Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Die für die Geltendmachung im Ausland vorgesehene Vervollständigung der Entscheidung und die Bezifferung eines dynamisierten Unterhaltstitels (Nr. 8)

Rz. 80 Nr. 8 regelt, dass insoweit zum Rechtszug oder zum Verfahren auch mit der Folge, dass durch diese Tätigkeiten keine gesonderten Gebühren ausgelöst werden. Rz. 81 Will eine Partei ein Versäumnis-...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der Verfahrensgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 2 zu VV 3201

Rz. 30 Auch die Anm. zu VV 3201 sieht eine Anrechnung der Verfahrensgebühr vor, wenn Anzu...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4130 ff. / C. Umfang der Angelegenheit

Rz. 13 Das Revisionsverfahren beginnt mit der ersten Tätigkeit nach Auftragserteilung, wobei das Einlegen der Revision für den vorinstanzlich tätigen Anwalt noch zur Vorinstanz zählt (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10). Rz. 14 Zum Verfahren gehören wiederum sämtliche Tätigkeiten bis zum Abschluss der Instanz, also insbesondere die Vorbereitung der Hauptverhandlung, die Teilnahme an Hau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Abgeltungsbereich

Rz. 20 Abgegolten wird auch hier die gesamte Tätigkeit des Anwalts, einschließlich der Entgegennahme der Information, der Vorbereitung des Termins, eventuell erforderlicher Schriftwechsel sowie die Teilnahme und die Berichterstattung an den Auftraggeber oder dessen Vertreter.mehr

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Vorbemerkung zu VV 4104 f. / V. Zusätzliche Verfahrensgebühr nach VV 4142

Rz. 13 Eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach VV 4142 ist auch schon im vorbereitenden Verfahren möglich, wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf eine Einziehung oder eine verwandte Maßnahme erstreckt. Zu beachten ist allerdings Anm. Abs. 3 zu VV 4142. Die zusätzliche Wertgebühr nach VV 4142 kann im vorbereitenden Verfahren und im ersten Rechtszug insgesamt nur einmal entste...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / II. Anwaltsvergütung

Für die vorgenannten Verfahren entstehen Gebühren nach Teil 6 Abschnitt 3 VV, sodass Nrn. 6300–6303 VV Anwendung finden. Vorgesehen sind danach Betragsrahmengebühren. Zudem sieht das VV für die verschiedenen Rechtszüge keine unterschiedlichen Gebühren vor, sodass der Anwalt im erst- und zweitinstanzlichen Verfahren dieselben Gebühren erhält, die aber in jedem Rechtszug des V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die BGB-Gesellschaft als Mandantin

aa) Aktiv- und Passivprozesse der GbR Rz. 18 Nach der Rechtsprechung (siehe § 7 Rdn 18) kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) selbst als Mandantin auftreten mit dem Ziel einer eigennützigen Interessenvertretung. Soweit es um ihre "persönlichen" Belange geht, bedarf es nicht einer Vertretung der (gesamthänderisch verbundenen) Einzelinteressen der Gesellschafter, sond...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines, VV 5101, 5103, 5105

Rz. 1 Die VV 5101, 5103, 5105 regeln die Höhe der Verfahrensgebühren im vorbereitenden Verfahren. Die Verfahrensgebühren sind gestaffelt nach der Höhe des Bußgeldes. Soweit – was im vorbereitenden Verfahren bei Beauftragung des Anwalts die Regel ist – die Höhe des Bußgeldes noch nicht feststeht, ist VV Vorb. 5.1 Abs. 2 anzuwenden (siehe VV Vorb. 5.1 Rdn 2 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Auslagen

Rz. 57 Auch die gesetzlichen Auslagen nach den VV 7000 ff. einschließlich Fahrtkosten und Abwesenheitspauschale kann der Anwalt für die in den Bereich des § 5 fallenden Personen in Rechnung stellen.[31]mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 2. Erstinstanzliche Verfahren

