Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren um Auskunftserteilung in der Folgesache Güterrecht. [2] Die seit 1999 verheirateten Beteiligten trennten sich am 6.1.2018. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) wurde dem Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) am 5.1.2019 zugestellt. [3] Der Ehemann ist Rechtsanwalt. Er war Partner ...mehr

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FoVo 05/2022, Wirksamkeitsv... / 2 II. Die Entscheidung

Ausländisches Insolvenzverfahren hindert die Überweisung nicht Das Verfahren ist nicht, soweit es hierauf ankommen sollte, nach § 352 Abs. 1 S. 1 InsO aufgrund der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin in Liechtenstein unterbrochen, wobei in diesem Zusammenhang die Anerkennungsfähigkeit des liechtensteinischen Konkursverfahrens im Inland (vgl. § 34...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Abstufung nach Erwerb und Verwandtschaftsgrad

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Steuersatz beträgt je nach Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs zwischen 7 % bis 50 %. Die Tarife richten sich zum einen nach der Steuerklasse, zum anderen nach der Höhe des Erwerbs, (der nach dem Schema von R E 10 ErbStR 2019 ermittelt wurde). Entscheidend ist die Höhe des Gesamterwerbs (sog. Vollmengenstaffeltarif) nach Abzug von sach...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) "Echte" Abfindung und Zuführung in Wertguthabenkonto

Eine aus Anlass des Arbeitsplatzverlustes zugesagte "echte" Abfindung kann mangels Vorliegens eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (§ 14 SGB V) nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden. Die echte Abfindung kann nicht an der steuerfreien Übertragung des Wertguthabens auf die Deutsche Rentenversicherung nach § 3 Nr. 53 EStG ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.9 Versicherungen, Sterbegelder, Abfindungen (Zeilen 68 bis 70)

In die Zeilen 68 bis 70 sind Versicherungen, Sterbegelder und Abfindungen einzutragen. Es sind nur solche Ansprüche anzugeben, die durch den Todesfall entstanden sind und in den Nachlass fallen. Eine Lebensversicherung fällt in den Nachlass, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt und keinen Bezugsberechtigten benannt hat. Praxis-Beispiel Lebensversicherung ohne Bezugsberechti...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.1 Erbschaftsteuerpflichtige Tatbestände

Zu einer Erbschaftsteuerpflicht führen die folgenden Tatbestände: Der Erwerb von Todes wegen. Hierunter fallen: Erwerb durch Erbanfall; Erwerb durch Vermächtnis und Erwerb aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall. Diese erfordert trotz der Zuordnung zu den Erwerben von Todes wegen die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwe...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.1 Todestag des Erblassers (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der Todestag des Erblassers einzutragen. Die Steuer entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Darüber hinaus gibt es noch abweichende Entstehungszeitpunkte (s. hierzu § 9 Abs. 1 ErbStG), z. B.: Für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwer...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.3 Checkliste zu den Bestandteilen des Lageberichts

Rz. 59 Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzi...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)

In den Zeilen 98 bis 103 sind die Erbfallkosten einzutragen. Eine Eintragung ist aber nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher als 10.300 EUR sind. Anderenfalls wird diese Pauschale vom Finanzamt von Amts wegen gewährt, d. h. auch ohne entsprechenden Nachweis. Nachzuweisen sind aber die höheren Kosten. Der Pauschbetrag kann bei mehreren Beteiligten insgesamt nur einmal ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein Umlegungsverfahren

Leitsatz 1. Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingeworfenen Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird (s. BFH-Urteil vom 23.09.2009 – IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270). 2. Werden Grundstücke des Privat- und des Betri...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Steuerliche Folgen bei einer nicht in Anteilen bestehenden Gegenleistung

Rz. 73 Soweit ein Anteilseigner der übertragenden Körperschaft im Rahmen der Verschmelzung neben/statt Anteilen an der übernehmenden Körperschaft Bar- oder Sachleistungen von der übernehmenden oder übertragenden Körperschaft oder von anderen Anteilseignern erhält, gilt § 13 UmwStG nicht.[1] Rz. 74 einstweilen frei Rz. 75 Erbringt die übertragende Körperschaft eine Leistung an ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.6 (Auch) andere Gegenleistung

