Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 12/2021, Fragen und Lös... / II. Rechtsanwalt B

Rechtsanwalt B hatte von dem Beklagten einen Vertretungsauftrag erhalten, die klägerische Forderung vorgerichtlich abzuwehren. Damit bestimmt sich seine Vergütung nach Teil 2 VV. Sollte Rechtsanwalt B schon vor der tatsächlich nicht erfolgten Klageeinreichung einen Prozessauftrag erhalten haben, wäre dieser dadurch bedingt, dass die erwartete Klage tatsächlich erhoben wird.[...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / IX. Risikominimierung für den Rechtsanwalt

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass der Rechtsanwalt im Interesse seines Mandanten stets den sichersten Weg zu wählen hat,[41] um die Ansprüche des Mandanten zu sichern und durchzusetzen. Dementsprechend "hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachg...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / b) Gebühren des Rechtsanwalts

Die in den Teilen 4 bis 6 VV geregelten gesetzlichen Gebühren eines Wahlanwalts bestehen i.d.R. aus Betragsrahmengebühren. Die Gebühren sind innerhalb des vorgesehenen Rahmens nach § 14 RVG zu bemessen. Im Fall der Erstattung aus der Staatskasse ist auch das Gericht zunächst an die Gebührenbestimmung des Verteidigers gebunden. Hiervon kann nur bei unbilliger Gebührenbestimmu...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / 2. Kosten eines Rechtsanwalts

a) Gesetzliche Vergütung Im Kostenfestsetzungsverfahren wird gem. § 464b StPO insbesondere über die Erstattung der Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts entschieden, den die jeweilige Partei mit ihrer Verteidigung bzw. Vertretung beauftragt hat. Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 91 Abs. 2 ZPO werden nur die gesetzlichen Gebühren und Auslagen erstattet, also die im RVG gerege...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / 4. Rechtsanwalt in eigener Sache

a) Pro Erstattungsfähigkeit Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten des sich selbst verteidigenden Rechtsanwalts spricht, dass § 464b Abs. 2 Nr. 2 StPO auf § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO verweist. Nach dieser Bestimmung sind dem in eigener Sache tätigen Rechtsanwalt die Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet v...mehr

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zfs 12/2021, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Die Sach- und Rechtslage Die Entscheidung des BGH klärt eine in letzter Zeit immer häufiger auftretende Frage aus dem Bereich der Kostenerstattung. Vielfach beauftragen größere Unternehmen mit ihrer Prozessvertretung Spezialanwälte, die für sie bundesweit in jedem Gerichtsverfahren tätig sind. Dabei müssen diese Rechtsanwälte, wie der Fall des BGH zeigt, ihre Kanzlei nicht no...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / 3. Kein Rechtsanwalt als Verteidiger

Nach § 138 Abs. 1 StPO können auch Hochschullehrer als Verteidiger gewählt werden. Die Rspr. geht davon aus, dass bei fehlender Vereinbarung die Vergütung nach dem RVG als übliche Vergütung i.S.d. § 612 Abs. 2 BGB gilt.[41] Daher sind auch die Gebühren und Auslagen des Hochschullehrers bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts als notwendige Aus...mehr

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AGS 12/2021, Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG

Herausgegeben von Norbert Schneider und Joachim Volpert. 9. Aufl., 2021. Deutscher AnwaltVerlag, Bonn. 3.180 S., 169,00 EUR Die nunmehr erschienene 9. Aufl. des in der Praxis beliebten RVG-Kommentars berücksichtigt die vielfältigen Gesetzesänderungen in der letzten Zeit, die Einfluss auf das anwaltliche Gebührenrecht haben. Ferner sind seit dem Erscheinen der Vorauflage unzäh...mehr