Rz. 8 In erstinstanzlichen Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den VV 3100 ff. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Arrest- oder Verfügungsverfahren vor dem Berufungsgericht als Gericht der Hauptsache (§ 943 ZPO) stattfindet (VV Vorb. 3.2 Abs. 2 S. 1). Rz. 9 Ebenso wie im Erkenntnisverfahren erhält der Anwalt auch im Arr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Ergänzende Vertragsauslegung; § 14 Abs. 1

Rz. 99 Vielmehr ist die durch das Fehlen einer üblichen Vergütung entstehende Lücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen.[113] Grundlage für die gebotene Ergänzung des Vertragsinhalts ist der hypothetische Parteiwille; entscheidend ist, was Anwalt und Auftraggeber bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Verwertungsgesellschaften haben die Aufgabe, die Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche, die sich nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben, für Rechnung mehrerer Urheber oder Inhaber verwandter Schutzrechte zur gemeinsamen Auswertung wahrzunehmen. Mit Wirkung zum 1.6.2016 ist das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) an die Stelle des Urheberre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Aufrechnung mit Verfahrenskosten

Rz. 61 Ob das nach §§ 458 Abs. 1, 462a Abs. 2 S. 1 StPO zuständige Gericht auch dann zu entscheiden hat, wenn die Staatskasse gegenüber dem Erstattungsanspruch mit Verfahrenskosten aufrechnet, hat der BGH ausdrücklich offen gelassen. Das LG Mannheim[47] ist der Auffassung, dass für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Aufrechnungserklärung zwar das Strafgericht nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Anrechnung und Kürzung nach § 15 Abs. 3

Rz. 86 Problematisch ist die Abrechnung, wenn im gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr zu unterschiedlichen Sätzen anfällt, sodass eine Kürzung nach § 15 Abs. 3 vorzunehmen wäre, die Geschäftsgebühr aber nur aus einem Teilwert anzurechnen ist. Es stellt sich dann die Frage, ob erst zu kürzen ist und dann anzurechnen oder ob umgekehrt vorzugehen ist. Beispiel: Der Anwa...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4130 ff. / I. Grundgebühr, VV 4100

Rz. 15 Zunächst einmal kann der Verteidiger auch im Revisionsverfahren die Grundgebühr nach VV 4100, 4101 verdienen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass er erstmals im Revisionsverfahren beauftragt wird. War der Anwalt bereits im vorbereitenden oder im gerichtlichen Verfahren oder in der Berufungsinstanz tätig, so hat er dort die Grundgebühr verdient und kann diese im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Inanspruchnahme des Betroffenen

Rz. 43 Ist der Anwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, kann er nach § 52 den Betroffenen unter den dort genannten Voraussetzungen unmittelbar in Anspruch nehmen (§ 52 Abs. 6 S. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verweisung

Rz. 150 Ist der Rechtsstreit verwiesen worden, so ist für die gesamte Vergütung, auch dann, wenn der Anwalt nur vor dem verweisenden Gericht tätig geworden ist, das Gericht zuständig, das letztlich erstinstanzlich zur Entscheidung berufen war;[90] dies gilt auch bei einer Verweisung zwischen den Rechtswegen.[91]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / t) Versorgungsausgleich

Rz. 107 Schließen die Parteien den Versorgungsausgleich aus und genehmigt das Familiengericht diese Vereinbarung oder wird die Vereinbarung notariell beurkundet, so war früher strittig, ob und wann dies eine Einigungsgebühr auslöst und wann noch von einem Verzicht i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1, 2. Hs. auszugehen ist. Nach derzeitiger Rechtslage stellt sich das Problem in der Regel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Pauschgebühr (§ 42)

Rz. 23 Sofern der Gebührenrahmen nicht ausreicht, um die Tätigkeit des Anwalts angemessen zu vergüten, kann er nach § 42 eine Pauschgebühr beantragen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beweislast

Rz. 11 Da es sich bei VV 2301 um einen Ermäßigungstatbestand der VV 2300 aufgrund einer Beschränkung des Auftrags handelt, liegt die Beweislast für diese Ermäßigung beim Mandanten. Der Anwalt muss den Geschäftsauftrag nachweisen. Der Mandant muss demgegenüber nachweisen, dass der Geschäftsauftrag auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt war.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren nach § 495a ZPO

