Rz. 106

An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass die Banken teilweise sehr penibel bei Abverfügungen sind und zum Teil auf nachlassgerichtliche Beschlüsse bestehen. Die Bank haftet aus positiver Vertragsverletzung, wenn sie es unterlässt, einen Sperrvermerk zu verlangen, und ein Nachlasspfleger unter Ausnutzung dieses Versäumnisses Geld abhebt und es unterschlägt.

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