Herzstück des Leitfadens bildet das Glossar mit 55 nachhaltigkeitsbezogenen Produktaussagen zu den in der folgenden interaktiven Grafik aufgeführten Themenclustern. In Ihrem Haufe Sustainability Office finden Sie jeweils die Definition des Begriffs, einer Einschätzung ob und in welchen Bereichen die Verwendung des Begriffs empfohlen wird sowie Anwendungsbeispiele.

Infographic

Definition

Der überwiegende Anteil der in diesem Leitfaden aufgeführten Nachhaltigkeits-Claims ist weder einheitlich definiert noch geschützt. Als Grundlage dienen (häufig sehr umfangreiche) Definitionen verschiedener internationaler Organisationen, z. B. der International Standards Organization (ISO) oder des Deutschen Instituts für Normung (DIN). Diese wurden einfach und klar formuliert, jedoch fundiert und aussagekräftig zugleich zusammengefasst.

Anwendungsempfehlungen

Nach einem kurzen Statement hinsichtlich der Einordnung zur generellen Eignung für die Produktkommunikation ("ja", "nein" oder "bedingt"), folgt eine Empfehlung, worauf bei der Verwendung zu achten ist. Wird eine Verwendung nicht empfohlen, folgen auch keine Anwendungsbeispiele.

Anwendungsbeispiele

Bei den Anwendungsbeispielen handelt es sich um beispielhafte Aussagen, wie der Begriff unter Berücksichtigung der Empfehlung zur Anwendung konkret genutzt werden kann. Sie sind angelehnt an die Kommunikation in Geschäften bzw. auf Produktverpackungen oder Produktwebseiten und dienen lediglich als Hilfestellung.

3.1 Nachhaltigkeit allgemein

Nachhaltigkeit auf Unternehmensebene bedeutet, zukunftsorientiert zu wirtschaften und Verantwortung für Natur und Mensch auf allen Ebenen zu übernehmen. Dies betrifft in erster Linie das Kerngeschäft und somit auch die Produktebene. Um auf dieser Betrachtungsebene möglichst nachhaltig zu agieren, ist es wesentlich, die gesamte Wertschöpfungskette zu kennen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese hinsichtlich ökologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Themen zu optimieren. Die Kommunikation mit Verbraucher:innen ist ein wichtiges Instrument, nachhaltigere Produkte kenntlich zu machen sowie Hilfestellung für eine nachhaltigere Kaufentscheidung zu ermöglichen. Da der Themenkomplex Nachhaltigkeit sehr vielseitig ist, können nicht alle Product Claims, die in diesem Kontext verwendet werden, den Clustern eindeutig zugeordnet werden. Diese, oft allgemeineren Begriffe, finden sich daher in der Kategorie "Nachhaltigkeit allgemein".

3.1.1 ökologisch

"Ökologisch" beschreibt Produkte, die umweltverträglich in Produktion, Nutzung und Entsorgung sind. Bei Lebensmitteln sind gesetzliche Mindestanforderungen einzuhalten, die folgende Prinzipien umfassen:

  • umweltschonende Praktiken,
  • ein hohes Maß der Artenvielfalt,
  • den Schutz der natürlichen Ressourcen,
  • die Anwendung hoher Tierschutzstandards.[1]

Empfehlung zur Anwendung

 
Food ja
Non-Food bedingt

Dieser Begriff eignet sich für die Produktkommunikation bei Lebensmitteln unter Beachtung von gesetzlichen Vorgaben. Er eignet sich bedingt für die Produktkommunikation bei Non-Food Produkten.

Lebensmittel dürfen in der EU nur dann als "öko", "ökologisch" bezeichnet werden, wenn sie den verbindlichen Mindeststandards für die Erzeugung von Bio-Produkten der EG-Öko-Basisverordnung entsprechen und zertifiziert sind. Bei Non-Food Produkten kann die Verwendung nur durch eine substanzielle Reduktion der wichtigsten Umwelteinflüsse eines Produktes gerechtfertigt werden und sollte durch ein entsprechendes Label gesetzt werden.

 
Praxis-Beispiel

Anwendungsbeispiel

Unser Getreide wird nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus erzeugt, u. a.:

  • Verzicht auf den Einsatz von chemischem Dünger/Pflanzenschutzmitteln
  • Förderung nachhaltiger Bodenfruchtbarkeit
  • Verzicht auf gentechnologische Verfahren.

Weiterführende Inhalte finden Sie im Sustainable Product Claims 2.0 Leitfaden.

[1] Vgl. EG-Öko-Basisverordnung EG-VO 834/2007

3.1.2 bio(-logisch)

"Biologisch" erzeugte landwirtschaftliche (Vor-)Produkte begrenzen die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Umwelt auf ein Minimum. Dabei sind u. a. folgende Grundsätze entscheidend (Mindestanforderungen; abhängig vom Siegel):

  • Chemische Pestizide, synthetische Dünger, Antibiotika und ähnliche Substanzen sind streng eingeschränkt.
  • Genetisch veränderte Organismen (GVO) sind verboten.
  • Ressourcen vor Ort werden sinnvoll weiterverwendet, z. B. Wirtschaftsdünger (Mist) als Düngemittel.[1]
 
Empfehlung zur Anwendung ja

Dieser Begriff eignet sich für die Produktkommunikation unter Beachtung von gesetzlichen Vorgaben.

Lebensmittel dürfen in der EU nur dann als "bio" oder "biologisch" bezeichnet werden, wenn sie den verbindlichen Mindeststandards für die Erzeugung von Bio-Produkten der EG-Öko-Basisverordnung entsprechen und zertifiziert sind. Um ein Non-Food Produkt als "bio" zu bezeichnen, müssen u. a. folgende Anforderungen des Standards erfüllt sein:

  • Nur landwirtschaftliche Rohstoffe können als "bio" bezeichnet werden, z. B. nicht das T-Shirt, sondern nur die Baumwolle.
  • Biologisch erzeugte Inhaltsstoffe müssen klar erkennbar und mit ihrem Anteil am Gesamtproduk...

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