Das Unternehmen hat in Bezug auf seine eigenen Tätigkeiten und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette anzugeben, ob und wie seine Strategien auf die folgenden Bereiche ausgerichtet sind, wenn diese wesentlich sind:
a) |
Minderung der negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, einschließlich Vermeidung und Verminderung, |
c) |
Vermeidung von Vorfällen und Notsituationen und, falls sie doch eintreten, Verminderung und Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. |
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