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AGS 12/2021, Beschwerdebefu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Grundsätze für die Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde Sowohl bei der wertabhängigen Beschwerde als auch bei der nach § 68 Abs. 1 S. 2 GKG zugelassenen Beschwerde ist es Voraussetzung für deren Zulässigkeit, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Streitwertfestsetzung auch beschwert ist. Somit setzt die Beschwer einer Partei grd...mehr

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zfs 12/2021, Erstattungsfäh... / Leitsatz

1. Zur Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines nicht am Prozessort und auch nicht am Sitz der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten. 2. War die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten einer Partei im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO notwendig, können die zu erstattenden Kosten bei der Vertretung der Partei vor dem Gericht an ihrem Sitz nicht auf die fikti...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / A. Einführung

Rechtsanwälte[1] in der Personenschadenregulierung sehen sich regelmäßig der Situation ausgesetzt, dass sie für ihre geschädigten Mandanten Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen haben, deren Höhe sich zunächst nicht bestimmen lässt. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass der Versicherer auf Anforderung Vorschussleistungen erbringt, die mitunter sogar den geforder...mehr

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AGS 12/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Volpert (S. 529) den zweiten Teil zur Kostenfestsetzung in Strafsachen (Fortsetzung zum Teil 1, AGS 07/2021, 289). Dieser zweite Teil befasst sich mit der Kosten- und Auslagengrundentscheidung. Mit einem aktuellen Problem befasst sich Lissner (S. 533), nämlich inwieweit ein Beratungshilfeantrag in elektronischer Form gestellt werden kann und inwieweit n...mehr

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AGS 12/2021, Anrechnung meh... / I. Sachverhalt

Der Anwalt war im Jahr 2017 zunächst in zwei getrennten sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren tätig gewesen und hatte dort jeweils eine Wahlanwalts-Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV abgerechnet, und zwar i.H.v. 345,00 EUR und i.H.v. 200,00 EUR. Es kam hiernach im Jahr 2018 zu einem gemeinsamen Verfahren vor dem SG über beide angefochtenen Bescheide. Dort wurde der Anw...mehr

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AGS 12/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Wegen einer fälligen und vom Beklagten bestrittenen Kaufpreisforderung i.H.v. 5.000,00 EUR korrespondiert der von dem Kläger vorgerichtlich beauftragte Rechtsanwalt K mit dem Gegenanwalt. Die anwaltlichen Bemühungen haben keinen Erfolg. Nunmehr erteilt der Kläger seinem Rechtsanwalt den Klageauftrag. Hieraufhin ruft Rechtsanwalt K den Gegenanwalt, Rechtsanwalt B an, mit dem ...mehr

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AGS 12/2021, Anwaltswechsel... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Notwendiger Anwaltswechsel Die Entscheidung des OVG Lüneburg liegt auf der Linie der st. Rspr. des BGH. Danach sind bei einem Anwaltswechsel die hierdurch entstehenden Mehrkosten nur dann notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 ZPO, wenn er nicht auf ein Verschulden der Partei oder ein ihr nach dem Grundgedanken des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnendes Verschulden ihres Rechtsan...mehr

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AGS 12/2021, Mitwirkung bei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Mitwirkung wird vermutet Die Entscheidung ist zutreffend. Eine zusätzliche Gebühr entsteht nur, wenn der Anwalt mitgewirkt hat. Dabei wird allerdings seine Mitwirkung gesetzlich vermutet. Wie sich aus Anm. zu Nr. 5115 VV ergibt, trägt die Darlegungs- und Beweislast grds. der Auftraggeber bzw. der Erstattungsschuldner. 2. Sekundäre Darlegungs- und Beweislast Dem Anwalt oblieg...mehr

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AGS 12/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Das "neue" Erfolgshonorar – was die Praxis jetzt wissen muss, AnwBl Online 2021, 246 Am 1.10.2021 ist das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsgesetz (Legal-Tech-Gesetz) in Kraft getreten. In seinem Beitrag weist Mayer darauf hin, dass dieses Gesetz nicht nur die Inkassodienstleistungen nach dem RDG neu...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / VI. Antrag, Anlagen und Scan

