Fachbeiträge & Kommentare zu Anschaffungskosten

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung einer § 6b-Rücklage auf Wirtschaftsgüter einer KGaA

Leitsatz § 6b EStG lässt die Übertragung eines Veräußerungsgewinns aus dem Einzel- oder Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, an der der Gesellschafter beteiligt ist, zu. Dazu muss der Steuerpflichtige nicht zivilrechtlicher Eigentümer der Reinvestitionswirtschaftsgüter sein. Eine in der Ergänzungsbilanz eines Komman...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.5 Umfang der Wertaufholung

Rz. 78 Nach § 253 Abs. 5 HGB darf der niedrigere Wertansatz nach Fortfall der Gründe für die Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 oder 6 und Abs. 4 HGB nicht beibehalten werden. Hieraus folgt, dass die Zuschreibung der Höhe nach durch den Betrag der seinerzeit erfolgten außerplanmäßigen Abschreibung begrenzt ist. Ferner sind bei abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlageve...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.5 Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 124 Für unentgeltlichen Erwerb von Betriebsvermögen gilt § 6 Abs. 3 EStG, von Privatvermögen § 11 EStDV. Bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils z. B. im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfall) oder der Einzelrechtsnachfolge (Schenkung, vorweggenommene Erbfolge) ist der Rechtsnachfolger an die Werte seines Rechtsvorgängers...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.4 Bilanzpolitische Einschätzungsspielräume und Corporate Governance

Rz. 225 Die IFRS haben zwar auf den ersten Blick recht große Ähnlichkeit mit den Abschreibungsregelungen nach dem HGB, doch ergeben sich durch die Lösung von den steuerrechtlichen Vorschriften im Detail deutlich mehr Einschätzungsspielräume, die einer intensiven Beobachtung des Corporate-Governance-Systems und der internen Revision bedürfen. So sind neben der Entscheidung be...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.3 Zuschüsse

Rz. 119 Zuschüsse zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern grundsätzlich die Bemessungsgrundlage.[1] Im betrieblichen Bereich hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Einnahmen ansetzen und die Herstellungs- oder Anschaffungskosten zuzüglich der Zuschüsse als Bemessungsgrundlage ansetzen oder gewinnneutral unter Kürzung der Bemessungsgrun...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.2.1 Geltungsbereich des § 7 EStG

Rz. 91 § 7 Abs. 1, 4 bis 6 EStG gelten für alle Einkunftsarten, ebenso bei § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [1], nicht aber bei der Anwendung des § 33 EStG, sofern im Rahmen der Vorschrift die Anschaffung eines Wirtschaftsguts mit mehrjähriger Nutzungsdauer berücksichtigt werden soll.[2] Leistungs-AfA und degressive AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs. 1 Satz 6, Abs. 2 EStG) s...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.6 Planmäßige Abschreibung nach einer außerplanmäßigen Abschreibung

Rz. 61 Wird ein planmäßig abgeschriebener Vermögensgegenstand des Anlagevermögens durch ein Ereignis dauernd im Wert gemindert, ist er zusätzlich außerplanmäßig abzuschreiben.[1] In der Folge wird nur noch der um die außerplanmäßige Abschreibung verringerte Restbuchwert planmäßig abgeschrieben. Die weiteren planmäßigen Abschreibungen sind auf die Restnutzungsdauer zu verteil...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.1 Wertansätze in der Handelsbilanz

Rz. 62 Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenstän...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.1.1 Bedeutung und Zweck der AfA

Rz. 87 Durch die Aktivierung eines Wirtschaftsguts werden seine Herstellungs- oder Anschaffungskosten neutral gestellt, haben somit keine Gewinnauswirkung. Erst durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnwirksam auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts verteilt. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass abnutzbare Wirtsc...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.1 Allgemeines

Rz. 176 Im Gegensatz zur prinzipienorientierten Regelung der Abschreibungen nach dem HGB überwiegen nach IFRS sachverhaltsorientierte Regelungen. So finden sich die Bewertungsvorschriften in verschiedenen Standards, die jeweils für die einzelnen Kategorien von Vermögenswerten bestehen. Rz. 177 Daraus resultiert, dass schon die Zugangsbewertung für unterschiedliche Vermögenswe...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.2.4 Einzelbewertung

