 818 Abs. 1 BGB auch auf bereits von der Überzahlung erworbene Gegenstände etc. (sog. Surrogate). Kann der Arbeitnehmer allerdings nachweisen, dass er nicht meh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.7 Arbeitskampfmaßnahmen

Rz. 65 In einem Arbeitskampf kann der Arbeitgeber das mit einer unter den Anwendungsbereich des § 17 Abs. 1 fallenden Arbeitnehmerin bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch eine lösende Aussperrung beenden, da insoweit das absolute Kündigungsverbot Vorrang vor Arbeitskampfmaßnahmen hat.[1] Eine suspendierende Aussperrung kann dagegen zulässig sein. Als Folge der Aussperrung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebssport / 1 Überlassung betriebseigener Sportstätten

Sofern ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern betriebseigene Sportstätten (z. B. Sportplatz, Fitnessraum, Schwimmbad etc.) unentgeltlich überlässt, geschieht dies beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Es handelt sich um keinen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer, weil eher betriebliche Interessen im Vordergrund stehen.mehr

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Muss HR sich neu erfinden? / 4.1 Diversity

Diversity, oftmals mit Vielfalt übersetzt, wird mittlerweile als wirtschaftlicher Erfolgsfaktor für Organisationen betrachtet. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen profitieren von einer Unternehmenskultur, die alle Beschäftigtengruppen in einer Belegschaft anerkennt und fördert – unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltansc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Abfallbeauftragter / 2 Aufgaben

Der Abfallbeauftragte berät und unterstützt den Betreiber und schult die Beschäftigten. Seine Aufgaben sind nach § 60 KrWG: Weg der Abfälle von der Entstehung oder Anlieferung bis zur Verwertung oder Beseitigung überwachen, u. a. Abfallregister erstellen und pflegen. Einhalten der geltenden abfallrechtlichen Vorschriften und Erfüllen von Bedingungen und Auflagen überwachen. Di...mehr

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Muss HR sich neu erfinden? / 1 HR-Rollenmodell

Zunächst der Versuch einer Begriffsklärung: Was verstehen wir unter Human Ressource Management? Alle geplanten und gesteuerten Aktivitäten einer Organisation zur Gestaltung der Beziehung zwischen Mitarbeiter und Organisation, um die Ziele der Organisation zu erreichen und den Mitarbeitererwartungen gerecht zu werden. Dabei bestimmen die Megatrends aktuell schon die Herausfor...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.3 Unterschiede nach Beschäftigtenstatus

Statusmerkmale werden gern als Differenzierungsgründe herangezogen, da sie scheinbar objektive und neutrale Differenzierungen ermöglichen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Untersuchung der Gruppenbildung In einem ersten Schritt ist die Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer zu untersuchen. Gleichbehandlung kann verlangen, wer zu den vergleichbaren Arbeitnehmern gehört. Ve...mehr

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Demografischer Wandel im Un... / 5.2 Arbeitsorganisation und -gestaltung

§ 2 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz verlangt u. a. vom Arbeitgeber, die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Speziell im Hinblick auf einseitige Belastungen am Arbeitsplatz wird diese Forderung besonders oft missachtet. Nur dort wo die Kenntnisse und Fähigkeiten der Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten umfassend über einen längeren Zeitraum eingefordert werden, können diese auch im...mehr

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Muss HR sich neu erfinden? / 2.3 Transformationale Führung als Ziel

Die vorherigen Ausführungen belegen die weitergehende Entwicklung der Führungsausbildung auf dem Weg zum Führungsstil der Transformationalen Führung. Kerngedanke der Transformationalen Führung ist es, über persönliche und emotionale Ansprache der Beschäftigten deren individuellen Werte, Ziele und Ansprüche im Hinblick auf das Wohl von Team und Organisation zu beeinflussen. Im...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.2 Abgrenzung zum AGG/Geschlechterdiskriminierung

Zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bestimmter Eigenschaften ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar.[1] Wichtig Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stellenausschreibung / Zusammenfassung