Rz. 32 Steht die Durchführung der mündlichen Verhandlung im Ermessen des Gerichts, so fehlt es im Regelfall an der für den Anfall der Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 vorgeschriebenen Voraussetzung einer vom Gesetz vorgesehenen mündlichen Verhandlung. Eine Ausnahme bilden die Verfahren nach § 495a ZPO . Hier entsteht die volle Terminsgebühr, obwohl das Gericht das Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Sonstige Fälle

Rz. 17 Darüber hinaus ist auch an anderer Stelle vorgesehen, dass dem Anwalt bei der Bestimmung seiner Vergütung ein Spielraum zur Verfügung steht. aa) Tage- und Abwesenheitsgelder Rz. 18 Bei den Tage- und Abwesenheitsgeldern für einen Termin im Ausland kann der Anwalt die für das Inland vorgesehene Abwesenheitspauschale um bis zu 50 % überschreiten (Anm. zu VV 7005). Auch hie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Gebühr der VV 4303 gilt für sämtliche in den Gnadenordnungen geregelten Gnadenverfahren, soweit es um Strafsachen geht; für Gnadensachen nach VV Teil 6, etwa in Disziplinarverfahren o.Ä., gilt VV 6404. Rz. 6 Nach § 452 StPO steht das Gnadenrecht dem Bund (gemäß Art. 60 Abs. 2 und 3 GG dem Bundespräsidenten) zu, sofern ein Bundesgericht erstinstanzlich entschieden ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Einigungsgebühr

Rz. 15 Neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr kann der Anwalt auch eine 1,0- oder 1,3-Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003, 1004 verdienen. Eine 1,5-Einigungsgebühr nach VV 1000 kommt nicht in Betracht, da VV 3328 stets eine Anhängigkeit voraussetzt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kombinationen

Rz. 32 Möglich ist auch eine Kombination von Verkehrsmitteln, etwa wenn der Anwalt mit seinem eigenen Pkw zum Flughafen anreist, von dort zum Zielort fliegt, wo er anschließend noch ein Taxi oder die Bahn benutzen muss, um zum Gericht zu gelangen.[37]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorzeitige Erledigung

Rz. 9 Eine der VV 3101 Nr. 1 vergleichbare Regelung fehlt, so dass der Anwalt daher auch die volle 1,5-Gebühr erhält, wenn sich sein Auftrag vorzeitig erledigt.[7]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Rechtsbeschwerde

Rz. 54 Kommt es zur Einlegung der Rechtsbeschwerde, kann der Anwalt die Gebühren nach VV 6300 und VV 6301 ein drittes Mal erhalten (§ 17 Nr. 1). Im Verfahren der Rechtsbeschwerde wird in aller Regel allerdings keine Anhörung mehr stattfinden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Pauschvergütung für das ganze Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte

Rz. 101 Die Pauschvergütung kann für das ganze Verfahren bewilligt werden (Abs. 1 S. 1, 1. Alt.). Möglich ist aber auch, die Pauschvergütung lediglich für einzelne Verfahrensabschnitte zu bewilligen (Abs. 1 S. 1, 2. Alt.).[105] Rz. 102 Die Prüfung, ob ein Anspruch auf eine Pauschgebühr für das gesamte Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte besteht, soll nach OLG Jena re...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4130 ff. / 4. Zusätzliche Gebühr nach VV 4142

Rz. 20 Auch im Revisionsverfahren ist VV 4142 anwendbar, so dass der Anwalt zusätzlich eine Wertgebühr nach VV 4142 erhalten kann. Zu den Voraussetzungen siehe die Kommentierung zu VV 4142. Die Höhe der zusätzlichen Wertgebühr beläuft sich auch im Revisionsverfahren auf 1,0. Eine Erhöhung ist hier nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Vergütung im wieder aufgenommenen Verfahren

Rz. 59 Wird das Verfahren wiederaufgenommen, so gilt dieses Verfahren als neue Gebührenangelegenheit (§ 17 Nr. 13). Der Anwalt erhält hierfür die Gebühren der VV 4101 ff. erneut. Er kann diese Gebühren also insgesamt dreimal verdienen, nämlich im Ausgangsverfahren, im Wiederaufnahmeverfahren und in dem wieder aufgenommenen Verfahren. Eine Anrechnung der im Wiederaufnahmeverf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Voraussetzungen