Rz. 97 Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung[1] folgt, dass die AfA für jedes einzelne Wirtschaftsgut gesondert zu berechnen ist. Ein einheitliches Wirtschaftsgut kann daher nicht für Zwecke der AfA in verschiedene Einzelteile zerlegt werden. Entscheidend für die Frage, wann ein einheitliches Wirtschaftsgut vorliegt, ist, ob die einzelnen Bestandteile in einem einheitlichen ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.1 Erhöhung oder Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 114 Erhöhen sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, weil z. B. der Käufer nachträglich zu einem höheren Kaufpreis verurteilt wird, weil er aufgrund eines Schiedsgutachtens höhere Preise zu zahlen hat,[1] weil der Preis nur dem Grunde nach festgelegt worden ist oder weil nachträglich Abgaben zu leisten sind, ändert sich die Bemessungsgrundlage ex nunc. Die zusätzl...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.3 Folgebewertung im Anschaffungskostenmodell

Rz. 187 Nach IAS 16.29 und IAS 38.75 kann bei der Folgebewertung zwischen dem Anschaffungskosten- oder Neubewertungsmodell gewählt werden. Letztere Option, die im Zusammenhang mit der sowohl beim IASB als auch innerhalb des FASB seit einiger Zeit geführten Diskussion um eine generelle Bilanzierung zum Fair Value zu sehen ist,[1] führt zu einem Ansatz des Marktzeitwerts. Währ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.4 Niedrigerer Wert

Rz. 54 Ein niedrigerer Wert kommt für eine außerplanmäßige Abschreibung in Betracht, wenn er niedriger als der Buchwert ist. Der Buchwert ergibt sich bei abnutzbaren Anlagegegenständen aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen der Vorjahre und den Abschreibungsbetrag aus planmäßiger Abschreibung des laufenden Geschäftsjahrs, bei anderen Anl...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.2.3 Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 48 Abnutzbare Anlagegegenstände werden durch planmäßige Abschreibungen laufend während ihrer Nutzungsdauer in ihren Wertausweisen gemindert. Wird ihr Wert durch ein Ereignis währen der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit gemindert, stimmt der Buchwert im Verlauf der planmäßigen Abschreibung zu einem Zeitpunkt mit dem Stichtagswert der außerplanmäßigen Abschreibung überein....mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7.4 Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)

Rz. 138 Nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig (AfaA). AfaA gilt bei allen Einkunftsarten,[1] auch für Gebäude, die nach § 7 Abs. 5 EStG abgeschrieben werden.[2] Bei Wirtschaftsgütern, die nach § 7 Abs. 2 EStG a. F. abgeschrieben werden, ist AfaA nicht zulässig, (§ 7 Abs. 2 Satz 4 EStG a. F.). Außer...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.4.1 Nutzungsdauer selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 39 Durch das mit dem BilMoG eingeführte grundsätzliche Aktivierungswahlrecht für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sollte der zunehmenden Bedeutung der immateriellen Vermögensgegenstände im Wirtschaftsleben Rechnung getragen werden. Innovative mittelständische Unternehmen und Unternehmen, die erst am Beginn ihrer wirtschaftlic...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 1.3 Grundsätzliche Unzulässigkeit bei Rechtsfragen

Rechtsfragen sind regelmäßig kein Fall für die tatsächliche Verständigung. Nicht zulässig ist die tatsächliche Verständigung daher, wenn sie sich auf die Klärung zweifelhafter Rechtsfragen bezieht[1] oder sie über den Eintritt bestimmter Rechtsfolgen erzielt wird oder sie die Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften betrifft oder sie zu einem "offensichtlich" unzutreffenden Ergeb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4 Nachträgliche Anschaffungskosten der erhaltenen und darauf beruhender Anteile (§ 22 Abs. 1 S. 4 und 7 UmwStG)

Rz. 227 Gem. § 22 Abs. 1 S. 4 UmwStG gilt der Einbringungsgewinn I als nachträgliche Anschaffungskosten der sperrfristverstrickten Anteile und mindert mithin den Gewinn aus der schädlichen Veräußerung dieser Anteile. Rz. 228 Bei einer nur anteiligen Veräußerung der sperrfristverstrickten Anteile erhöht der Einbringungsgewinn I nur die Anschaffungskosten der veräußerten Anteil...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4 Nachträgliche Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs. 2 S. 4 UmwStG)

