Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 11. Abwehr von Eigengläubigern

Rz. 226 Der Nachlassverwalter muss sich auch zur Wehr setzen, wenn Eigengläubiger des Erben in den Nachlass vollstrecken.[145]mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Antrag auf Klagpflegschaft/Prozesspflegschaft

a) Antragsberechtigung Rz. 256 Die Klagpflegschaft des § 1961 BGB wird nur auf Antrag des Berechtigten angeordnet. Der Antrag muss nicht schriftlich gestellt werden, er kann nach § 25 FamFG auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts oder der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erfolgen. Nach § 10 FamFG kann sich der Nachlassgläubiger auch durch einen Bevoll...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / I. Aufgaben des Nachlasspflegers

Rz. 69 Es sind dies im Wesentlichen 1. Festlegung der Aufgabenbereiche Rz. 70 Der Nachlasspfleger vertritt die noch unbekannten endgültigen Erben im Rahmen des vom Nachlassgericht angeordneten Wirkungskreises. Es ist also darauf zu achten, ob nur die Sicherung des Nachlasses und dessen Verwaltung zum Aufgabenkreis zählen oder auch die...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / c) Mitteilung an Finanzämter

Rz. 77 Praxishinweis Es wird empfohlen, bei jeder Nachlasspflegschaft die Finanzämter (Einkommensteuer- und Erbschaftsteuerfinanzamt) über die Anordnung der Nachlasspflegschaft in Kenntnis zu setzen, dies auch deswegen, um Informationen über den Nachlassbestand zu bekommen, wobei sich die Information oftmals auf die letzten Einkommensteuerbescheide beschränkt.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / I. Vertreter von Gläubigern des Erblassers

1. Einleitung der Nachlasspflegschaft Rz. 252 Jeder Gläubiger kann – unter den oben dargestellten Voraussetzungen – Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft stellen. Gegen den durch eine Nachlasspflegschaft gesicherten Nachlass ist ein Arrestbefehl nicht möglich. Der Sicherungszweck der Nachlasspflegschaft überdeckt den Anspruch eines Gläubigers.[165] Rz. 253 Muster 12.19:...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / e) Pflichten des Nachlasspflegers in Bezug auf Konten u.a.

Rz. 79 Im Folgenden soll nun die rechtliche Stellung des Nachlasspflegers im Verhältnis zu den Banken/Sparkassen dargestellt werden. aa) Ermittlung der Konten Rz. 80 Neben der Sicherung des Nachlassbestandes (Wohnung/Haus) müssen eventuell vorhandene Konten des Erblassers ermittelt werden. Hierbei ist die jeweilige kontoführende Bank dem Nachlasspfleger als gesetzlichem Vertre...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / V. Vergütung des Nachlasspflegers

1. Grundlagen der Pflegschaftsvergütung Rz. 165 Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: Rz. 166 Mittelloser Nachlass:mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 19. Pflichtteil und Nachlassverwaltung

Rz. 236 Der Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten (§ 2314 BGB) kann auch während der Nachlassverwaltung gegen den Erben geltend gemacht werden.[159] Der Zahlungsanspruch ist gegen den Nachlassverwalter geltend zu machen.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / bb) Verwaltung der Konten

(1) Legitimationsprüfung durch Banken Rz. 86 Wenn nun das jeweilige Bankinstitut mitgeteilt hat, dass Konten vorhanden sind, hat der Nachlasspfleger wie folgt zu verfahren: Er hat dem Kreditinstitut seine Bestallung als Nachlasspfleger vorzulegen. Die meisten Bankinstitute werden die Vorlage von einer nur vom Nachlassgericht selbst beglaubigten Fotokopie nicht akzeptieren. Zu...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / VI. Mitwirkung bei Auseinandersetzung

Rz. 333 Praxishinweis Wirkt der Anwalt bei der Auseinandersetzung mit, muss er seinen Mandanten über die Gefahren einer Teilauseinandersetzung (s. Rdn 201) informieren. Unter Umständen wird dabei übersehen, dass noch Verbindlichkeiten bestehen, für die dann der eigene Mandant evtl. unbeschränkt haftet, während der "andere" Miterbe vermögenslos geworden ist und der Nachlass n...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / h) Gläubigerauskunft gem. § 2012 BGB