Der Antrag auf Beratungshilfe ist zweifelsfrei vom unmittelbar selbst betroffenen, also dem Rechtsuchenden zu unterschreiben. Die Anlagen sind ebenfalls "selbst" zu erklären und damit zu unterschreiben. In der dem Fall 2 (VerfGH Münster) zugrundeliegenden Entscheidung hatte das ablehnende Gericht zwar nicht den Antrag über den elektronischen Weg selbst beanstandet, stattdess...mehr

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AGS 12/2021, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Die Klägerin begehrte mit Klageschrift vom 9.3.2020 von der Beklagten vor dem LG Potsdam Mietzins für Heizungen und Schadensersatz wegen Nichtherausgabe eines Heizgerätes nach Mietende, Verzugszinsen sowie Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten. Der Klageschrift beigefügt waren als Anlagen u.a. die Rechnungen der Klägerin, auf denen deren Kontoverbindung ersichtlich war. Die ...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / 1. Fall 1

Aus der Praxis[1] wurde ein Fall "rund um die Antragstellung" vorgetragen, der gleich mehrere diskussionswürdige Punkte umfasst. Augenscheinlich wurde im Rahmen eines Beratungshilfemandates der Anwalt unmittelbar durch den Mandanten aufgesucht und um Beratungshilfe nachgesucht. Der daraufhin notwendige nachträgliche Antrag auf Bewilligung der bereits begonnenen Beratungshilfe...mehr

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AGS 12/2021, Nebenforderung... / III. Bedeutung für die Praxis

Berechnung des Beschwerde- und des Gegenstandswertes Sind außer dem Hauptanspruch auch Nebenforderungen betroffen, regelt § 4 ZPO deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung beim Beschwerdewert und § 43 GKG beim Streitwert für die Gerichts- und Anwaltskosten. Üblicherweise handelt es sich um herauszugebende Nutzungen, Zinsen oder Kosten der Rechtsverfolgung. Einfach ist d...mehr

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AGS 12/2021, Anforderungen ... / I. Sachverhalt

Der Anwalt hatte gegen die früheren Mandanten das Vergütungsfestsetzungsverfahren wegen einer offenen Honorarforderung i.H.v 1.926,97 EUR eingeleitet, da diese nicht gezahlt hatten. Auf den Festsetzungsantrag hin hatten die Antragsgegner zunächst lediglich eingewandt, der Rechtsanwalt habe "seine Forderungen zur Zahlung stets erhalten". Darüber hinaus haben die Antragsgegner...mehr

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AGS 12/2021, Keine Ladung d... / III. Bedeutung für die Praxis

Kammergutachten ist kein Sachverständigengutachten Die Entscheidung ist zutreffend. Bei einem Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer, sei es nach § 3a RVG oder § 14 Abs. 3 RVG (§ 14 Abs. 2 RVG a.F.), handelt es sich nicht ein Sachverständigengutachten i.S.d. ZPO, sondern lediglich um eine Informationsquelle, die ein Gericht in einem Vergütungsprozess zwischen Anwalt ...mehr

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AGS 12/2021, Musielak/Voit, ZPO - Kommentar zur Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak und Prof. Dr. Wolfgang Voit. 18. Aufl., 2021. Franz Vahlen Verlag, München. 3.065 S., 169,00 EUR Das umfangreiche Standardwerk, das nunmehr bereits in 18. Aufl. erscheint, hat sich längst einen Spitzenplatz unter den ZPO-Kommentaren gesichert. Es besticht durch stetig aktuelle praxistaugliche und präzise Lösungen. Die sorgfält...mehr

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AGS 12/2021, Anforderungen ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Gesteigerte Anforderungen beachten Auch wenn nach wie vor eine Substantiierung der Einwände im Vergütungsfestsetzungsverfahren nicht gefordert wird, ist doch zu beobachten, dass die Rspr. zunehmend höhere Anforderungen an die erhobenen Einwände stellt und – wie hier – konkrete Angaben fordert. Der Anwalt sollte sich also durch zu unbestimmte Einwendungen nicht abhalten las...mehr

