In Deutschland gibt es inzwischen umfangreiche gesetzliche Regelungen zum Thema Entsorgung und Recycling. Außerdem hat sich ein ganzer Industriezweig darauf gegründet, der sich ausschließlich mit der Beseitigung oder Weiterverwertung von Haus- und Industriemüll befasst. Insofern geht es hier ähnlich wie beim ersten Punkt zunächst einmal um die Einhaltung der bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften, die obligatorisch sein sollte.

In der Richtlinie 2008/98/EG[1] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Änderungen zu dieser Richtlinie wurden zuletzt 2018 vorgenommen)[2] steht z. B.:

 
Richtlinie 2008/98/EG

Artikel 1

Mit dieser Richtlinie werden Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit festgelegt, indem die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen vermieden oder verringert, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert und die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert werden.

Artikel 4, Abs. 2, letzter Satz

(2) [...]

Die Mitgliedstaaten berücksichtigen die allgemeinen Umweltschutzgrundsätze der Vorsorge und der Nachhaltigkeit, der technischen Durchführbarkeit und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit, des Schutzes von Ressourcen, und die Gesamtauswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sowie die wirtschaftlichen und sozialen Folgen gemäß den Artikeln 1 und 13.

Darüber hinaus sind aber natürlich jederzeit weiter gehende Maßnahmen möglich, die sich in Form von Abfallvermeidung, Wiederverwertung/-verwendung und Beseitigung (Verbrennung, Deponierung) realisieren lassen. Aber selbst die Vision einer perfekten Kreislaufwirtschaft (zirkuläre Wertschöpfung), bei der keine Ressource verlorengeht, sondern alles wieder verwertet wird, kann nur dann funktionieren, wenn die Ressourcen auf dem gleichen "Reinheits-Niveau" wieder verwendet werden können und nicht von Verwertung zu Verwertung für weniger Anwendungsbereiche geeignet sind. Und auch eine Kreislaufwirtschaft hebt das Problem der Endlichkeit verschiedener Ressourcen nicht auf, wenn diese Wirtschaft immer weiter wächst und Effizienzsteigerungen den erhöhten Ressourcenverbrauch nicht kompensieren können.

[1] EUR-Lex. Der Zugang zum EU-Recht (Hrsg.): 32008L0098, Richtlinie 2008/98/EG des EP und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32008L0098
[2] Amtsblatt der EU: Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über Abfälle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L0851

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