Diese Angabepflicht hat zwei Ziele: Zum einen soll ein Verständnis aller Maßnahmen und Initiativen vermittelt werden, mit denen das Unternehmen

 

a)

darauf hinarbeitet, wesentliche negative Auswirkungen auf die eigene Belegschaft zu verhindern, abzumildern und zu beheben, und/oder

 

b)

versucht, für wesentliche positive Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft zu sorgen.

Zum anderen soll ein Verständnis dafür vermittelt werden, wie das Unternehmen mit den wesentlichen Risiken umgeht und die wesentlichen Chancen im Zusammenhang mit seiner eigenen Belegschaft nutzt.

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