Hat das Unternehmen wesentliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Zustand der Arten festgestellt, kann es Parameter angeben, die es für relevant hält. Das Unternehmen kann
a) |
auf die einschlägigen Angabepflichten in ESRS E1, ESRS E2, ESRS E3 und ESRS E5 verweisen, |
c) |
Parameter zur Messung von Veränderungen der Anzahl der Individuen einer Art in einem bestimmten Gebiet angeben, |
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