Smart Meter (intelligente Stromzähler) sind internetfähig und können über eine Kommunikationseinheit (Gateway) aktuelle Verbrauchs- und Erzeugungsdaten in Echtzeit liefern. Bei der PV-Anlage können sie daher den Haushaltsstromverbrauch und die Einspeiseleistung in Echtzeit erfassen und diese Daten an ein Energiemanagementsystem übermitteln. Meist wird ein Smart Meter installiert, das vom gleichen Hersteller wie der Wechselrichter stammt, um eine optimale Anbindung an das im Wechselrichter integrierte Energiemanagement zu gewährleisten.

Smart Meter sollen nach Maßgabe des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende von 2016 schrittweise bundesweit eingeführt werden. Ob ein intelligentes Messsystem eingebaut wird oder nur eine moderne Messeinrichtung, entscheidet zunächst einmal der Messstellenbetreiber. Das ist in den meisten Fällen der örtliche Stromnetzbetreiber. Dieser entscheidet auch, wann die neuen Zähler installiert werden.

Eine gesetzliche Pflicht für Messstellenbetreiber zum Einbau von intelligenten Messsystemen ("Smart Metern") gibt es für drei Gruppen:

  • Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Ausschlaggebend ist dabei der Durchschnitt der letzten 3 Jahresverbrauchswerte. Liegen nicht genügend Werte vor, ist die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers ausschlaggebend.
  • Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt (kW).
  • Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, z.B. einer Wärmepumpe oder einer Ladestation für ein E-Auto.

Nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes dürfen Netzbetreiber den Strombezug dieser Verbraucher (nicht des gesamten Haushalts) "dimmen", wenn eine Überlastung des Netzes droht. Diese Reduzierung der Leistung darf nur im Notfall erfolgen und wird daher nur sehr selten zum Einsatz kommen. Nutzer solcher Anlagen profitieren im Gegenzug von Vergünstigungen bei Netzentgelten. Die technische Umsetzbarkeit dieser Maßnahme setzt allerdings ein intelligentes Messsystem voraus.

Derzeit ist der Einbau eines Smart Meter aber noch keine Pflicht, denn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) muss dafür erst die sog. Markterklärung abgeben. Darin wird nach Prüfung durch das BSI erklärt, dass die technische Umsetzbarkeit "nach Stand der Technik" gegeben ist. Diese Erklärung wurde vom BSI Anfang 2020 mit einer Allgemeinverfügung abgegeben und vom Oberverwaltungsgericht NRW in Münster im März 2021 mit der Begründung gestoppt, dass die Erklärung voraussichtlich rechtswidrig sei. Kurz vor der mündlichen Verhandlung im Mai 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln hat das BSI die Erklärung zurückgenommen und stattdessen eine Übergangsregelung nach § 19 Abs. 6 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) erlassen. Im Oktober 2022 schließlich hatte das Bundeswirtschaftsministerium ein Maßnahmenpaket für den politischen Neustart des Smart-Meter-Rollout angekündigt.

Dieser Neustart soll nun durch das im April 2023 verabschiedete "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" (GNDEW) realisiert werden. Zentrales Ziel des Gesetzes ist es, den Rollout zu beschleunigen, Verfahren rund um den Rollout intelligenter Messsysteme zu entbürokratisieren und die Rechtssicherheit zu stärken. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt und ein Anreiz für Markt und Wettbewerb geschaffen werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird in den neu gefassten §§ 29 bis 31 in Verbindung mit § 45 des Messstellenbetriebsgesetzes ein gesetzlicher Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen und Zeitrahmen verankert. Das Erfordernis der Marktanalyse und Markterklärung des BSI entfällt.

Geplant ist, dass bis 2025 alle Verbraucher Smart Meter nutzen können. Spätestens 2030 sollen dann in den meisten Haushalten und bei Großverbrauchern wie Unternehmen, Schulen und Schwimmbäder digitale Messgeräte verpflichtend im Einsatz sein. Ab 2025 müssen Stromanbieter außerdem einen dynamischen Tarifvertrag anbieten. Darüber hinaus sollen Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber künftig nicht mehr als 20 EUR pro Jahr für ein intelligentes Messsystem zahlen. Dafür müssen Netzbetreiber mehr Kosten übernehmen.

 
Hinweis

Bundesweiter Rollout

Der bundesweite Rollout der Smart-Meter-Technologie wird über die Messstellenbetreiber realisiert. Mit dem NGNDEW neu eingeführt wird das Element eines "agilen Rollouts". Damit kann ab sofort der Einbau intelligenter Zähler mit den bereits zertifizierten Geräten bei Verbrauchern bis 100.000 Kilowattstunden und Erzeugern bis 25 Kilowatt beginnen, selbst wenn noch nicht alle Funktionen freigeschaltet werden könnten. Für bereits installierte Anlagen ab 7 kWp wird ein Smartmeter-Gateway zur Messung der Ist-Einspeisung und für Neuanlagen ab 25 kWp ein Smartmeter-Gateway zur Messung der Ist-Einspeisung und zur Regelung der Einspeiseleistung verlangt. Bei einem Verbrauch bis 6000 Kilowattstunden und Erzeugungsanlagen zwischen 1 und 7 Kilowatt Leistung sollen Smar...

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