Die Bewertung der Wesentlichkeit ist der Ausgangspunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der ESRS. IRO-1 in Abschnitt 4.1 des ESRS 2 enthält allgemeine Angabepflichten in Bezug auf das vom Unternehmen anzuwendende Verfahren zur Ermittlung von Auswirkungen, Risiken und Chancen und zur Bewertung ihrer Wesentlichkeit. SBM-3 des ESRS 2 enthält allgemeine Angabepflichten zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich aus der Bewertung der Wesentlichkeit durch das Unternehmen ergeben.

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