Rz. 9 § 13 UmwStG gilt nicht, wenn/soweit für den Untergang der Anteile an der übertragenden Körperschaft statt/neben Anteilen an der übernehmenden Körperschaft eine andere Gegenleistung in Geld oder Sachwerten gewährt wird, insbes. ein Spitzenausgleich an verbleibende Anteilseigner (um Wertadäquanz herzustellen, falls das Umtauschverhältnis zu niedrig bemessen ist) oder ein...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) § 7 Abs. 7 S. 2 ErbStG bei "freiwilliger" Einziehung eines GmbH-Anteils

Der Fiktionstatbestand des § 7 Abs. 7 S. 2 ErbStG erfasst nicht nur die "Zwangseinziehung" des Gesellschaftsanteils, sondern auch eine im Gesellschaftsvertrag vorgesehene, mit Zustimmung des ausscheidenden Gesellschafters erfolgte "freiwillige" Einziehung von GmbH-Anteilen gegen eine unter dem tatsächlichen Wert der Anteile liegende Abfindung. Unter den Begriff der Einziehun...mehr

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Kennzahlenbasiertes HR-Cont... / 2.6 Personalfreisetzung

Lässt sich die Freisetzung eines Mitarbeiters nicht vermeiden, entstehen häufig Kosten für Abfindungen, Sozialpläne oder im Rahmen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Die Anzahl arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen und Freisetzungen sollte im Periodenvergleich verglichen werden. Auch sollten dem Personalmanagement Informationen über die entstandenen Kosten für Abfind...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 4. Verrechnung der Abfindung beim Unterhalt

Rz. 45 Erhält der Unterhaltspflichtige eine Abfindung ist einmal zu bedenken, dass auch für Abfindungen regelmäßig Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind, daher also nicht mit dem Bruttobetrag gerechnet werden darf. Auch kann sich die Abfindung auf die Höhe der Arbeitslosenunterstützung auswirken. Rz. 46 Für die Verrechnung ist dann auf den Zweck der Abfindung abzustell...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 3. Vorrangige Anrechnung im Unterhalt oder konkrete Zweckbestimmung der Einmalzahlung?

Rz. 41 Ein Wahlrecht [33] innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens ist schon deshalb abzulehnen, weil nicht klar ist, welchem Ehegatten dieses Wahlrecht zusteht. Ein sachlicher Grund für die Bevorzugung des anspruchstellenden Ehegatten ist nicht ersichtlich. Rz. 42 Zutreffender und dem jeweiligen Einzelfall angemessener erscheint der Lösungsansatz, aus der jeweiligen konkreten...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / I. Einmalzahlung als Einkommen

Rz. 9 Einmalzahlungen sind ebenfalls Einkünfte und dabei auf einen längeren Zeitraum zu verteilen.[10] Rz. 10 Die Abfindung ist zeitlich so zu verteilen, dass der angemessene Bedarf des Berechtigten und des Verpflichteten in bisheriger Höhe sichergestellt wird.[11] Bei der Beurteilung des Umlegungszeitraums spielen die Kriterien Höhe der Abfindung, Prognose der Beschäftigungs...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 2. Zeitpunkt des Ausgleichs

Rz. 38 Im Regelfall ist bei der Scheidung auszugleichen (§§ 9 ff. VersAusglG). Rz. 39 In Sonderfällen kann aber auch ein späterer Ausgleich erfolgen (§§ 20 ff. VersAusglG), über den nur auf Antrag zu entscheiden ist (§ 223 FamFG). Rz. 40 Dieser spätere Ausgleich betrifft einmal den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich; hierbei sind die Fälligkeitsvoraussetzungen des § 20 Abs...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Wann kann das Problem auftreten?

Rz. 23 Auslöser der gesamten Diskussion sind Fälle der folgenden Art, in denen eine Einmalzahlung eine Rolle spielt: Beispiel 1: Der Ehemann erhält eine Einmalzahlung (z.B. Abfindung, Tantieme, Steuerrückzahlung) von 30.000 EUR. Zwischen den Ehegatten wird zuerst der Unterhalt festgesetzt. Dabei wird die Einmalzahlung auf das Durchschnittseinkommen umgelegt (z.B. mit mtl. 1.00...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / II. Einmalzahlung als Vermögen

Rz. 12 Soweit eine unterhaltsrechtliche Anrechnung nicht stattfindet, kann die Abfindung als Vermögensposition im Zugewinn Bedeutung haben.[19] Praxistipp: Vereinbarungen über die Einbeziehung (oder Nichteinbeziehung) der Abfindung in den Zugewinn bedürfen gem. § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB der notariellen Form.[20] Rz. 13 Damit sind Konflikte zwischen unterhaltsrechtlicher Anrechn...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / IV. Kein Verzicht auf zukünftigen Trennungsunterhalt