Begriff Die Stellenausschreibung ist eine Mitteilung des Arbeitgebers an Mitarbeiter (interne Ausschreibung) und/oder interessierte Dritte (externe Ausschreibung) über eine neu zu besetzende Arbeitsstelle. Die Stellenausschreibung enthält in der Regel ein kurzes Anforderungsprofil an den Stelleninhaber sowie eine kurze Stellenbeschreibung. Gesetze, Vorschriften und Rechtspre...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.6 Strafversprechen zur Sicherung der Kündigungsfristen

Rz. 39 Die Einhaltung der Kündigungsfrist kann durch ein Strafversprechen gesichert werden.[1] Die Grenzen, die § 307 BGB [2] steckt, sind hier allerdings deutlich enger als bei der Verlängerung von Kündigungsfristen. Insbesondere die Höhe der Vertragsstrafe ist dabei einer Angemessenheitskontrolle zu unterziehen. Sie darf jedenfalls die Höhe der Bruttovergütung nicht überstei...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Einzelvertragliche Absprachen

Rz. 28 Die Arbeitsvertragsparteien können eine max. 6-monatige Probezeit vereinbaren (Rz. 29 ff.) die Regelungen eines einschlägigen Tarifvertrags übernehmen (Rz. 33) die Kündigungsfristen verlängern (Rz. 34 f.) bei Aushilfskräften die Kündigungsfristen verkürzen (Rz. 36 f.) in Kleinunternehmen die Kündigungstermine ändern (Rz. 38) und die Einhaltung der Kündigungsfrist durch Stra...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.4 Entschädigungsansprüche mehrerer abgelehnter Bewerber

Machen mehrere Bewerber wegen Benachteiligung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder beim beruflichen Aufstieg eine Entschädigung nach § 15 AGG gerichtlich geltend, so wird auf Antrag des Arbeitgebers das Arbeitsgericht, bei dem die erste Klage erhoben ist, auch für die übrigen Klagen ausschließlich zuständig.[1] Die Rechtsstreitigkeiten sind von Amts wegen an di...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.3 Abgrenzung zum TzBfG

Der § 4 Abs. 1 und Abs. 2 TzBfG etabliert ein Diskriminierungsverbot für Teilzeit- und befristet beschäftigte Arbeitnehmer. Hieraus ergibt sich eine Pflicht zur Gleichbehandlung von Teilzeit- oder befristet beschäftigten Arbeitnehmern und vergleichbaren Vollzeit- und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern (soweit nicht sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung recht...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 7 Kurzfristige Beschäftigung, Arbeitgeber trägt Lohnsteuer

Sachverhalt Eine Aushilfskraft (Schülerin unter 18 Jahre) wird 3 Wochen lang für 15 Arbeitstage eingestellt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden zu 10 EUR pro Stunde.[1] Die Lohnsteuer wird mit 25 % pauschaliert, da die Beschäftigung nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert und der Arbeitslohn 150 EUR pro Tag sowie 19 EUR pro Stunde nicht übersteigt. Die ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.2.4 Kein Widerspruch des Arbeitgebers

Rz. 78 Unverzüglich Der Arbeitgeber kann das Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses verhindern, wenn er auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers nach dem vereinbarten Vertragsende reagiert, indem er bei der Zeitbefristung unverzüglich widerspricht und bei der Zweckbefristung die Zweckerreichung unverzüglich mitteilt. Rz. 79 Entsprechend der Definition in § 121 Abs. 1 BG...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.2.3 Wissen des Arbeitgebers

Rz. 74 Die Fortsetzung der Tätigkeit muss mit Wissen des Arbeitgebers erfolgen. Zuzurechnen ist dem Arbeitgeber das Wissen der zum Abschluss von Verträgen berechtigten Vertreter. [1] Das Wissen eines Kollegen oder eines Fachvorgesetzten ohne entsprechende personalrechtliche Befugnisse genügt daher nicht. So hat das BAG die Kenntnis des Schulleiters dem Arbeitgeber genauso wen...mehr

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Warum ein BEM? / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Seit Mai 2004 besteht für Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX die Verpflichtung zu einem BEM: "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (…), mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit möglich...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.2.4 Rechtsfolgen einer fehlerhaften Unterrichtung

