Für größere PV-Anlagen gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten nach dem EEG, wenn bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt werden:

  • Anlage > 100 kWp

    Anlagen mit über 100 kWp installierter Leistung werden gefördert, wenn der Strom mittels Marktprämie direkt vermarktet wird und die Anlage sich auf einer förderfähigen Fläche befindet (Gebäudedächer und sonstige bauliche Anlagen sowie Freiflächen, wie z. B. sog. Konversionsflächen, Seitenrandstreifen von Autobahnen oder Bahntrassen oder Flächen, die in älteren Bebauungsplänen als Gewerbe- oder Industrieflächen ausgewiesen worden sind). Die Anlage muss durch den Netzbetreiber und den Direktvermarkter fernsteuerbar sein. Der Netzbetreiber muss jederzeit die Ist-Einspeisung der Anlage abrufen können.

  • Anlage > 750 kWp

    Anlagen mit mehr als 750 kWp installierter Leistung müssen an einer Ausschreibung bei der BNetzA teilnehmen und dort einen Zuschlag erhalten, um die Marktprämie in Anspruch nehmen zu können. Nach dem Zuschlag muss eine sog. Förderberechtigung bei der BNetzA beantragt werden.

  • Freiflächenanlage > 10 MW

    Freiflächenanlagen mit über 10 MW Leistung können keine Förderung nach dem EEG erhalten.

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