Rz. 295 Gem. § 22 Abs. 2 S. 4 UmwStG gilt der Einbringungsgewinn II als nachträgliche Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile. Rz. 296 Da die Veräußerung gem. § 22 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 2 UmwStG als rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO gilt, entstehen die nachträglichen Anschaffungskosten nicht erst im Zeitpunkt der Veräußerung der sperrfristv...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8.2 Steuerliche Bedeutung der Mitverstrickung

Rz. 360 Die Anteile, auf welche die stillen Reserven verlagert werden, gelten als mitverstrickte Anteile. Ziel dieser Mitverstrickung ist es, die Rechtsfolgen des § 22 Abs. 1 oder 2 UmwStG auch dann eintreten zu lassen, wenn die mitverstrickten Anteile veräußert werden. Rz. 361 Nach dem Gesetzeswortlaut könnte infrage stehen, ob es in den Fällen, in denen stille Reserven von ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.3.3 Weitereinbringung (§ 22 Abs. 2 S. 6 i. V. m. Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG)

Rz. 276 Hierbei handelt es sich entgegen dem einleitenden Gesetzeswortlaut nicht um einen Ersatz-, sondern um einen Ausnahmetatbestand derart, dass es beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 6 UmwStG trotz entgeltlicher Übertragung nicht zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II kommt. Rz. 277 Die Ausführungen zur W...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4 Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 304 Die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft, insbesondere die Aufstockung der Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile in Höhe des Einbringungsgewinns II, ergeben sich aus § 23 UmwStG.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Anwendungsbereich

Rz. 323 § 22 Abs. 4 UmwStG betrifft nur die Fälle, in denen sperrfristverstrickte Anteile i. S. d. § 22 Abs. 1 UmwStG von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer steuerbefreiten Körperschaft veräußert werden. Abgesehen von § 22 Abs. 1 S. 4 UmwStG, der über die nachträglichen Anschaffungskosten Einfluss auf die Höhe des Veräußerungsgewinns nimmt, regelt §...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 286 Soweit die sperrfristverstrickten Anteile innerhalb von 7 Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt veräußert werden oder einer der Ersatztatbestände realisiert wird, kommt es auf der Ebene des Einbringenden zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II. Der Einbringungsgewinn II wird in einem ersten Schritt aus dem gemeinen Wert der eingebrachten Anteile...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 214 Soweit der Einbringende innerhalb von 7 Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt die erhaltenen Anteile veräußert oder einen der Ersatztatbestände realisiert, kommt es auf der Ebene des Einbringenden zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I. Der Einbringungsgewinn I wird in einem ersten Schritt aus dem gemeinen Wert des eingebrachten Betriebsvermögen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.1.2 Sacheinlage oder Anteilstausch unter dem gemeinen Wert

Rz. 242 Die Anwendung des § 22 Abs. 2 UmwStG setzt zunächst voraus, dass zuvor Anteile an einer Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) gem. § 20 oder § 21 UmwStG unter dem gemeinen Wert in eine Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) (mit) eingebracht wurden. Rz. 243 Für die Frage, ob ein Ansatz unter dem gemeinen Wert vorliegt, kommt es grundsätzlich auf den tatsächlich...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.4.4 Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 168 Gem. § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 3 Hs. 3 UmwStG löst auch die Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen des steuerlichen Einlagekontos i. S. d. § 27 KStG eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I aus. Rz. 169 Unklar ist hierbei zum einen, ob jede Minderung des steuerlichen Einlagekontos eine Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen des steuerlichen Einlageko...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1 Allgemeines

Rz. 16 § 22 Abs. 1 UmwStG regelt die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I für den Fall, dass der Einbringende die aus einer Sacheinlage gem. § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert erhaltenen Anteile innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist veräußert oder die Voraussetzungen eines der in § 22 Abs. 1 S. 6 UmwStG genannten Ersatztatbestände erfüllt werden. Inne...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 22 UmwStG

Rz. 1 § 22 UmwStG soll im Wesentlichen verhindern, dass durch die Vorschaltung einer Einbringung gem. § 20 oder § 21 UmwStG die im Rahmen einer späteren Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven entweder einer niedrigeren inländischen Besteuerung unterliegen oder dem inländischen Besteuerungszugriff gänzlich entzogen werden. § 22 UmwStG hat mithin den Charakter einer Missbrauch...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.3 Weitereinbringung (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG)

