Im "Branchenbild der deutschen Kreislaufwirtschaft" wird Produktverantwortung wie folgt kommentiert:

"Die Produzenten und der Handel sollen auf der Grundlage der erweiterten Produktverantwortung ihre Produkte so gestalten, dass die Entstehung von Abfällen vermindert, die Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit des Produktes beziehungsweise einzelner Komponenten ermöglicht und die umweltverträgliche Beseitigung der Reststoffe sichergestellt wird. Die Verantwortung für die Rücknahme und Rückführung beispielsweise von Verpackungen ist den Dualen Systemen übertragen worden."[1]

Unternehmen, die Verantwortung für ihre Produkte übernehmen und sie von Anfang an kreislauffähig gestalten, können sie einfacher in den weiteren Verwendungskreislauf integrieren. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Januar 2020 veröffentlichte Rohstoffstrategie beinhaltet 17 Maßnahmen zur sicheren, nachhaltigen und verantwortungsvollen Rohstoffversorgung Deutschlands. In der Maßnahme 12 wird explizit auf die Kreislaufwirtschaft verwiesen.[2]

[1] BDE/ITAD/VDMA (Hrsg.), Branchenbild der deutschen Kreislaufwirtschaft, 2016, S. 4, www.bde.de/documents/143/Branchenbild-2016.pdf, abgerufen am 3.8.2022.

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