Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.3 Veräußerungskosten

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 1 EStG sind vom Veräußerungspreis zum Zwecke der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die Veräußerungskosten abzuziehen. Zu den Veräußerungskosten gehören alle durch die Veräußerung veranlassten Aufwendungen. Sie müssen in einer unmittelbaren sachlichen Beziehung zur Veräußerung stehen und vom Veräußerer getragen worde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 10 Das Verhältnis von § 14 EStG zu anderen Vorschriften stellt sich wie folgt dar: Ein Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist bei einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr nicht nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 S. 1 EStG aufzuteilen, sondern nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 S. 2 EStG dem Gewinn des Kj. hinzuzurechnen, in dem er entstanden ist. Maßgebend ist insoweit der Zeitpunkt der Übertrag...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.4 Verbot der Diskriminierung wegen des Alters – Richtlinie 2000/78/EG

Die Richtlinie 2000/78/EG untersagt auch jede unmittelbare und mittelbare Ungleichbehandlung aufgrund des Lebensalters in Beschäftigung und Beruf durch Normen mit unionsrechtlichem Bezug.[1] Schutzgehalt Dieses Verbot erfasst nicht nur eine Schlechterstellung älterer Arbeitnehmer, sondern auch eine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer. Dies ist für viele Arbeitsbedingunge...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 5.3 Insolvenz des Arbeitgebers

Der Schutz der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers wird durch die Richtlinie 2008/94/EG vom 22.10.2008[1] gewährleistet. Sie fordert für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers den Ausgleich von Nachteilen durch Garantieeinrichtungen. Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit müssen die vom Vermögen des Arbeitgebers unabhängigen Garantieeinrichtungen vor 3 Nacht...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.1 Gleichbehandlung der Geschlechter – Richtlinie 2006/54/EG

Mit der Richtlinie 76/207/EWG, geändert durch die Richtlinie 2002/73/EG, hatte die EG ein umfassendes Gleichbehandlungsprogramm zwischen den Geschlechtern aufgestellt, das weit über die von Art. 157 AEUV garantierte Entgeltgleichheit hinausreicht. Zum 15.8.2009 ist die Richtlinie 76/207/EWG außer Kraft getreten[1], an ihrer Stelle steht nun die Richtlinie 2006/54/EG. Die Ric...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.5.2 Schwangere Frauen und junge Eltern

Schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen wird durch die Richtlinie 92/85/EWG vom 19.10.1992[1] (Mutterschutz-Richtlinie) besonderer Schutz gewährt.[2] Diese Richtlinie ist als zehnte Einzelrichtlinie zur Rahmenrichtlinie Gesundheitsschutz erlassen worden (vgl. Abschn. 4.4) und enthält unter anderem das Verbot der Verwendung bestimmter gefä...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.7 Steuerrechtliche Behandlung der Karenzentschädigung

Die Karenzentschädigung ist steuerrechtlich wie sonstiges Arbeitseinkommen zu behandeln, es bestehen hier keine Besonderheiten. Wird um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits gestritten, kommt es vor, dass zwischen den Arbeitsvertragsparteien eine Abfindungszahlung vereinbart wird und gleichzeitig das Wettbewerbsverbot mit sofortiger W...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Behandlung eines Barausgleichs von Bruchteilen (Rz. 106)

Durch das JStG 2020 (BGBl. I 2020, 3096) wurde der Anwendungsbereich der Regelung in § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG auf angediente Wertpapiere i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, insb. Aktien, eingeschränkt. Die Ausführungen in Rz. 106 wurden entspr. angepasst. Werden bei der Tilgung von sonstigen Kapitalforderungen mittels Andienung von Wertpapieren im o.g. Sinne Bruchteile nicht geli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.4 Steuerliche Behandlung der Zuzahlungen bei den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft

Tz. 109 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG regelt die stliche Behandlung einer (Zu-)Zahlung der übernehmenden Kö nur auf der Ebene der Übertragerin. Auch § 13 UmwStG spricht die stliche Behandlung beim AE nicht an, wohl aber der UmwSt-Erl 2011 (Rn 13.02; dazu auch s § 13 UmwStG Tz 14ff). Danach stellen nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.4 ABC der Einzelpositionen in der steuerlichen Schlussbilanz

