Zu den nicht angestellten Beschäftigten innerhalb der eigenen Belegschaft des Unternehmens gehören Auftragnehmer, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben ("Selbstständige"), oder Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der "Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften" (NACE-Code N78) tätig sind.

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