Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen ergebnisorientierte Ziele nutzt, um seine Fortschritte bei der Bewältigung seiner wesentlichen negativen Auswirkungen und/oder bei der Förderung positiver Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft und/oder beim Management wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit seiner eigenen Belegschaft voranzutreiben und zu messen.

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