Rz. 110 Nachlassgläubigern ist Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu geben, § 2012 S. 2 BGB.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Konkurrierende Tätigkeit von Nachlasspfleger und Erben

Rz. 160 Der Erbe behält seine Verpflichtungsfähigkeit und seine Verfügungsbefugnis. Bei zwei sich widersprechenden Verfügungen geht die ältere der jüngeren vor. Praxishinweis Es empfiehlt sich, dieses Thema nicht mit den Erben zu früh zu besprechen, da ansonsten im Einzelfall die Erben hiervon regen Gebrauch machen, was zu einer Mehrbelastung der Arbeit des Nachlasspflegers f...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / a) Erbauseinandersetzung und Veräußerung

Rz. 237 Der Nachlassverwalter ist nicht befugt, die Erbauseinandersetzung durchzuführen oder die Erbschaft zu veräußern.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (2) Bankguthaben

Rz. 88 Der Nachlasspfleger hat bei Bankguthaben wie folgt zu verfahren: (a) Allgemeine Pflichten Rz. 89 Der Nachlasspfleger hatmehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (d) Sperrvermerk

Rz. 106 An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass die Banken teilweise sehr penibel bei Abverfügungen sind und zum Teil auf nachlassgerichtliche Beschlüsse bestehen. Die Bank haftet aus positiver Vertragsverletzung, wenn sie es unterlässt, einen Sperrvermerk zu verlangen, und ein Nachlasspfleger unter Ausnutzung dieses Versäumnisses Geld abhebt und es unterschlägt.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / III. Nachlasspfleger im Umgang mit Gläubigern

Rz. 163 Bei Beginn der Pflegschaft sollte den Gläubigern mitgeteilt werden, dass der Nachlasspfleger grundsätzlich nicht die Aufgabe hat, Schulden zu tilgen. Der Nachlasspfleger sollte sie jedoch über den Fortgang des Verfahrens unterrichten. Nur wenn Kosten auf den Nachlass zukommen, sollte Schuldentilgung vorgenommen werden.mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / I. Erbengemeinschaft – Miterbe als Mandant

Rz. 175 Der Anwalt, der eine gegen die Erbengemeinschaft geltend gemachte Forderung abwehren soll, wird zunächst sehr genau zu prüfen haben, ob er tatsächlich alle Miterben vertreten kann, oder ob hier nicht eine Interessenkollision droht.[412] Nach der Entscheidung des II. Senats des BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR[413] wurde (erneut) diskutiert, ob diese Rspr. auf die Erbe...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / II. Vertreter der Erben

Rz. 263 Die Kontrolle der Nachlasspflegertätigkeit, der Vergütungsansprüche und der Anordnung und Aufhebung der Nachlasspflegschaft sind die wesentlichen Bereiche der anwaltlichen Tätigkeit. Im geringeren Umfang sind Rechte des Erben zu wahren, so aus konkurrierender Verpflichtungstätigkeit und Herausgabe der Nachlassgegenstände. 1. Ansprüche gegen den Nachlasspfleger Rz. 264...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / f) Prozesskostenhilfe

Rz. 108 Zur Frage der Unfähigkeit, die Kosten der Prozessführung aufzubringen, ist im Fall einer Nachlasspflegschaft nicht auf die – nicht feststellbaren – Vermögensverhältnisse unbekannter Erben, sondern auf den Bestand des Nachlasses abzustellen.[67]mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / II. Aufgaben des Nachlassverwalters