Rz. 148 Hierbei handelt es sich entgegen dem einleitenden Gesetzeswortlaut nicht um einen Ersatztatbestand, sondern vielmehr um einen Ausnahmetatbestand [1] derart, dass es beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG trotz entgeltlicher Übertragung nicht zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I kommt. Rz. 149 Nach dem Wortlaut des §...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.3 Vorgesellschaft

Rz. 93 Mit Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung der Satzung, des Statuts u. Ä. endet die Vorgründungsgesellschaft.[1] Es entsteht eine sog. Vorgesellschaft, eine Vorgenossenschaft bzw. ein Vorverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgesellschaft genannt). Die Vorgesellschaft endet in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsfähigkeit erlangt w...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Betriebliche oder gesellschaftsrechtliche Veranlassung eines "Markterschließungszuschusses"

Streitig ist die steuerliche Behandlung eines an ein verbundenes Unternehmen (Drittland) gezahlten Markterschließungszuschusses. Betriebliche Veranlassung: Nur Zuschüsse, die der Zuschussgeber aus betrieblichem Anlass auf privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage zahlt, sind nach der jeweiligen Funktion des Zuschusses entweder sofort abziehbar (Aufwendungen auf ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anteilserwerb durch Kapitalerhöhung unter Aufgeldzahlung: Kein Gestaltungsmissbrauch

Anteilserwerb durch Kapitalerhöhung unter Aufgeldzahlung: A ist als alleiniger Kommanditist und alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH über eine GmbH & Co. KG mittelbar zu 100 % an einer GmbH beteiligt. A übernimmt anlässlich einer Kapitalerhöhung der GmbH unmittelbar selbst den neugeschaffenen Geschäftsanteil und muss hierfür über den Nennbetrag des Geschäftsanteil...mehr

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Güterrecht / 3.4.16 Haushaltsgegenstände/Aussteuer

Rz. 127 Bei Haushaltsgegenständen muss zunächst überprüft werden, ob diese überhaupt im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind. Durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 ist zum 1.9.2009 auch die Hausratsverordnung aufgehoben und § 1568b BGB eingeführt worden. Nach der Neuregelung in § 1568b BGB besteht ein Ans...mehr

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Güterrecht / 2.1 Verfügungen über Vermögen im Ganzen

Rz. 5 § 1365 BGB regelt, dass ein Ehegatte sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten kann, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Die Vorschrift des § 1365 BGB bezweckt zweierlei: Zum einen soll sie die Anwartschaft der Ehegatten auf den Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes schützen.[3] Zum anderen soll sie verhindern, dass ein Ehegatte ohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.1 Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Jeder Ehegatte behält sein Vermögen in seinem Eigentum und verwaltet es selbstständig.[1] In der Verwaltung seines Vermögens ist jeder Ehegatte insoweit eingeschränkt, als er eine Verpflichtung, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen, nur mit Zustimmung seines Ehegatten eingehen kann. Eine ohne solche Zustimmung des anderen Ehegatten eingegangene Verpflichtung kann er nur m...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Grundstücksgeschäfte

Rz. 91 Bei Verfügungen über Grundstücke ist selbstverständlich eine Ausfertigung des notariellen Vertrages vorzulegen. Oft werden von Bevollmächtigten Grundstücke verkauft, deren Wert man vielleicht höher als den erzielten Kaufpreis eingeschätzt hätte. Um dies überprüfen zu können, darf der Auskunftsberechtigte vom Bevollmächtigten auch Informationen über die wertbildenden Fa...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 5. Verfügung über den Pkw

Rz. 98 Hat der Bevollmächtigte den Pkw des Vollmachtgebers verkauft, kann der Erbe die Vorlage des Kaufvertrages verlangen. Da in den seltensten Fällen eine offizielle Schätzung des Wertes vorliegt, kann der Erbe anhand der Fahrzeugdaten im Kaufvertrag auch noch nachträglich über einen Sachverständigen feststellen lassen, ob der Kaufpreis im Rahmen des Angemessenen liegt. Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 8 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Die Grunderwerbsteuer Steuer bemisst sich regelmäßig nach dem Wert der Gegenleistung.[1] Von dieser Regel bestimmt § 8 Abs. 2 GrEStG 4 Ausnahmen. Hier ist die Grunderwerbsteuer nach den Grundbesitzwerten i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen. Dies ist der Fall, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Umw...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 5. Auftragsrecht zwischen Eltern und Kindern