Tz. 51 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Abfindungen an ausscheidende bzw der Verschmelzung widersprechende AE Diesen liegt eine Veräußerung der Anteile durch den ausscheidenden AE an die Übernehmerin zu Grunde. Nach § 12 Abs 2 S 3 iVm § 5 Abs 1 UmwStG ist der Anteilserwerb zur Ermittlung des Übernahmegewinns auf den stlichen Übertragungsstichtag rückzubeziehen. Die Abfindungsverbin...mehr

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung. [2] Antragstellerin und Antragsgegner sind Eheleute. Sie heirateten am … 1993 und trennten sich am … 2016. Das Scheidungsverfahren ist beim Amtsgericht Chemnitz – Familiengericht – anhängig. Es dauert aufgrund streitiger Folgesachen an, nach den Ausführungen des Familiengerichts im angegr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Abfindungen

Rz. 273 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Abfindungen, die anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind idR Arbeitslohn iSv Art 15 OECD-MA . Das gilt auch für Abfindungen zur Ablösung eines Pensionsanspruchs. Sie können im Tätigkeitsstaat besteuert werden, soweit diesem das Besteuerungsrecht für die aktive Tätigkeit zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. § 50d Abs 12 (Abfindungen)

Rz. 378 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit steht nach dem OECD-MA und den DBA, die entsprechende Regelungen enthalten, grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zu (> Rz 122 ff). Das gilt auch für Abfindungen, die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, wobei der Kommentar zum OECD-MA (> Rz 112) diese Zahlung...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 39b.2 Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge

(1) Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt, insbesondere:mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 4 Förderhöhe

Der maximale Förderhöchstbetrag beträgt 10 Mio. EUR pro Fördermonat – auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zu den durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen und nur soweit diese noch nicht verbraucht sind. Die maximale Gesamthöhe der Überbrückungshilfe auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausg...mehr

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Führung auf Zeit / 1 Einleitung

Eine der völlig neuen Regelungen im neuen Tarifrecht ist § 32 TVöD, der die Führung auf Zeit regelt. Die Tarifvertragsparteien wollten mit dieser Regelung ermöglichen, dass sich der Arbeitgeber von erfolglosen Führungskräften ohne besondere Kündigung und ohne Zahlung einer Abfindung trennen kann. Der Arbeitgeber braucht nicht einmal begründen, warum er den Arbeitsvertrag nic...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Steuerentstehung bei sonstigen Erwerben von Todes wegen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c–j)

Rz. 48 § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bei der Errichtung einer Stiftung bzw. Vermögensmasse ausländischen Rechts nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ErbStG. Wenn die Stiftung beim Tod des Erblassers noch nicht bestanden hat, muss sie nach dessen Versterben vom beschwerten Erben oder Vermächtnisnehmer durch besonderes Stiftungsgeschäft...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Steuerentstehung bei Pflichtteilsansprüchen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG)

Rz. 40 Abweichend vom Erbrecht, wonach der Pflichtteilsanspruch mit dem Tod des Erblassers entsteht[1], sieht bereits § 3 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 ErbStG den Anspruch so lange als nicht vorhanden an, als er nicht geltend gemacht wird. Daran anknüpfend bestimmt § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG, dass die Steuer in diesem Fall auch erst mit der Geltendmachung des Pflichtteils entst...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.3 Steuerentstehung in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nrn. 3–10 ErbStG

Rz. 124 Für die Ergänzungs- bzw. Ersatztatbestände des § 7 Abs. 1 Nrn. 3–10 ErbStG fehlt es an mit § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–j ErbStG vergleichbaren Sonderregelungen. Deswegen ist die Ausführung der Schenkung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unter Berücksichtigung der Textfassung der Ergänzungs- bzw. Ersatztatbestände durch Auslegung zu ermitteln.[1] Rz. 125 Soweit die Steue...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 120 Abweichend von der Regelungstechnik beim Erwerb von Todes wegen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit den Ausnahmeregelungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–i ErbStG führt § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bei Schenkungen unter Lebenden keinen vergleichbaren ergänzenden Ausnahmekatalog auf. Hannes/Holtz [1] begründen dies damit, dass das Gesetz mit der Ausführung bereits das am spät...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 2.3 Aktiengesetz