1. Allgemeines Rz. 207 Der Nachlassverwalter hat die Aufgabe, die Nachlassgläubiger zu befriedigen, und besitzt nur zu diesem Zweck die ausschließliche Verwaltungsbefugnis und Verfügungsmacht über den Nachlass (§§ 1984 Abs. 1, 1985 BGB). Durch die Anordnung der Nachlassverwaltung kommt es zur Trennung der Vermögensmasse: Nachlassvermögen von Eigenvermögen des Erben. 2. Sammlun...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Möglichkeit, den Vermögensfluss über den Zeitpunkt des eigenen Todes hinaus zu steuern, wird in unmittelbarer Weise durch das Institut der Vor- und Nacherbschaft gewährleistet – sei es durch die explizite Einsetzung von Vor- und Nacherben (§§ 2100 BGB ff.), sei es durch die Einsetzung des Erben unter aufschiebender und auflösender Bedingung (§§ 2074, 2075 BGB). Die...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 6. Klage auf Feststellung des Erbrechts

Rz. 272 Der Erbe hat ein Klagerecht gegen den Nachlasspfleger auf Feststellung des Erbrechts, wenn der Nachlasspfleger das Erbrecht bestreitet. Es empfiehlt sich als Nachlasspfleger, potenzielle Erben darauf zu verweisen, dass es ihnen im Erbscheinsverfahren unbenommen ist, ihr Erbrecht nachzuweisen. Ein Klagerecht wird dann sinnvoll sein, wenn die Nachlasspflegschaft aufgeh...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / V. Haftung des Nachlassverwalters

Rz. 247 Bei der Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten aus einem unzureichenden Nachlass kann es zur Haftung des Nachlassverwalters kommen.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 8. Kein Recht auf Vermögensverwaltung der Erben

Rz. 274 Die Vermögensverwaltung liegt allein beim Nachlasspfleger.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 18. Prozessführungsbefugnis

a) Aktivprozesse Rz. 234 Durch die Anordnung der Nachlassverwaltung verliert der Erbe nicht nur das Recht, über den Nachlass zu verfügen, sondern auch die aktive und die passive Prozessführungsbefugnis.[154] Ein Nachlassverwalter ist grundsätzlich als gesetzlicher Prozessstandschafter der Erben gem. § 1984 Abs. 1 BGB, § 51 ZPO prozessführungsbefugt, jedoch nur hinsichtlich so...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / III. Vertreter des Testamentsvollstreckers

Rz. 276 Wenn Testamentsvollstreckung angeordnet ist, besteht generell kein Bedürfnis auf Anordnung der Nachlasspflegschaft, so dass der Testamentsvollstrecker das Recht hat, Antrag auf Aufhebung der Nachlasspflegschaft zu stellen, es sei denn, es werden gegen den Nachlass Pflichtteilsansprüche geltend gemacht.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / p) Annahme von dem Erblasser zugefallenen Erbschaften

Rz. 137 Hinsichtlich der bereits dem Erblasser angefallenen Erbschaft ist der Nachlasspfleger auch zum Erbscheinsantrag berechtigt.[78] Er kann mit Genehmigung des Nachlassgerichts eine dem Erblasser angefallene Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Der Nachlasspfleger kann Pflichtteilsansprüche, die dem Erblasser zustehen, geltend machen. Diese Rechtsansicht ist nicht unumst...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 8. Feststellung entzogener Werte

Rz. 223 Der Nachlassverwalter muss auch feststellen, ob der Erblasser oder der Erbe dem Nachlass Werte vor Anordnung der Nachlassverwaltung entzogen haben.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / s) Absicherung durch Haftpflichtversicherung

Rz. 148 Das Nachlassgericht kann ggf. den Abschluss einer Versicherung gegen Schäden, die aus einer Handlung des Nachlasspflegers herrühren können, verlangen.[82] Den Abschluss einer derartigen Versicherung wird das Nachlassgericht anordnen, oder der Nachlasspfleger wird dies aus eigenem Interesse vornehmen.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 14. Pflicht zur Auskunftserteilung

Rz. 230 Der Nachlassverwalter hat den Gläubigern Auskunft zu erteilen.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Erbe und gewillkürte Prozessstandschaft des Nachlassverwalters