Rz. 31 Fehler bei der Unterrichtung können im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben (Form, Inhalt, Zeitpunkt) zu unterschiedlichen Konsequenzen führen. Dabei ist § 15 Abs. 2 TzBfG im Zusammenhang mit § 15 Abs. 6 TzBfG zu sehen. Nach dieser Vorschrift entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn das Arbeitsverhältnis nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers for...mehr

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Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 2 Inhalt des einfachen Zeugnisses

Das einfache Zeugnis erstreckt sich auf Nachnamen, Vornamen, Beruf und Titel des Beschäftigten, Art und Dauer des Dienstverhältnisses, Kurzbeschreibung des Arbeitgebers, ggf. des Geschäftsbereichs, in dem der Arbeitnehmer tätig war, Tätigkeitsbeschreibung. Aufgenommen werden muss die Benennung der Person des Arbeitnehmers mit Namen und Vornamen. Anschrift und Geburtsdatum sind nu...mehr

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Warum ein BEM? / 2 FAQs

1) Wer ist am BEM beteiligt? Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM schriftlich ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 5 Zahlung nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im Juli infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres eine Abfindung von 55.000 EUR. Sein Bruttoarbeitslohn im Vorjahr betrug 55.200 EUR. Der Arbeitnehmer hat bereits ein neues Beschäftigungsverhältnis begonnen und wurde vom alten Arbeitgeber in der ELStAM-Datenbank abgemeldet. Wie ist...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 7 Abwälzung der Lohnsteuer

Sachverhalt Ein 30-jähriger lediger Arbeitnehmer aus NRW (Steuerklasse I) bezieht einen Bruttoarbeitslohn i. H. v. 4.000 EUR. Sein individueller Kassen-Zusatzbeitrag beläuft sich auf 1,6 %. Er ist konfessionslos, die Nichtzugehörigkeit zur einer erhebungsberechtigten Kirche wurde nachgewiesen. Im Februar 2024 schenkt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt ein...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2.2 Zweckbefristung

Bei einer Zweckbefristung ergibt es sich aus der Natur der Sache, dass der Zweck des Arbeitsverhältnisses oder genauer das konkrete Ereignis, das über die Zweckbefristung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, im Vertrag möglichst genau bezeichnet werden muss. Hieran sollte dem Arbeitgeber schon deshalb gelegen sein, weil er als derjenige, der sich im Zweifel a...mehr

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Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 3 "Klima"-Nebenpflichten

Nebenpflichten des Arbeitnehmers Schon nach allgemeinen Vertragsgrundsätzen sind Arbeitnehmer verpflichtet, Nebenpflichten zu erfüllen. Dazu gehört, das Eigentum des Arbeitgebers zu schützen. Bei einer Gefahrenlage gehört das aktive Eingreifen zur Reduzierung oder Vermeidung der Gefahr dazu. Bei einer Extremwetterlage muss der Arbeitnehmer also das Fenster schließen, das Eindr...mehr

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Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 1.2.1 Pflicht zur Entgeltfortzahlung

Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich das Risiko für von außen auf das Unternehmen einwirkende Umstände, die sich als höhere Gewalt darstellen. Hierzu gehören z. B. die Überschwemmung eines Fabrikgebäudes aufgrund einer Naturkatastrophe, die Zerstörung der Betriebseinrichtungen durch Brand, den Ausfall einer Ölheizung im Betrieb wegen eines plötzlichen Kälteeinbruchs, oder den...mehr

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Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 3.4 Beurteilungsgrundsätze

Im Arbeitszeugnis müssen alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen angegeben werden, die für die Gesamtbeurteilung des Beschäftigten von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind.[1] Einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Arbeitnehmer und seine Führung und Leistungen nicht charakteristisch sind, dürfen in das Zeugnis nicht aufgenommen werden. Das außerdienstliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 1.1.1 Pflicht zur Entgeltfortzahlung

Die Frage ist, ob ein Arbeitgeber von der Entgeltzahlung befreit wird, wenn Produktionsstörungen aufgrund mangelnder Materialversorgung vorliegen. Der Arbeitnehmer bietet seine Arbeitskraft weiter an, aber der Betrieb steht still, weil es infolge klimatisch bedingter Störungen zu einem Abriss der Abläufe kommt. Im Einzelnen ist zu unterscheiden zwischen internen und externen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung zur frühzeitigen Arbeitsuche bezweckt, die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beschleunigen, um damit Arbeitslosigkeit und Entgeltersatzleistungen möglichst zu vermeiden bzw. die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist insbesondere die Vorschrift des § 38 Abs. 1 SGB III zu beachten, die ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Beginn der Meldepflicht