Rz. 49 Weshalb sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befindet, ist für die Anwendung des Abs. 4 unerheblich. Hauptanwendungsfall ist sicherlich die Untersuchungshaft; die Vorschrift des Abs. 4 gilt jedoch auch beimehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Trennung und Verbindung

Rz. 8 Werden mehrere Strafverfahren vor Gericht verbunden, so erhält der Anwalt alle bis zur Verbindung entstandenen Gebühren getrennt. Ab Verbindung entstehen die Gebühren nur noch einmal. Gegebenenfalls ist aber der Verbindung von überdurchschnittlichen Gebühren auszugehen. Die Grundgebühr (VV 4100) kann allerdings nicht erneut entstehen (Anm. Abs. 1 zu VV 4100).[11] Auf di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rücknahme der Anklage oder des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls

Rz. 104 Häufig wird auch die Rücknahme der Anklage oder die Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft in analoger Anwendung der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 als ein Grund für die Zusätzliche Gebühr angesehen. Dies ist in dieser Aussage jedoch unzutreffend. Alleine die Rücknahme der Anklage oder die Rücknahme des Antrags auf Erlass des Strafbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Terminsgebühr (Abs. 1)

Rz. 1 In Bußgeldsachen entsteht die Terminsgebühr zunächst einmal für die Teilnahme an der Hauptverhandlung. Daneben ordnet Abs. 1 an, dass die Terminsgebühr auch für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen außerhalb der Hauptverhandlung entsteht. Diese Regelung entspricht der Vorschrift der VV 4102 im Strafverfahren. Rz. 2 Im Gegensatz zu VV 4102 wird hier allerdings nicht n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 132 Die Vorschrift der Anm. Abs. 2 ist im Zusammenhang mit Nr. 3 zu sehen. Sofern die Voraussetzungen der Nr. 3 gegeben sind, also an sich eine Ermäßigung eintreten würde, weil der Anwalt lediglich einen Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen hat, wird diese Vorschrift wieder ausgeschlossen, wenn es sich um streitige Verfahren der freiwilligen Gerichtsbar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Feststellung des Anspruchs

Rz. 33 Übergangsansprüche gem. § 59 werden wie Gerichtskosten eingezogen. Das bedeutet, dass sie wie Gerichtskosten nach den Gerichtskostengesetzen (§ 19 GKG, § 18 FamGKG, § 18 GNotKG) erhoben werden (zu sozialgerichtlichen Verfahren gem. §§ 183 ff. SGG vgl. aber Rdn 42). Für die Geltendmachung gilt bis auf die unter Rdn 8 (Streitgenossen) aufgeführten Kosten das Justizbeitr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Unterschiedliche Gebührensätze

Rz. 51 Ist der Gebührensatz im Mahnverfahren höher als der Gebührensatz der Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens, so können dem Rechtsanwalt ebenfalls weitere Gebührenbeträge erhalten bleiben. Dann wird nur nach dem geringeren Gebührensatz des streitigen Verfahrens abgerechnet. Beispiel: Mahnverfahren und anschließende vorzeitige Erledigung des streitigen Verfahrens...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / IV. Anwaltskosten

Rz. 183 Das Erinnerungsverfahren ist auch hier eine gesonderte Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Dass sich hier die Erinnerung gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten richtet, ist unerheblich, wie der Gesetzgeber bereits durch das 2. KostRMoG klargestellt hat. Rz. 184 Es entsteht die Vergütung nach VV Teil 3 Abschnitt 5 (VV 3500 ff.). Soweit im zugrunde liegenden Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Mehrere Auftraggeber, VV 1008

Rz. 30 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöhen sich die Gebührenrahmen um jeweils 30 % je weiteren Auftraggeber. Eine gemeinschaftliche Beteiligung ist nicht erforderlich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrag auf Protokollierung