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AGS 12/2021, Mitwirkung bei... / Leitsatz

Eine zusätzliche Gebühr bei Einstellung des Verfahrens entsteht nicht, wenn sich die Tätigkeit des Anwalts darauf beschränkt hatte, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und lediglich eine Einlassung anzukündigen. AG Offenbach, Beschl. v. 15.7.2021 – 275 OWi 248/21mehr

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AGS 12/2021, Anrechnung meh... / Leitsatz

Hat der Anwalt in sozialrechtlichen Angelegenheiten zunächst mehrere Geschäftsgebühren in getrennten Widerspruchsverfahren verdient und kommt es dann zu einem einzigen gerichtlichen Verfahren, sind nach der bis zum 31.12.2021 gelenden Rechtslage beide zuvor verdiente Geschäftsgebühren hälftig auf die nachfolgende Verfahrensgebühr anzurechnen. Die zum 1.1.2021 eingefügte Vorsc...mehr

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AGS 12/2021, Anforderungen ... / Leitsatz

Der bloße Einwand, die Rechnung des Anwalts sei bezahlt, ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren unbeachtlich. Auch wenn kein substantiierter Vortrag erforderlich ist, müssen doch zumindest konkrete Angaben zu den angeblichen Zahlungen zu machen. Ob diese Zahlungen tatsächlich geleistet und auf die zur Festsetzung angemeldete Vergütung zu verrechnen sind, ist nicht im Vergütu...mehr

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AGS 12/2021, Entschädigung ... / III. Begründetheit der Klage

1. Anwendbarkeit des § 198 GVG Das OLG hat wegen nach seiner Ansicht unangemessenen Dauer des Festsetzungsverfahrens für die Pflichtverteidigergebühren der Klägerin in I. Instanz einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung gem. § 198 Abs. 1 GVG bejaht. Die Vorschrift des § 198 GVG gelte auch für Verfahren auf Festsetzung von Kosten und Vergütungen (vgl. OLG Karlsruhe A...mehr

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AGS 12/2021, Anwaltswechsel... / II. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 162 Abs. 1 VwGO gehören zu den Kosten sowohl die Gerichtskosten als auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Zu diesen Aufwendungen gehören gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, die stets erstattungsfähig sind. Nach dem über § 173 S. 1...mehr

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AGS 12/2021, Fragen und Lös... / II. Kostenerstattung

Der Umstand, dass der Kläger nacheinander von zwei Rechtsanwälten als Prozessbevollmächtigte vertreten worden ist, hat Mehrkosten ausgelöst. Für die Vertretung durch nur einen einzigen Rechtsanwalt, dessen Gebühren und Auslagen gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO kraft Gesetzes erstattungsfähig sind, wären nämlich nur entstanden:mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / b) Contra Erstattungsfähigkeit

Nach der herrschenden Gegenauffassung setzt die Anwendung von § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO voraus, dass es dem Rechtsanwalt überhaupt rechtlich gestattet ist, in eigener Sache aufzutreten. Während im Zivilprozess § 78 Abs. 4 ZPO dem Rechtsanwalt die Selbstvertretung erlaubt, ist im Straf- und Bußgeldverfahren der Status des Verteidigers als unabhängiges Organ der Rechtspflege mit de...mehr

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AGS 12/2021, Anrechnung meh... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Ungekürzte Anrechnung war umstritten Das SG hat sich leider nicht mit der Frage auseinandergesetzt, dass die Rspr. des BGH höchst umstritten war. Gegenteilig entschieden hatte das OLG Koblenz (AGS 2009, 167). Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit war anders verfahren (OVG NRW AGS 2017, 497). Danach war bereits nach altem Recht eine Kürzung vorzunehmen. In analoger Anwendung ...mehr