Rz. 3 In § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist eine einheitliche Meldefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Meldung hat also spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu erfolgen. Ob es sich hierbei um ein befristetes oder unbefristetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.[1] Für den Zeitpunkt ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.2.2 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 69 Voraussetzung für die Anwendung des § 15 Abs. 6 TzBfG ist die tatsächliche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer. Rz. 70 Für § 625 BGB setzt dies nach gefestigter Rechtsprechung des BAG die tatsächliche Erbringung einer Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer voraus. Die Gewährung von Urlaub, Freizeitausgleich oder eine Entgeltfortzahlung genügen d...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.5 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 87 Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den vertraglich wirksam vereinbarten Beendigungszeitpunkt bedarf nach § 99 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Die Umwandlung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes ist eine mitbestimmungspflichtige Einstellung.[1] Entscheidet sich der Arbeitgeber, den Arbeitnehmer bewusst über das Vertragsende hin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.2.3 Schriftliche Unterrichtung über die Zweckerreichung

Rz. 21 Die Beendigung eines wirksam zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses setzt nach § 15 Abs. 2 TzBfG neben der Zweckerreichung die Unterrichtung des Arbeitnehmers hierüber voraus. Das Arbeitsverhältnis endet erst mit einer Auslauffrist von 2 Wochen nach Zugang der Unterrichtung. Während der Auslauffrist bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Der Vergütungsanspruch des Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.2.2 Zweckwegfall

Rz. 18 Der Zweckwegfall ist der Zweckerreichung nicht gleichzusetzen. Die rechtlichen Konsequenzen hängen von dem Grund der Zweckbefristung ab. Praxis-Beispiel Es wird als Zweckbefristung[1] eine Beschäftigung bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch einen erkrankten Mitarbeiter vereinbart. Dieser scheidet durch Eigenkündigung aus. Als Zweckbefristung wird vereinbart: Erstell...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 5 Kauf nach Leasingende

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat mit der Leasing GmbH (Provider) einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Aufgrund dessen wurden die Leasingkonditionen, die Anzahl der Leasingräder pro Mitarbeiter, der Preisrahmen für die Mitarbeiter und die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter ihr Elektrofahrrad bei Beendigung der Überlassung zu einem Restwert von 10 % des ursprünglichen Kaufpreises ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 2 E-Bike bis 25 km/h als Gehaltsextra

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein E-Bike (UVP 3.299,99 EUR), das verkehrsrechtlich nicht als Kfz gilt und das er auch privat nutzen darf. Der Arbeitgeber least das Dienstrad bei einer Leasingfirma und übernimmt auch die Versicherungsbeiträge i. H. v. 9,98 EUR monatlich für den Arbeitnehmer. Wie hoch ...mehr

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Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 1 Arbeitszeugnis: Allgemeine inhaltliche Anforderungen

Allen Arten von Arbeitszeugnissen ist es gemein, dem Arbeitnehmer beim Arbeitsplatzwechsel für sein weiteres berufliches Fortkommen einen Nachweis über sein fachliches Können und seine bisherige Tätigkeit zu geben. Hier ist zu unterscheiden zwischen kurzfristigen Arbeitsverhältnissen und solchen, die länger angedauert haben. Je länger ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 6 Reisekosten mit Dienstrad

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer ein E-Bike mit UVP von 4.899,90 EUR sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Der Arbeitnehmer nutzt das Fahrrad auch für seine beruflichen Auswärtstätigkeiten. Das Elektrofahrrad ist verkehrsrechtlich nicht als Kfz einzuordnen. Der Arbeitgeber kann das Fahrrad für ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 1.3.2 Pflicht zur Entgeltfortzahlung bei Hitze

Wird die Lufttemperatur im Raum von 35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet, sofern keine technischen Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorischen Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstung (z. B. Hitzeschutzkleidung) ergriffen wurden. Es stellt sich die Frage, ob der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tombola