Rz. 15 Im Jahre 1985 wurde mit der Verabschiedung des BiRiLiG die europäische Richtlinie 83/349/EWG [1] zur Konzernrechnungslegung umgesetzt, indem konkrete Vorschriften zur Konzernrechnungslegung in das Handelsgesetzbuch aufgenommen wurden. Vor dieser Harmonisierungsmaßnahme war das Konzernrechnungslegungsrecht im Aktiengesetz von 1965 normiert. Aus diesem Grunde existieren ...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.4 Abfindung von Steigerungsbeträgen (Abs. 4)

Rz. 34 Sofern eine Witwen- oder Witwerrente bei Wiederheirat i. S. d. § 107 abgefunden wird, werden nach Abs. 4 auch die hierzu gezahlten Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung abgefunden.mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Abs. 1 erhöht sich die Monatsrente um Steigerungsbeträge aus Höherversicherungsbeiträgen. Diese Leistung ist kein Bestandteil der Rente, sondern ausdrücklich eine Zusatzleistung in festen Beträgen vom Nennwert der Beiträge ohne Dynamisierung (vgl. § 65). Abs. 2 regelt allgemein die Anrechnungsmodalitäten der Steigerungsbeträge, wenn auf eine Witwenrente oder Witwer...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich regelt § 269a die Fälle, in denen die Abfindung der kleinen Witwen- und Witwerrente ungekürzt zu leisten ist. Damit ist § 269b eine Übergangsregelung zu § 107 Abs. 1 Satz 3 zur Rentenabfindung bei Wiederheirat von Witwen und Witwern ohne Anrechnung der geleisteten kleinen Witwenrente oder Witwerrente bei Todesfällen vor Inkrafttreten des Altersvermögensgeset...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.1 Funktion und Voraussetzungen im Überblick

Rz. 6 Nach § 107 Abs. 1 Satz 3 und 4 vermindert sich seit dem 1.1.2002 der Abfindungsbetrag in Höhe des 24fachen Monatsbetrages bei kleinen Witwen- und Witwerrenten nach § 46 Abs. 1 Satz 2 um die Anzahl der Monate, für die eine solche Rente gezahlt worden ist. Rz. 7 § 269a hat insoweit Besitzschutzfunktion für Altfälle und dient dem Vertrauensschutz, der aus § 242a fließt. Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.3 Unentgeltliche Übertragung von betrieblichen Einheiten und einzelnen Wirtschaftsgütern

Rz. 175 Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung (§ 16 Abs. 1 EStG) und der Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG) dadurch, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich im Wege der Schenkung i. S. v. § 516 BGB in einem einheitlichen Vorgang auf den Erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 184 Beide Vorgänge bilden die wichtigsten Beispiele für den zuvor behandelten un- oder teilentgeltlichen Übergang von Vermögen.[1] In dem sog. Frankfurter Testament werden die Miterben im Verhältnis der durch Teilungsanordnung zugeteilten Wirtschaftsgüter eingesetzt. Rz. 185 Bei der Übertragung betrieblicher Einheiten in vorweggenommener Erbfolge erwirbt der Übernehmende ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.2 Gebäude

Rz. 278 Grundsätzlich bildet ein Gebäude ein einheitliches Wirtschaftsgut und damit eine Bewertungseinheit, auch wenn einzelne Teile des Gebäudes eine unterschiedliche Lebensdauer haben.[1] Maßgeblich für die Behandlung eines Gebäudes als eine Einheit ist der einheitliche Funktions- und Nutzungszusammenhang.[2] Daraus folgt, dass Gebäudeteile, die keine selbstständigen Wirts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.4 ABC der Herstellungskosten

Rz. 241 Abbruchkosten Rz. 286ff Abfindungen an Mieter oder Pächter Rz. 288 AfA als Teil der Herstellungskosten Rz. 220 Allgemeine Verwaltung Rz. 221 Anschaffungsnaher (Herstellungs-)Aufwand Rz. 140ff., 238 Bauherrenmodell Rz. 296f. Baumängel Rz. 292 Beginn der Herstellung Rz. 288 Betriebliche Altersversorgung Rz. 219 Betriebsvorrichtungen Rz. 281, 301 Drittaufwand Rz. 295 Ehegattengrun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.14 ABC der Anschaffungskosten

