Formulierungsvorschlag – Beschaffung und Bewirtschaftung

Die Beschaffung von Produkten und Materialien sowie die Bewirtschaftung des Gebäudes soll von den Parteien in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich nach möglichst hohen ökologischen, sozialen und ethischen Standards erfolgen, sofern technisch umsetzbar und wirtschaftlich zumutbar.

Var. 1: Keine Beschaffungs- und Bewirtschaftungsrichtlinie angedacht

Für die Beschaffung von Produkten und Materialien sowie die Bewirtschaftung des Gebäudes sollen neben den geforderten Standards (unter anderem Umweltsiegel, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschrechte, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen) möglichst regionale Produkte, Materialien und Dienstleistungen in dem jeweiligen Verantwortungsbereich der Parteien beschafft und beauftragt werden. Die Parteien legen den Radius der Regionalität nach eigenem Ermessen fest. Die Parteien werden – sofern wirtschaftlich – den Langlebigkeitsaspekt, die Wiederverwendbarkeit und die Recyclingfähigkeit von zu beschaffenden Produkten und Materialien so weit wie möglich berücksichtigen.

Die in dieser Klausel festgelegten Zielsetzungen werden von der jeweiligen Partei an die auszuführenden Dienstleister und Gebäudenutzer kommuniziert. [Beide Parteien werden zudem sicherstellen, dass die Dienstleisterverträge den in dieser Klausel aufgeführten Vorgaben entsprechen.]

[Wirtschaftlichkeitsgebot][1]

Var. 2: Erstellung einer Beschaffungs- und Bewirtschaftungsrichtlinie

Die Parteien werden eine gebäudebezogene Beschaffungs- und Bewirtschaftungsrichtlinie erstellen, die die Beschaffung von Produkten und Materialien sowie die Bewirtschaftung des Gebäudes nach möglichst hohen ökologischen, sozialen und ethischen Standards anstrebt. Die in dieser Richtlinie festgelegten Zielsetzungen werden von der jeweiligen Partei an die auszuführenden Dienstleister und Gebäudenutzer kommuniziert. [Beide Parteien werden zudem sicherstellen, dass die Dienstleisterverträge den in dieser Richtlinie aufgeführten Vorgaben entsprechen. Jede Partei benennt einen Ansprechpartner für die Entwicklung und Umsetzung der Strategie.]

Var. 3: Beschaffungs- und Bewirtschaftungsrichtlinie bereits vorhanden

Die Parteien verpflichten [orientieren] sich zur [an der] Umsetzung der in der vorhandenen, gebäudebezogenen Beschaffungs- und Bewirtschaftungsrichtlinie festgelegten Zielsetzungen. Die in der vorhandenen Richtlinie festgelegten Zielsetzungen werden von der jeweiligen Partei an die auszuführenden Dienstleister und Gebäudenutzer kommuniziert. [Beide Parteien werden zudem sicherstellen, dass die Dienstleisterverträge den in dieser Richtlinie aufgeführten Vorgaben entsprechen. Jede Partei benennt einen Ansprechpartner für die Umsetzung der Strategie.]

[1] Da die Klauseln zur Beschaffung und Bewirtschaftung als Bemühungsklauseln formuliert wurden, wird hier keine Klausel für das Wirtschaftlichkeitsgebot formuliert.

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