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AGS 12/2021, Mitwirkung bei... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen war ein Bußgeldbescheid ergangen. Daraufhin hatte der Betroffene einen Verteidiger beauftragt, der gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und die Akten zur Einsichtnahme angefordert hatte. Gleichzeitig hatte der Verteidiger angekündigt, nach Einsichtnahme eine Einlassung abzugeben. Das Verfahren wurde später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, oh...mehr

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FF 12/2021, Aufhebung der B... / Leitsatz

1. Auch nach der Neufassung von § 158 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 FamFG bleibt es dabei, dass der Beteiligte eines kindschaftsrechtlichen Verfahrens beim Familiengericht die Prüfung anregen kann, ob die Bestellung des Verfahrensbeistands aufzuheben ist; aus dieser Anregung erwächst dem Familiengericht die Pflicht, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen und hierüber durch Beschluss zu ...mehr

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AGS 12/2021, Mitwirkung bei... / II. Einspruch ist noch keine Mitwirkung

Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV war nach Auffassung des AG Offenbach nicht festzusetzen, da hier keine anwaltliche Mitwirkung vorlag, durch die eine Verfahrensbeendigung eingetreten ist. Für die Entstehung der zusätzlichen Gebühr nach Nr. 5115 VV ist ein Beitrag des Verteidigers an der Verfahrensbeendigung erforderlich. Dabei sind allerdings keine hohen Anforderungen...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / II. Bedeutung für die Praxis

Beide Fälle drehen sich mithin um die – in Zukunft sicher weiter anhaltende – Frage der elektronischen Antragstellung in der Beratungshilfe. Sie beinhalten dabei gleich mehrere komplexe Fragen rund um die Antragstellung. Mithin scheinen beide Entscheidungen auf den ersten Blick eines gemeinsam zu haben: Sie schließen die BerH-Antragstellung auf elektronischem Weg zum Teil au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.6 Ort/Kosten

Die Akteneinsicht ist beim Jugendamt selbst zu gewähren oder bei einer anderen Behörde.[1] Es steht im Ermessen des Jugendamts, die Akten einem Anwalt zuzuschicken. § 84a SGG, der die Anwendung von § 25 Abs. 4 SGB X im Vorverfahren ausschließt, gilt nicht für Jugendhilfeangelegenheiten nach der VwGO und ist auch nicht analog anzuwenden. Die Beteiligten können die Akten kopier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Entstehungsgeschichte

Rn 5 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in dem Vorschlag des Rechtsausschusses des Bundestages, ein Verbraucherinsolvenzverfahren in die InsO einzufügen (vgl. auch die Kommentierung bei § 304 Rdn. 8).[6] Mit dem Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze (EGInsOÄndG) vom 19. Dezember 1998[7] ist in Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 noch das Wort "v...mehr

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AGS 12/2021, Fragen und Lös... / 2. Außergerichtliche Kosten

a) Rechtsanwalt A Rechtsanwalt A hat für das Einreichen der Klageschrift (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV) nach Nr. 3100 VV eine 1,3-Verfahrensgebühr nach einem Gegenstandswert von 11.500,00 EUR verdient, die nebst den gesetzlichen Auslagen gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO erstattungsfähig ist.mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / a) Pro Erstattungsfähigkeit

Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten des sich selbst verteidigenden Rechtsanwalts spricht, dass § 464b Abs. 2 Nr. 2 StPO auf § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO verweist. Nach dieser Bestimmung sind dem in eigener Sache tätigen Rechtsanwalt die Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte. Die Befürw...mehr

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AGS 12/2021, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Rechtsanwalt A reicht für den Kläger am 1.2.2021 bei dem zuständigen LG Zahlungsklage über 11.500,00 EUR ein. Der Beklagte beantragt durch seinen Prozessbevollmächtigten Klageabweisung. Das Prozessgericht beraumt Verhandlungstermin auf den 1.7.2021 an. Am 1.6.2021 erkrankt die Mutter des Rechtsanwalts A schwer und bedarf nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus am 20.6.2021...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / aa) Teil 7 VV

