In Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit seiner eigenen Belegschaft erläutert das Unternehmen Folgendes:

 

a)

welche Maßnahmen ergriffen wurden, geplant oder im Gange sind, um wesentliche negative Auswirkungen auf die eigene Belegschaft zu verhindern oder zu mindern,

 

b)

ob und wie es Maßnahmen ergriffen hat, um in Bezug auf eine tatsächliche wesentliche Auswirkung Abhilfe zu schaffen oder zu ermöglichen,

 

c)

alle zusätzlichen Maßnahmen oder Initiativen, über die es in erster Linie verfügt, um positive Auswirkungen auf die eigene Belegschaft zu erreichen, und

 

d)

wie es die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Initiativen im Hinblick auf das Erzielen von Ergebnissen für seine eigene Belegschaft nachverfolgt und bewertet.

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