Um ein einheitliches Verständnis ohne Interpretationsspielraum sicherzustellen, müssen die ausgewählten Kennzahlen eindeutig beschrieben werden. Die Kennzahl "Anteil nachhaltige Verpackungen" bspw. ist nicht ohne weitere Informationen auswertbar. Einerseits muss der Begriff "nachhaltig" klar definiert werden (z. B. Einsatz von Recyclingmaterial oder durch Labels zertifizierte Materialien) und andererseits eine Bezugsgröße festgelegt werden: so muss spezifiziert werden, ob sich der Anteil z. B. auf die Stückzahl oder das Gewicht der Verpackungen bezieht. Nur mit einer eindeutigen Definition lassen sich Vergleiche über die Zeit und über Steuerungsobjekte hinweg erstellen. Eng verknüpft mit der Eindeutigkeit ist die Zuverlässigkeit/Wiederholbarkeit: Kennzahlen müssen in einer Weise definiert werden, dass deren Berechnung mit gleichbleibenden Ergebnissen replizierbar ist.

Für die externe Berichterstattung werden Kennzahlen oftmals konsolidiert für das Gesamtunternehmen oder ein Land ausgewiesen. Für interne Steuerungszwecke ist eine solche Verdichtung nicht geeignet, da sich die Aussagekraft der Kennzahlen durch den Aufriss in unterschiedliche Dimensionen erhöht und nur so bei einer Soll-Ist-Abweichung geeignete Gegenmaßnahmen abgeleitet werden können. Um bspw. das Thema "Arbeitssicherheit" mittels der Kennzahl "Anzahl Arbeitsunfälle" steuern zu können, muss diese nicht nur für das Gesamtunternehmen, sondern auch pro Bereich oder Werk ausgewertet werden, um daraus relevante Erkenntnisse gewinnen zu können. Pro Kennzahl müssen somit die relevanten Auswertungsdimensionen (z. B. Organisation, Produkt, Kunde) inkl. Hierarchieebene (z. B. Bereich oder Kostenstelle für die Dimension Organisation) definiert werden. Des Weiteren ist die Erhebungsfrequenz festzulegen, d. h. ob die Kennzahl täglich, monatlich, quartalsweise oder jährlich erfasst werden soll.

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