Die im Rahmen der notwendigen Auslagen zu erstattenden notwendigen Auslagen des Rechtsanwalts ergeben sich aus Teil 7 VV.mehr

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AGS 12/2021, Anwaltswechsel... / I. Sachverhalt

In dem Rechtsstreit vor dem VG Osnabrück ließ sich der Kläger nacheinander von zwei Prozessbevollmächtigten vertreten. Zunächst war für den Kläger Rechtsanwalt X tätig, der jedoch seine Zulassung wegen bevorstehenden Widerrufs aufgrund Vermögensverfalls zurückgab. Hieraufhin ließ sich der Kläger nunmehr von dem Rechtsanwalt Y vertreten. Aufgrund der ihm günstigen Kostenentsc...mehr

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AGS 12/2021, Anwaltswechsel... / Leitsatz

Die Kosten mehrerer Rechtsanwälte sind nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste. Ein solcher Wechsel musste dann nicht eintreten, wenn der frühere Prozessbevollmächtigte seine Zulassung deshalb zurückgegeben hatte, weil deren Widerruf aufgrund des Vermögensverfalls...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / bb) Aktenversendungspauschale

Der Wahlverteidiger als Kostenschuldner[22] kann die verauslagte Aktenversendungspauschale seinem Mandanten nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV, §§ 675, 670 BGB in Rechnung stellen, der sie dann im Fall des Freispruchs im Rahmen der notwendigen Auslagen gem. §§ 464a Abs. 2, 464b StPO, § 46 OWiG gegen die Staatskasse geltend machen kann.[23] Das gilt auch für den auswärtigen Verteidiger...mehr

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AGS 12/2021, Gebührenrechtl... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. 1. Folgen der Aufhebung der Bestellung Der Rechtsanwalt ist im Vertrauen auf die durch das AG erfolgte Beiordnung tätig geworden. Damit waren die Gebühren Nrn. 4100, 4106 VV entstanden. Sie fallen dann später nicht wieder dadurch weg, dass die Pflichtverteidigerbestellung aufgehoben wird (so auch LG Kaiserslautern RVGreport 2019, 135 = JurBüro ...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / bb) Rücknahme der Berufung/Revision der Staatsanwaltschaft vor deren Begründung

Legt die Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision ein und beauftragt der Angeklagte daraufhin einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung, entsteht für diesen mit der ersten Tätigkeit im Berufungs- oder Revisionsverfahren eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 4124, 4130 VV.[35] Von der Entstehung der Gebühr ist jedoch die Frage zu unterscheiden, ob die Gebühr erstattungsfähig ist.[36...mehr

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AGS 12/2021, Fragen und Lös... / 1. Außergerichtliche Vertretung

Rechtsanwalt K hat den dem Kläger zunächst ein Vertretungsmandat erhalten. Für das Betreiben des Geschäfts (s. Vorbem. 2 Abs. 3 VV) ist ihm eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV angefallen. Bei hier zu unterstellenden durchschnittlichen Umständen (s. Abs. 1 der Anm. zu Nr. 2300 VV) soll diese mit einem Gebührensatz von 1,3 angefallen sein. Rechtsanwalt K berechnet somit folg...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / II. Verfahrensgebühr nach Nr. 4124 VV

Der Verteidiger hat für die Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV die Festsetzung eines Betrages von 560,00 EUR beantragt. Das AG hatte die Mittelgebühr (nach altem Recht) i.H.v. 320,00 EUR festgesetzt. Das hat das LG nicht beanstandet. Auf der Grundlage der h.M. zu den Maßstäben des § 14 Abs. 1 RVG und zur Unbilligkeit der anwaltlichen Gebührenbestimmung, wenn sie die sog. Toleranzgr...mehr