Unter einer Charta versteht man eine völkerrechtliche verbindliche Grundsatzung, meist von den Vereinten Nationen. Diese beschreibt dann universelle Ziele oder Grundsätze für die internationale Staatengemeinschaft. Die berühmteste ist wohl die UN-Gründungscharta selbst, die 1945 unter dem Eindruck zweier Weltkriege versuchte, den Weltfrieden dauerhaft zu sichern. Deren Ziele sind:

  “(1) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;
  (2) freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;
  (3) eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;
  (4) ein Mittelpunkt zu sein, indem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.”

Eine weitere grundlegende Charta ist die Erklärung der Menschenrechte. Im Laufe der Jahre wurden weitere zielgruppengerichtete Chartas (UN-Kinderrechtskonvention[1], Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene[2]) oder themenspezifische Chartas (Charta von Aalborg[3], Pariser Klimaschutzabkommen[4]) verabschiedet und bilden Rahmensetzungen und Grundlagen für nationales und kommunales Handeln.

Die Umsetzung von Chartas in deutschen Kommunen obliegt mehreren Hemmnissen:

Gerade Internationale Chartas gibt es oftmals nur in den offiziellen UN-Sprachen Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch.

Internationale Chartas sind meist sehr abstrakt formuliert ("Die Einhaltung der Menschenrechte..."[5]) sie bedürfen daher einer lokalen Übersetzung.

Internationale Chartas werden in deutschen Kommunen oftmals Stabsstellen ohne hierarchischer Macht und mit wenig Eigenbudget zugeordnet. Dies führt bei Querschnittsthemen oft zu dem Effekt bei vielen Dienststellen in Verwaltungen "Wir würden diesen Aspekt ja gerne einbeziehen, für dieses Add on haben wir aber keine Ressourcen."

Es gibt also Ressourcenkonflikte zwischen globaler Verantwortung und lokaler Notwendigkeit.

Nationale Umsetzungsempfehlungen von Chartas haben oftmals auch nur appellativen Charakter.

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