Rz. 246 Der Nachlassverwalter ist im Prozess Partei kraft Amtes gem. § 116 Nr. 1 ZPO, der Erbe kann mangels eigener Parteistellung als Zeuge vernommen werden.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 16. Unterhalt

Rz. 232 Der Nachlassverwalter hat mit Genehmigung durch das Nachlassgericht dem Erben notdürftigen Unterhalt zu gewähren, sofern die Masse ausreicht.[152]mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / II. Vertreter von Gläubigern des Erblassers als auch des Erben

1. Honorarfrage Rz. 296 Die Gebühren eines Rechtsanwalts, der einen Nachlassgläubiger in einem die Nachlassverwaltung betreffenden Verfahren vertritt, richten sich i.d.R. nach der Höhe der Forderung.[188] 2. Anmeldung einer Forderung im Aufgebotsverfahren Rz. 297 Für den Fall, dass ein Aufgebotsverfahren eingeleitet worden sein sollte, sollte die Forderung angemeldet werden. Mus...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / b) Formulierungsbeispiele zur Erbenermittlung

aa) Einwohnermeldeamt Rz. 152 Muster 12.10: Auskunftsersuchen beim Einwohnermeldeamt Muster 12.10: Auskunftsersuchen beim Einwohnermeldeamt An das Einwohnermeldeamt Stadt _________________________ Auskünfte aus dem Einwohnermeldeverzeichnis Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß anliegend beigefügtem Beschluss des Amtsgerichts _________________________ zeige ich an, dass ich zum Nach...mehr

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AGS 12/2023, Erstattung der... / Leitsatz

Beauftragt eine Partei einen nicht am Gerichtsort ansässigen Anwalt, der seine Kanzlei jedoch im Gerichtsbezirk unterhält, sind dessen Reisekosten auch im Verwaltungsgerichtsprozess in voller Höhe erstattungsfähig. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.11.2023 – OVG 3 K 58/23mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Festlegung der Aufgabenbereiche

Rz. 70 Der Nachlasspfleger vertritt die noch unbekannten endgültigen Erben im Rahmen des vom Nachlassgericht angeordneten Wirkungskreises. Es ist also darauf zu achten, ob nur die Sicherung des Nachlasses und dessen Verwaltung zum Aufgabenkreis zählen oder auch die Ermittlung der Erben. Sind dem Nachlasspfleger Sicherung, Erhaltung und Verwaltung des Nachlasses übertragen, s...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 20. Nichtzuständigkeit des Nachlassverwalters

a) Erbauseinandersetzung und Veräußerung Rz. 237 Der Nachlassverwalter ist nicht befugt, die Erbauseinandersetzung durchzuführen oder die Erbschaft zu veräußern. b) Gesellschaftsanteil im Nachlass Rz. 238 Der Nachlassverwalter ist nicht befugt, den Auflösungsantrag gem. § 133 HGB zu stellen. Der Nachlassverwalter ist auch nicht befugt, persönliche Mitgliedschaftsrechte eines Ge...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Vergleich über ein Pflichtteilsrecht

Rz. 353 Die streitige Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs vom Auskunftsbegehren über die eidesstattliche Versicherung bis hin zur Durchsetzung des Zahlungsanspruchs stellt für die Beteiligten oftmals einen äußerst langwierigen und nervenaufreibenden Prozess dar. Darüber hinaus ist alles andere als sicher, dass der Pflichtteilsberechtigte wirklich vollständig über den Um...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / Literaturtipps

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / A. Geldwäschegesetz ab dem 1.1.2020

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GWG sind Rechtsanwälte Verpflichtete, wenn sie in Ausübung ihres Berufs für den Mandanten an der Planung oder Durchführung u.a. von folgenden Geschäften mitwirken, exemplarischmehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 6. Gebührenrechtliche Folgen

Rz. 13 Die Vertretung von widerstreitenden Interessen kann für den Rechtsanwalt ein ganzes Bündel von Rechtsfolgen auslösen. Neben der Beendigung des Mandats können strafrechtliche, berufsrechtliche, verfahrensrechtliche und gebührenrechtliche Konsequenzen drohen. Rz. 14 Liegt eine Interessenkollision bereits bei der Annahme des Mandats vor, besteht für den Rechtsanwalt aus d...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 2. Einzeltätigkeit