Begriff Eine Tombola ist eine Verlosung von Geschenkartikeln, die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung des Arbeitgebers durchgeführt wird. Erhalten Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveranstaltung Lose, führt die bloße Gewinnchance nicht zum Lohnzufluss. Bei einem tatsächlichen Gewinn gilt: Sind alle Arbeitnehmer teilnahmeberechtigt und ist die Teilnahme nicht an eine bes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 1.3.1 Pflichten bei Hitze am Arbeitsplatz

Bei Temperaturen über 26 °C ist die Arbeitsausübung erschwert, ab 30 °C ist die Arbeitsausübung beeinträchtigt. Zunächst ist es bei diesen Temperaturen jedoch nicht zu heiß, um die Arbeitsleistung zu erbringen. Vielmehr muss der Arbeitgeber reagieren und auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung die Lage analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung einleiten. Hinweis Mögliche Reak...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 1 Nettolohnoptimierung durch Dienstrad per Gehaltsumwandlung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem 30-jährigen Arbeitnehmer ab dem 1.7.2024 ein E-Bike sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Das E-Bike ist verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen. Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers des Fahrrads beträgt 3.549 EUR. Der Arbeitgeber kann das Fahrrad für eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.3 Rechtsfolge

Rz. 84 Nach § 15 Abs. 6 TzBfG gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert. Der Inhalt des verlängerten Arbeitsverhältnisses bestimmt sich nach den Bedingungen des bisherigen Vertrags. Dies gilt nicht für die Vereinbarungen, die dem Charakter eines Vertrags auf unbestimmte Zeit entgegenstehen und die Beendigung des Vertrags...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 2 Verhinderung der Arbeitsleistung

Für die Fallkonstellation kommen mehrere Szenarien in Betracht: Der Arbeitnehmer kann aufgrund einer Hochwasserlage nicht an die Arbeitsstelle gelangen oder er hat im Zusammenhang mit einer Schadenswetterlage "Haus und Hof" unter Wasser oder von Extremwetter bedroht. Die Arbeitsstätte hingegen ist unversehrt und der Arbeitgeber bereit, die Arbeitsleistung entgegenzunehmen. Wäre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Abfindungen / 6 Abfindung und Krankengeldbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse I) mit einem Gehalt von 2.500 EUR erhält im Juni infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 30.6. eine Abfindung von 15.000 EUR. Der Arbeitnehmer war seit Anfang des Vorjahres krankgeschrieben und hat seither nur Krankengeld bezogen. Sein Bruttoarbeitslohn im aktuellen Jahr betrug daher 0 EUR. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 1.1.2 Kurzarbeitergeld als Entgeltersatzleistung

Bei Störungen der Produktionsabläufe ist die Kurzarbeit eine Option, die der Arbeitgeber prüfen sollte. Als eine Voraussetzung des Kurzarbeitergeldes muss ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall gegeben sein. Zunächst muss ein Arbeitsausfall erheblich sein, was bei einer Auswirkung auf ein Drittel der Belegschaft anzunehmen ist. Ein Arbeitsausfall ist dann erheblich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2 Rechtsfolgen des zeit- oder zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses

Rz. 6 In § 15 Abs. 1 und 2 TzBfG wird klargestellt, dass wirksam kalendermäßig befristete oder zweckbefristete Arbeitsverhältnisse automatisch enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dies wird als besonderer Vorteil dieser Vertragsgestaltung angesehen. Die erforderliche Unterrichtung über die Zweckerreichung nach § 15 Abs. 2 TzBfG ist keine Kündigung.[1] Rz. 7 Da dem Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 3.5.7 Straftat

Straftaten und Strafverfahren sind für ein Zeugnis nur von Belang, wenn sie mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen. In diesem Fall (z. B. Untreue, Unterschlagung oder Diebstahl zum Nachteil des Arbeitgebers oder der Kollegen, bei Trunkenheitsfahrt mit einem Dienstfahrzeug oder bei einer sittlichen Verfehlung eines Heimleiters) muss im Arbeitszeugnis ein Hinweis aufge...mehr