Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen. Ebenfalls förderfähig ist die Sanierung von Baudenkmalen. Bei einer frisch sanierten Immobilie werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung gefördert, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind. Ebenfalls förderfähig ist die notwendige Fachplanung sowie die Baubegleitung durch Energieeffizienzexperten und eine akustische Fachplanung.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie Einzelunternehmern, freiberuflich Tätige, in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kirchen, Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen sowie Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss oder Förderdarlehen durch die KfW und beträgt bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus zwischen 10 und 20 % der Investitionssumme.

Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Die Förderung der Sanierung zum Effizienzgebäude durch die KfW ist Teil des neuen Bundesprogramms BEG und gilt seit dem 1. Juli 2021.

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