Rz. 197 Abbruchkosten Rz. 134, 288 Abfindung an Mieter und Pächter Rz. 134, 288 Ablösung von Mietverhältnissen Rz. 134 Anschaffungsgemeinkosten Rz. 131 Anschaffungsnaher Aufwand auf Gebäude Rz. 140ff., 238 Anschaffungsnebenkosten Rz. 129 Anschaffungspreis Rz. 110 Anschaffungspreiserhöhungen und -minderungen Rz. 120ff. Anteile an Personengesellschaften Rz. 320f. Anteile an Kapitalgese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.3 Umfang der Anschaffungskosten

Rz. 109 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden, z. B. betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[1] Dazu gehören der Anschaffungspreis und die Anschaffungsnebenkosten, d. h. alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts (und der Versetzung in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.2 Mitunternehmeranteil i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 320 Ein Mitunternehmeranteil ist von dem Gesellschafter in der Handelsbilanz seines daneben unterhaltenen eigenen Gewerbebetriebs als Vermögensgegenstand auszuweisen – ebenso wie ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft. Steuerrechtlich hingegen ist eine solche Beteiligung nicht auszuweisen. Denn eine Beteiligung an einer Personengesellschaft bildet nach h. A. kein Wirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.4 Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 481 Gegenstand einer unentgeltlichen Übertragung einer Wirtschaftseinheit zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG kann schließlich auch ein Mitunternehmeranteil (Rz. 320ff.) oder ein Bruchteil hiervon sein. Ein Mitunternehmeranteil ist nur handelsrechtlich ein einheitlicher Vermögensgegenstand, steuerrechtlich jedoch kein Wirtschaftsgut; er verkörpert vielmehr die Summe aller...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3.1 Gesellschafter

Die Auflösung einer Mitunternehmerschaft führt grds. zur Aufgabe ihres Gewerbebetriebs.[1] Der Gewinn aus der Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer Personengesellschaft auf einen Mitgesellschafter wird grundsätzlich im Zeitpunkt des Abschlusses des Verfügungsvertrags, beim Ausscheiden eines Gesellschafters und Übergang des Gesellschaftsanteils im Wege der Anwachsung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realisationsprinzip / 1.5 Keine Gewinnrealisierung

Forderungen, die in vollem Umfang bestritten werden, dürfen erst dann aktiviert und als realisierte Gewinne erfasst werden, wenn (und soweit) sie entweder rechtskräftig festgestellt oder vom Schuldner anerkannt worden sind.[1] Die spätere Anfechtung des einer Forderungsaktivierung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts schließt die bei Aktivierung der Forderung eingetretene Gewi...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 1.2 Arbeitsrecht der Europäischen Union

Freizügigkeit der Wanderarbeitnehmer (Art. 45 AEUV) Freizügigkeit bedeutet die unbeschränkte Möglichkeit, sich zum Zweck erwerbstätiger Beschäftigung innerhalb der EU niederzulassen. Zu diesem Zweck sichern Art. 45 AEUV und die dazu erlassene EU-Verordnung 1612/68 die weitgehende Gleichstellung von Arbeitnehmern aus den EU-Mitgliedstaaten mit deutschen Arbeitnehmern. Ein disk...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 5.2 Kündigungsrecht

Allgemeine Grundsätze Die Kündigung eines ausländischen Arbeitnehmers unterliegt den allgemeinen Anforderungen des deutschen Rechts, sofern auf das Arbeitsverhältnis deutsches Arbeitsrecht anwendbar ist. Es gelten insbesondere das allgemeine[1] und das besondere[2] Kündigungsschutzrecht. Jegliche einzelvertragliche Umgehung – Abbedingung, Verzicht, bedingter Aufhebungsvertrag...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 1 Betriebsänderungen gem. § 111 BetrVG

Führen Änderungen im betrieblichen Bereich zu wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft oder für erhebliche Teile der Belegschaft, sieht das Betriebsverfassungsrecht eine Beteiligung des Betriebsrats vor (§ 111 Satz 1 BetrVG). Plant ein Unternehmer derartige Betriebsänderungen, so hat er ein abgestuftes System von Beteiligungsrechten bis zur Mitbestimmung zu beachten. Die V...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Besteuerungsrecht für Abfindung eines ehemals in Luxemburg tätigen Arbeitnehmers