Rz. 13 Durch Unterhaltsvereinbarung kann lediglich auf zukünftigen Ehegattenunterhalt ab Scheidung verzichtet werden, nicht aber auf zukünftigen Trennungsunterhalt (§§ 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 BGB i.V.m. § 1614 BGB). Rz. 14 Der Zweck des Verzichtsverbots besteht darin, zu verhindern, dass der Berechtigte durch Dispositionen während der Trennungszeit seine Lebensgrundlage ver...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / C. Checkliste VKH-Nachsorge

Rz. 54 Es macht es Sinn, wenn der oder die Verfahrensbevollmächtigte soweit möglich Vorkehrungen trifft, um nicht nur dem Mandanten Schwierigkeiten zu ersparen, der hier leicht die Übersicht verlieren kann, sondern auch sich selbst unnötige und unbezahlte Mehrarbeit zu ersparen. Denn der Verfahrensbevollmächtigte wird auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens da...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 1. Überlegungen bei Vereinbarungen zwischen den Ehegatten

Rz. 50 Werden im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung Vereinbarungen zwischen den Ehegatten über Unterhalt oder Zugewinn getroffen, so ist schon im Hinblick auf das Haftungsrisiko des beratenden Anwalts zwingend erforderlich, dass diese Fragen immer deutlich angesprochen und dann auch ausdrücklich und unzweifelhaft geregelt werden.[55] Dies gilt selbstverständlich auch fü...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 4. Konkrete Auswirkungen des Doppelverwertungsverbots

Rz. 29 Zuerst einmal ist zu prüfen, ob überhaupt der gleiche Regelungsbereich berührt ist. Denn eine solche doppelte Teilhabe kann nur eintreten, wenn jeweils dieselbe Vermögensposition ausgeglichen wird und daher Überschneidungen vorkommen können. Rz. 30 Das ist im Verhältnis zwischen Unterhalt und Zugewinnausgleich vielfach gar nicht der Fall, weil der Zugewinnausgleich auf...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / III. Formbedürftigkeit für Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 8 § 1585c BGB erlaubt sowohl Verlobten vor der Eheschließung als auch Ehegatten bei Beginn oder zu jedem späteren Zeitpunkt der Ehe, den nachehelichen Unterhalt durch eine sog. vorsorgende Vereinbarung [6] zu regeln. Dabei besteht grundsätzlich volle Vertragsfreiheit.[7] Rz. 9 Praxistipp:mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Unterschiedliche Auswirkungen bei Unterhalt und Zugewinn

Rz. 40 In einem frühen Stadium der anwaltlichen Beratung geht es auch noch darum, die Taktik des weiteren Vorgehens abzuklären. Folglich macht es Sinn, sich über die unterschiedlichen Auswirkungen einer Berücksichtigung einer Einmalzahlung entweder beim Unterhalt oder beim Zugewinn Gedanken zu machen und dies in die Beratungsüberlegungen einzubeziehen. Denn die Art und Weise...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abfindung

Die Abfindung von Mietern, um später eine erhöhte Miete zu erzielen, führt zu WK (BFH BFH/NV 2011, 1480). Auch s "Obligatorische Belastung".mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Aufwendungen nach der Vermietungstätigkeit

Rn. 556 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Werden nach der Vermietungszeit die Erhaltungsaufwendungen durchgeführt, so ist nur ausnahmsweise ein Veranlassungszusammenhang zu den Einkünften aus § 21 EStG anzunehmen. Werden im Rahmen einer Veräußerung des Grundstücks Reparaturen an dem Gebäude vorgenommen, so stehen diese Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung und nicht mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 7.1 Spitzenausgleichsgewinn bei der Einkommensteuer

In zahlreichen Realteilungsfällen ist ein vollständiger Wertausgleich durch die Zuteilung von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einschließlich der Geldkonten nicht möglich. Ein Gesellschafter enthält dann – bezogen auf seinen nach Verkehrswerten ermittelten Auseinandersetzungsanspruch – mehr Vermögen, der andere Gesellschafter weniger Vermögen als ihm zusteht. Des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 5.1 Sachwertabfindung in das Privatvermögen

Eine Sachwertabfindung liegt vor, wenn ein aus der Mitunternehmerschaft ausscheidender Mitunternehmer als Abfindung nicht Geldansprüche, sondern Wirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen erhält. Zivilrechtlich wächst der Gesellschaftsanteil des Ausscheidenden den verbleibenden Gesellschaftern an. Steuerlich liegt hierin eine Veräußerung des Mitunternehmeranteils an die ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Untervermietung