Rz. 87 Die Tätigkeit des Anwalts im Rahmen von VV 3101 Nr. 2 Var. 2 besteht darin, den Antrag zu stellen, die Einigung zu Protokoll zu nehmen. Für die Entstehung der reduzierten Verfahrensgebühr ist es nach dem eindeutigen Wortlaut nicht erforderlich, dass es nach Antragstellung tatsächlich zur Protokollierung kommt.[94]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anspruchshindernisse

a) Grundsätzliches Rz. 46 Liegen alle Voraussetzungen für einen nach § 55 durchzusetzenden Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Staatskasse vor, ist also insbesondere die Beiordnung oder Bestellung wirksam, der Anwalt gebührenpflichtig tätig geworden und fällt diese Tätigkeit unter die Beiordnung oder Bestellung, so können gleichwohl – ausnahmsweise – Gründe vorliegen, di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gemäß § 331 Abs. 3 ZPO (Anm. Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 39 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 entsteht eine reduzierte 0,5-Terminsgebühr auch dann, wenn das Gericht gemäß § 331 Abs. 3 ZPO eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung trifft. Der Grundtatbestand ist in diesem Fall die Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 (Entscheidung im schriftlichen Verfahren). Damit sind zunächst die Fälle gemeint, in denen im schriftlichen Vorverfahren ein Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sonstige berufsgerichtliche Verfahren

Rz. 57 In sonstigen berufsgerichtlichen Verfahren, die nicht die Verletzung einer Berufspflicht zum Inhalt haben, bestimmen sich die Kostenerstattung und Festsetzung nach den jeweiligen Verfahrensordnungen. In Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof richtet sich die Kostenerstattung seit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht vom...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / d) Teil- oder Zwischeneinigungen

Rz. 20 Soweit Teil oder Zwischeneinigungen getroffen werden, berührt dies den Verfahrenswert nicht, da dieser sich nach dem Wert aller Anrechte richtet. Für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr der Anwälte ist dies allerdings von Bedeutung. Die Einigungsgebühr richtet sich dann nur nach dem Wert der Anrechte, über die eine Einigung getroffen worden ist. Zu beachten ist, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Auslagen

Rz. 39 Da das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde eine eigene Angelegenheit darstellt, erhält der Anwalt hier auch seine Auslagen gesondert, insbesondere eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Hat das Gericht bei seiner Entscheidung den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise verletzt und steht der durch die Entscheidung beschwerten Partei kein Rechtsmittel zu, etwa weil eine Berufung nach § 511 Abs. 2 ZPO nicht zulässig ist, kann sie Gehörsrüge erheben. Dem Gegner ist in diesem Verfahren Gelegenheit zur Stellun...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4106 ff. / I. Grundgebühr, VV 4100

Rz. 5 Zunächst einmal kann der Verteidiger auch im gerichtlichen Verfahren die Grundgebühr nach VV 4100, 4101 verdienen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass er erstmals im gerichtlichen Verfahren, also nach Eingang des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls, Eingang der Anklageschrift oder nach Vortrag der Anklage im beschleunigten Verfahren beauftragt wird. War der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach VV 4100 erhält der Anwalt eine Grundgebühr für die erstmalige Übernahme des Mandats und Einarbeitung in den Rechtsfall. Abgegolten werden soll hiermit die erstmalige Einarbeitung in den Prozessstoff, die Entgegennahme der Information, rechtliche Prüfungen, Sachverhaltsermittlung, Gespräche mit dem Mandanten etc.[1] Dazu gehört vor allem auch die erste Akteneinsich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 13 Der Anwalt erhält für seine Tätigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung zunächst eine Verfahrensgebühr nach VV 3329. a) Höhe der Gebühr Rz. 14 Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 0,5. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen (arg. e VV 3337). b) Mehrere Auftraggeber Rz. 15 Vertritt der Anwalt im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung mehrere A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Anm. Abs. 5 S. 1 zu VV 1000 bestimmt, dass die Einigungsgebühr nach VV 1000 in Ehesachen (§ 121 FamFG) und Lebenspartnerschaftssachen (§ 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG) nicht entstehen kann. Eine Einigungsgebühr entsteht daher nicht in Verfahrenmehr