Die in der Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland vom 7.9.2011 (BStBl. I 2011, 853) zu Abfindungen enthaltenen Regelungen wurden nicht rechtswirksam durch die KonsVerLUXV vom 9.7.2012 (BGBl. I 2012, 1484) in innerstaatliches Recht überführt. Das in der Konsultationsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland vom 7.9.2011 (bzw. § 10 KonsVerLUXV vom ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 370 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[298] Rz. 371 Muster 7.97: Vereinbarung Unterhaltsverzicht gegen Abfindung Muster 7.97: Vereinbarung Unterha...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Kapitalabfindung statt Unterhalt, § 1585 Abs. 2 BGB

Rz. 425 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 426 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurch nicht "unbillig belastet" wird, gem. § 1585 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 8. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Rz. 105 Die §§ 20–24 VersAusglG behalten die früheren Regelungen der §§ 1587f ff. BGB a.F. zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich im Wesentlichen bei. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung als Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente, § 20 VersAusglG, oder auf Abfindung, § 23 VersAusglG, bestehen in Bezug auf ein bei Scheidung noch nicht ausgeglichenes Anrecht.[145...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Zugewinn und Unterhaltsverzicht

Rz. 249 Dem Unterhaltspflichtigen liegt häufig daran, nicht für eine eventuell lange Zeit Unterhalt an den – früheren – Ehegatten zahlen zu müssen und damit auf Jahre hinaus finanziell gebunden zu sein. Diese Gebundenheit führt häufig dazu, keine "neue Familie" gründen zu können. Rz. 250 In solchen Fällen bietet sich an, den Unterhalt der Höhe nach zu bestimmen, abzuzinsen un...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Erschwerung der Scheidung

Rz. 484 Eine Versöhnung oder aber die Nichtdurchführung einer Scheidung darf allerdings nicht erzwungen werden. Grundsätzlich gilt, dass Eheleute die Scheidung ihrer Ehe nach ständiger Rechtsprechung nicht ausschließen können, auch nicht für einen begrenzten Zeitraum. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nach §§ 134 oder 138 BGB nichtig.[386] Beispiel Herr … erklärt, dass er s...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Unterhaltsverzicht

Rz. 266 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360 a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann.[200] Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht ko...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / c) Aussetzung der Kürzung wegen Unterhalt durch das Familiengericht, §§ 33, 34 VersAusglG

Rz. 118 Der in der anwaltlichen Praxis wichtigste Fall der Anpassung von Versorgungskürzungen ist die Anpassung wegen Unterhalt nach §§ 33, 34 VersAusglG, d.h. die Aussetzung der Kürzung einer durch den Versorgungsausgleich verminderten Versorgung, weil der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch nicht in den Genuss der Versorgung kommt und noch unterhaltsberechtigt ist. Gegenübe...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Beginn und Ende des Unterhaltsanspruchs

Rz. 411 Der nacheheliche Unterhaltsanspruch beginnt mit dem Tag der Rechtskraft der Ehescheidung. Die frühere Streitfrage, ob nicht der Trennungsunterhalt bis zum Ende desjenigen Monats geschuldet wird, in welchem die Scheidung fällt[467] ist dahingehend entschieden, dass der Trennungsunterhalt bis einschließlich des Tages geschuldet wird, der dem Eintritt der Rechtskraft des...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 32 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[62] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / II. Voraussetzungen des Mangelfalls nach §§ 1581, 1603 BGB

Rz. 981 Ein Mangelfall nach §§ 1581, 1603 BGB entsteht, wenn der Verpflichtete unter Berücksichtigung seiner Verpflichtungen nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen außerstande ist, dem Berechtigten ganz oder teilweise Unterhalt zu leisten, ohne dass sein eigener Unterhalt gefährdet ist. Hierzu ein einfaches Beispiel: Rz. 982 Praxistipp Ehebezogenes Erwerbseinkommen...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Rechtslage ab dem 1.9.2009

Rz. 82 Eingeführt durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) gilt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG); im BGB ist nur § 1587 BGB als Grundnorm mit dem Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz verblieben.[84] Verfahrensrechtlich gelten, ebenfalls ab dem 1.9.2009, §§ 111 Ziff. 7, 137 Abs. 2 i.V.m. §§ 217 ff. FamFG. Rz. 83 Die w...mehr