Eine Abfindung für die Übernahme eines zwischen dem Mieter und seinem Untermieter geschlossenen Mietvertrags ist ebenfalls als Einnahme zu erfassen (BFH BFH/NV 2005, 843).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Obligatorische Belastung

Aufwendungen für die Befreiung von obligatorischen Belastungen sind grds AK bzgl des Grundstücks. Ausnahmen können sich dann ergeben, wenn zB die Befreiung den Zweck hat, anschließend erhöhte Einnahmen zu erzielen (s zu Erbbaurechten BFH BFH/NV 2011, 1480 und zur Abfindung von Mietern BFH BStBl II 1980, 187; BStBl II 2005, 760; BFH/NV 2011, 1480).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abstandszahlung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Zahlt der Mieter eine Abstandszahlung für die vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis, handelt es sich um eine Einnahme in Form einer Entschädigung für entgehende Einnahmen aus VuV iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG, die gemäß § 34 Abs 1, 2 Nr 2 EStG mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern ist. Da es sich um Ersatz für entgangene Einnahmen h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 3.2 Unechte Realteilung: Ausscheiden von Mitunternehmern aus einer fortbestehenden Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung in ein Betriebsvermögen

Eine „unechte“ Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG liegt vor, wenn ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft gegen Übertragung von Wirtschaftsgütern ausscheidet, die beim ausscheidenden Mitunternehmer zumindest teilweise weiterhin Betriebsvermögen darstellen, während die verbleibenden Mitunternehmern die Mitunternehmerschaft fortführen [1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 2.1 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Teilbetriebs

Der Begriff der "Realteilung" wird vom Gesetz nur vorausgesetzt, aber nicht definiert.[1] Der BFH[2] und die Finanzverwaltung verstanden unter Realteilung ertragsteuerlich – in Anlehnung an das Zivilrecht – lange Zeit die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunterne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Echte und unechte Rückwirkung

Rn. 61 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei rückwirkenden Gesetzen unterscheidet das BVerfG in st Rspr zwischen Gesetzen mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar sind (vgl BVerfG v 08.06.1977, 2 BvR 499/74, 2 BvR 1042/75, BVerfGE 45, 142,167f; BVerfG v 23.11.1999, 1 BvF 1/94, BVerfGE 101, 239, 262; BVerfG v 10.10.2012, 1 BvL 6/07, BVerfGE 132, 30...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.6.3 Kündigung

Der Versicherungsnehmer kann die freiwillige Versicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende in Schriftform kündigen. Im Fall einer Kündigung behält der Versicherte seine bis zur Kündigung erworbene Anwartschaft, wenn er nicht die Abfindung der Versicherung beantragt. Im Rahmen einer Abfindung erhält der Versicherte seine eingezahlten Beiträge – abzüglich eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VII. Entgeltliste und Tabel... / 1 Entgeltliste

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2.13 Fortführung der Versicherung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis kann der Versicherte die freiwillige Versicherung fortführen. Er muss dies innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden bei der Kasse beantragen. Allerdings ist dann eine Entgeltumwandlung nicht mehr möglich, wenn der Versicherte nicht wieder zu einem Arbeitgeber gewechselt ist, der Mitglied derselben Zusatzversorgungskasse i...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 11 Auszahlung und Abfindung von Renten

Die Betriebsrenten werden monatlich im Voraus auf ein Girokonto des Rentners innerhalb eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes überwiesen. Für Zahlungen im Inland trägt die Zusatzversorgungseinrichtung die Kosten und die Gefahr der Auszahlung mit Ausnahme der Kosten für die Gutschrift auf dem Empfängerkonto. Eine Abfindung der an sich monatlich zu zahlenden Be...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.3 Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Aus den Satzungsregelungen ergeben sich keine Einschränkungen bezüglich der Zusatzversorgungspflicht von Entgelten, die nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden. Einmalige Zahlungen, die aus Anlass oder nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden (z. B. Abfindungen, Urlaubsabgeltungen), gelten aber nicht als zusatzversorgungspflichtig...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.2 Zweck des Beherrschungsvertrags und Beherrschungsvertragsmuster

