Das Unternehmen gliedert seine Nachhaltigkeitserklärung in vier Teile in folgender Reihenfolge: allgemeine Informationen, Umweltinformationen (einschließlich Angaben gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852), soziale Informationen und Governance-Informationen. Unter Beachtung der in Abschnitt 3.6 Wesentliche Auswirkungen oder Risiken, die sich aus Maßnahmen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten ergeben dieses Standards enthaltenen Bestimmungen kann das Unternehmen, wenn die in einem Teil angegebenen Informationen auch Informationen umfassen, die in einem anderen Teil anzugeben sind, in einem Teil auf die in einem anderen Teil enthaltenen Informationen verweisen, um Dopplungen zu vermeiden. Das Unternehmen kann den Aufbau anwenden, der in Anlage F dieses Standards im Detail dargestellt wird.

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