Rz. 24 Nach einer Scheidung durch Trennung oder Tod ist oft zu beobachten, dass Kinder dem überlebenden Elternteil als Partnerersatz dienen, auch zur Regelung wirtschaftlicher Belange. Rechtfertigt dieses "besondere Vertrauensverhältnis" eine Privilegierung des Kindes, das bevollmächtigt wird? Die bisherige klare Linie der Rechtsprechung hat dies stets verneint. Daher gibt e...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 113 Wenn das Wissen über den rechten Gebrauch der Vollmacht fehlt, bedarf es der unverzüglichen Aufklärung durch den beauftragten Rechtsanwalt. Insoweit wird das Auskunftsverlangen regelmäßig kurz nach oder zusammen mit dem Widerruf der Vollmacht an den Bevollmächtigten zu richten sein. Insofern gilt das oben Gesagte (siehe § 2 Rdn 1). Nur in Ausnahmefällen wird man das ...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 1. Bargeschäfte

Rz. 53 Gerade bei hilfsbedürftigen Vollmachtgebern beschränkt sich die Tätigkeit des Bevollmächtigten regelmäßig nicht darauf, dem Vollmachtgeber das für ihn abgehobene Bargeld zu übergeben, es werden für ihn auch Bargeschäfte erledigt. Obwohl gem. § 259 Abs. 1 BGB die Pflicht zur Vorlage einer geordneten Zusammenstellung besteht, führen die wenigsten Bevollmächtigten ein Buc...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug

Kilometerpauschale geltend machen Wer sich nicht die Mühe machen möchte, die tatsächlichen Kfz-Kosten zu belegen, kann für geschäftliche Fahrten mit dem eigenen privaten Pkw die Kilometerpauschale ansetzen. Das sind pro betrieblich gefahrenem Kilometer 0,30 EUR.[1] Unternehmer müssen lediglich die betrieblich gefahrenen Kilometer aufzeichnen. Praxis-Beispiel Kilometerpauschale...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.3 Betriebliche Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit, werden die Kosten in voller Höhe anerkannt. Dieser Maßstab richtet sich nicht nach zeitlichen Kriterien. Hier geht es darum, ob Sie alles, was für Ihren Beruf prägend ist, daheim am Schreibtisch erledigen. Ist dies der Fall, dürfen Sie Ihre Kosten unbeschränkt ansetzen. [1] Liegt der Mittelpunkt d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.3.2 Immobilie

Beim gemeinsam finanzierten Kauf einer Immobilie nur durch einen Partner ist eine Sicherung (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch) des anderen durch Eintragung im Grundbuch zu überlegen. Wenn z. B. ein Partner den Kaufpreis allein zahlt und der andere aber allein im Grundbuch eingetragen wird, so liegt darin eine Schenkung, die schenkungssteuerpflichtig ist. Wenn gemeinschaftlich ein I...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Reform der Grunderwerbsteuer?

Wer ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung kauft, zahlt bei der Grunderwerbsteuer kräftig drauf. Finanzminister Christian Lindner (FDP) schlägt eine Entlastung für Selbstnutzer vor und will Share Deals an den Kragen – ein Diskussionsentwurf an die Länder ist raus. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) appelliert an die Länder, die Grunderwerbsteuer für Immobili...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Informationspflichten für D... / 6.4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Vorsicht bei vorenthaltenen Informationen

Unlauter (= wettbewerbswidrig) handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist.[1] Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preise so angeboten, ...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.2.2 Technik

Rz. 19 Die Technik der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der GuV-Methode soll anhand einiger Beispiele aus der Praxis (Prüfungsfeststellungen) erläutert werden. Beispiel 1: Erhöhungen beim Warenbestand zum 31.12.2020: Erhöhung von 64.000 EUR um 10.000 EUR auf 74.000 EUR zum 31.12.2021: Erhöhung von 84.000 EUR um 16.000 EUR auf 100.000 EUR zum 31.12.2022: Erhöhung von 80.000 EUR um...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.3.5 Berücksichtigung der Abweichungen bei Entnahmen und Einlagen

Rz. 34 Die Tatsache, dass beim Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG Entnahmen dem Unterschiedsbetrag (= Gewinn) hinzugerechnet und Einlagen abgezogen werden müssen, macht es erforderlich, dass bei der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzposten-Methode, die das Gedankengut des Betriebsvermögensvergleichs berücksichtigt, Korrekturen bei den Entnahmen und Einla...mehr