Das Unternehmen hat die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele anzugeben, die es möglicherweise in Bezug auf Folgendes festgelegt hat:

 

a)

Verringerung der negativen Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft und/oder

 

b)

Förderung positiver Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft und/oder

 

c)

Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit seiner eigenen Belegschaft.

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