Ist der Verteidiger nicht Vollverteidiger, sondern nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, ist zu unterscheiden:mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Mehrere Auftraggeber

Rz. 35 Schließlich konkretisiert § 7 Abs. 1 RVG den Abgeltungsbereich nach dem RVG für den Fall, dass der Rechtsanwalt durch mehrere Mandanten beauftragt wurde. Entsprechend § 15 Abs. 2 RVG erhält der Rechtsanwalt, wenn er für mehrere Auftraggeber tätig wird, nach § 7 Abs. 1 RVG die Gebühren nur einmal. Auf der Grundlage von Nr. 1008 VV RVG (Mehrvertretungszuschlag)[86] kann...mehr

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AGS 12/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Schutzschrift: 0,8- oder 1,3-Verfahrensgebühr? NJW-Spezial 2022, 411 Insbesondere in Wettbewerbssachen reicht regelmäßig derjenige, der befürchtet, mit einer einstweiligen Verfügung überzogen zu werden, bei Gericht eine Schutzschrift ein. Dies ermöglicht es dem Gericht, bei seiner Entscheidung über den vom Antragsteller gestellten Antrag auf Er...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Erbenberatung zur Schuldenhaftung

Rz. 279 Der Erbe ist auf folgende Punkte hinzuweisen: (1) Obwohl der Erbe auch während des Gütersonderungsverfahrens Träger der Nachlassrechte, -pflichten und -lasten bleibt, geht die Prozessführungsbefugnis auf den Verwalter über (§ 1984 Abs. 1 S. 1 und 3 BGB). Er kann bei bestehender Nachlassverwaltung eine Nachlassforderung dann einklagen, wenn er vom Nachlassverwalter zur...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / b) Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs und -grunds

Rz. 9 Nach § 920 Abs. 2 ZPO sind der Anspruch und der Arrestgrund glaubhaft zu machen. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, gilt dies nur dann, wenn der Gegner die arrestbegründenden Tatsachen gem. §§ 138 Abs. 3, 288 ZPO bestreitet. Im Verfahren muss nicht der volle Beweis durch präsente Beweismittel (z.B. eidesstattliche Versicherung, Urkundenvorlage, Vorlage eines Sac...mehr

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AGS 12/2023, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 82. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 3251 S., 183,00 EUR Die 82. Aufl. des von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars berücksichtigt eine Vielzahl neuer, zum Teil noch nicht in Kraft getretener, Gesetze, die Einfluss auch auf die ZPO, das EGZPO und das GVG haben. Beispielhaft sei hier auf die geplante...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das weite Feld der Vermögensnachfolge fordert heute zur Absicherung des Vermögens des Erblassers bis zum Erbfall eine über die erbrechtliche Beratung hinausgehende Beratung über die Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorgeregelung. Noch bis in die Mitte der 80iger Jahre ereilte den Erblasser in aller Regel ein schneller Tod. Lange Phasen des Leidens und einer damit...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Tod des Ehegatten während des Scheidungsverfahrens

Rz. 66 Hat der Erblasser bereits seine Zustimmung zur Scheidung erteilt, und will er die Wirkungen des § 1933 BGB wieder beseitigen, bleibt ihm die Möglichkeit des Widerrufs nach Maßgabe des § 134 Abs. 2 FamFG , d.h. die Zustimmung zur Scheidung kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Nieders...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / III. Auseinandersetzungsvertrag (Teilungsvertrag)

Rz. 283 Der Vertrag, mit dem sich die Miterben auf eine Auseinandersetzung einigen, ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Zu beachten sind ggf. Formvorschriften, die sich bei der Übertragung einzelner Nachlassgegenstände im Rahmen der Auseinandersetzung ergeben.[554] Es liegt jedoch auf der Hand, dass in der Praxis schon aus Beweisgründen mindestens die Schriftform vorzu...mehr