EU-Entwaldungsverordnung: Özdemir fordert mehr Tempo

Die EU-Kommission soll die notwendigen Grundlagen dafür schaffen, dass ihre Mitgliedsstaaten die Verordnung für entwaldungsfreie Produkte – die Entwaldungsverordnung – verantwortungsvoll und effizient anwenden können. Das fordern Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, und Steffi Lemke, Bundesumweltministerin, mit mehreren EU-Mitgliedstaaten in einem gemeinsamen Schreiben an den EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius. Das teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ende April mit.
EUDR im Verzug: Benchmarking und digitales Informationssystem
Der Hintergrund für diese Initiative, der sich auch Bulgarien, Estland, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Slowenien, Spanien und Ungarn anschließen, sind zeitliche Verzögerungen der EU-Kommission bei zwei entscheidenden Voraussetzungen für die Verordnung. Darunter ist das „Benchmarking“, das das Entwaldungsrisiko für alle Produktionsländer beurteilt, wonach sich auch der Kontrollaufwand bemisst und damit eine effiziente Umsetzung der Verordnung ermöglicht. Ohne Benchmarking werden ab 2025 alle Länder automatisch als Standardrisiko eingestuft, wodurch laut Cem Özdemir „unverhältnismäßig hohe Bürokratie für Klein- und Kleinstwaldbesitzer und unsere Verwaltung“ drohe. Und genau das müsse man verhindern, meint der Minister.
Ebenso liegt das digitale EU-Informationssystem, das die zentrale Grundlage für die Meldungen der beteiligten Wirtschaft und die Kontrollen durch staatliche Stellen darstellt, bislang nur in einer Vorversion vor. Diese erfüllt laut BMEL aber noch nicht alle erforderlichen Anforderungen für die Markteilnehmer und die Kontrollbehörden. Hier dränge die Zeit, damit sich Wirtschaft und Behörden rechtzeitig vorbereiten könnten.
Özdemir über Entwaldungsverordnung: Hausaufgaben nicht gemacht
Die Rohstoffe Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse dürfen nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden. Das regelt die Entwaldungsverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ist im Juni 2023 in Kraft getreten, die neuen Regelungen müssen bereits ab Ende 2024 angewendet werden.
Über die Entwicklungen in Bezug auf die EUDR sagt Cem Özdemir: „Die Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten ist ein Meilenstein für globalen Waldschutz und nachhaltigere Lieferketten. Deutschland steht hinter den Zielen der Verordnung. Für eine realitätstaugliche Umsetzung ist die Kommission allerdings ihre Hausaufgaben bisher schuldig geblieben."
Über die weiteren Schritte informiert das BMEL zusammen mit BMUV, BMZ, AA und BMWK im eigens eingerichteten nationalen Stakeholderforum für ‚Entwaldungsfreie Lieferketten‘. Über 300 Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft tauschen sich in diesem Forum über die Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltspflichten und jeweiligen Lösungen aus. Damit kommt dem Forum eine zentrale Rolle zum Austausch über die nationale Umsetzung zu.
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