Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für Folgendes zu vermitteln:

 

a)

hinsichtlich erwarteter finanzieller Auswirkungen aufgrund von wesentlichen Risiken aufgrund von Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ein Verständnis dafür, wie diese Risiken kurz-, mittel- und langfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Cashflows des Unternehmens haben (oder ob ein solcher Einfluss wahrscheinlich ist),

 

b)

erwartete finanzielle Auswirkungen aufgrund wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung.

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