Rz. 18 Der Zweck eines Beherrschungsvertrags besteht i. d. R. in der Legitimierung der Herrschaft über das untergeordnete Unternehmen. Tatsächlich besteht in der Praxis oftmals bereits ein faktisches Konzernverhältnis aufgrund einer Abhängigkeit i. S. d. § 17 AktG oder einer Mehrheitsbeteiligung i. S. d. § 16 AktG.[1] Durch den Abschluss eines Beherrschungsvertrags wird in e...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.5 Vertragsinhalt

Rz. 30 Aus § 291 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 76 AktG und § 308 AktG folgt der gesetzlich geforderte Mindestinhalt, der einen Beherrschungsvertrag kennzeichnet. Hiernach hat der Vertrag die Vereinbarung zu enthalten, dass die Leitung der untergeordneten Gesellschaft (mit Sitz im Inland) dem herrschenden Unternehmen unterstellt wird, mit der Folge, dass das herrschende Unternehmen d...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.4 Zustandekommen des Gewinngemeinschaftsvertrags

Rz. 51 Die Ausführungen der Rz. 23 ff. und der Rz. 42 gelten für das Zustandekommen der Unternehmensverträge i. S. d. § 292 Abs. 1 AktG und somit auch für den Gewinngemeinschaftsvertrag entsprechend. Allerdings muss bei einer Gewinngemeinschaft die Hauptversammlung jeder an dem Vertrag beteiligten AG oder KGaA zustimmen, "weil alle Gesellschaften zur ganzen oder teilweisen V...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.6 Vertragsinhalt

Rz. 43 Um einen Vertrag als Gewinnabführungsvertrag zu klassifizieren, muss eine abhängige Gesellschaft die vertragliche Verpflichtung eingehen, ihren ganzen Gewinn (vgl. dazu Rz. 38 f.) an die begünstigte Gesellschaft abzuführen. Die Verpflichtung muss sich auf den Gewinn erstrecken, der im Jahresabschluss ohne eine Abführung des Gewinns als Bilanzgewinn[1] auszuweisen wäre...mehr

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Unternehmensverträge / 7.3 Vertragsbeendigung

Rz. 80 Neben den allgemeinen Vorschriften sind für die Beendigung von Unternehmensverträgen aus aktienrechtlicher Sicht die §§ 296–299 AktG und § 307 AktG einschlägig. Die Unternehmensverträge nach den §§ 291, 292 AktG enden üblicherweise durch Zeitablauf, Aufhebung oder ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung. Generell ist für die Beendigung eines Unternehmensvertrags d...mehr

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Unternehmensverträge / 5.3.4 Zustandekommen des Teilgewinnabführungsvertrags

Rz. 59 Das Zustandekommen des Teilgewinnabführungsvertrags entspricht den in Rz. 51 formulierten Gegebenheiten. Da auch beim Teilgewinnabführungsvertrag die Prüfung der Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung ins Leere läuft, könnte als Prüfungsgegenstand die Angemessenheit der zu erbringenden Gegenleistung sinnvoll erscheinen.[1]mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.4 Zustandekommen des Beherrschungsvertrags

Rz. 23 Beim Abschluss von aktienrechtlichen Unternehmensverträgen sind im Wesentlichen die Vorschriften der §§ 293, 294 AktG anzuwenden. Unter Berücksichtigung dieser Vorschriften bereiten die Mitglieder der Vertretungsorgane der beteiligten Vertragsparteien, i. d. R. also die Vorstände der AG bzw. die Geschäftsführer der GmbH, oder die bevollmächtigten Vertreter der Mitglie...mehr

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Unternehmensverträge / 4.1 Rechtsnatur

Rz. 12 Die aktienrechtlichen Unternehmensverträge i. S. d. § 291 AktG konstituieren und gestalten unmittelbare gesellschaftsrechtliche Beziehungen zwischen den beteiligten Vertragsparteien sowie den außenstehenden Aktionären[1] der verpflichteten Gesellschaft und deren Gläubigern.[2] Die Verträge entfalten für die Dauer ihres Bestehens verfassungsändernde Wirkung, greifen in...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.3 Praktische Bedeutung und Gewinnabführungsvertragsmuster

Rz. 40 Die praktische Bedeutung des Gewinnabführungsvertrags resultiert vor allem aus dem Steuerrecht, weil die körperschaftsteuerliche Organschaft das Bestehen eines solchen Vertrags voraussetzt.[1] Aufgrund der bis zum Veranlagungszeitraum 2004 gültigen Rechtslage wurde der Gewinnabführungsvertrag in der unternehmerischen Praxis üblicherweise mit einem Beherrschungsvertrag...mehr