Kann das Unternehmen die Informationen über Strategien und Maßnahmen, die nach den einschlägigen ESRS erforderlich sind, nicht angeben, weil es keine Strategien und/oder Maßnahmen in Bezug auf den betreffenden Nachhaltigkeitsaspekt angewendet hat, so gibt es dies an und begründet, warum es keine Strategien und/oder Maßnahmen angewendet hat. Das Unternehmen kann einen Zeitrahmen angeben, innerhalb dessen es beabsichtigt, die entsprechenden Strategien oder Maßnahmen anzuwenden.

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