Die Anpassung der installierten Leistung ist i. d. R. eine investive Maßnahme und dauert von der Umsetzungsdauer länger, da ggf. Messungen durchgeführt, Planungsbüros eingeschaltet und Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich sind folgende Punkte zu beachten:

  • Notwendige Lichtstärke und Anzahl der Leuchtmittel
  • Wahl des Leuchtmittels

Notwendige Lichtstärke als Ausgangsbasis [gering- investiv]

Die Lichtstärke wirkt sich auf die installierte Leistung und damit die Investitionskosten und den Energieverbrauch aus. Daher gilt es, nicht übermäßig zu beleuchten, aber ausreichend zu beleuchten, damit die Tätigkeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Die notwendige Lichtstärke in den unterschiedlichen Bereichen im Unternehmen wird ggf. durch branchenspezifische Regularien (z. B. Heim-Gesetz, Norm für Sportstättenbeleuchtung etc.) geregelt. Falls hier keine speziellen Vorschriften gelten, so gilt grundsätzlich die Arbeitsstättenrichtlinie (für Beleuchtung ASR 3.4). Diese ist frei zugänglich.[1] Im Anhang 3 des ASR 3.4 finden Sie eine Tabelle mit Bereichen und Tätigkeiten und deren Mindestbeleuchtungsstärke.

So werden bspw. an Büroarbeitsplätzen mind. 500 lx verlangt, an feinmechanischen Arbeitsplätzen/Qualitätskontrollen 1.000 lx und in speziellen Anwendungsfällen sogar 1.500 lx.

Um einen Eindruck für die vorhandene Lichtstärke zu bekommen, können Sie diese mit einem Luxmeter/Beleuchtungsstärkemessgerät (100-200 EUR mit kabelgebundenem Lichtsensor) messen. Für gesicherte Aussagen muss die Messmethodik der ASR 3.4 Kapitel 9.3 eingehalten werden.

In der Praxis zeigt sich häufig, dass die vorhandene Lichtstärke nicht ASR konform ist. Dies kann sowohl an der ursprünglich nicht konformen Auslegung der Beleuchtung liegen, häufiger jedoch am Leistungsverlust des Leuchtmittels über die Zeit.

Reinigung von Reflektoren, Leuchtmitteln und Kühlkörpern [nicht-investiv]

Gerade in Produktionen mit hoher Staubbelastung sind sowohl Reflektoren (von rundstrahlenden Leuchtstoffröhren) als auch die Leuchtmittel selbst häufig verschmutzt. Durch eine regelmäßige Reinigung kann die Lichtstärke wieder erhöht werden.

Bei LEDs mit Kühlkörpern sind diese häufig verstopft, dadurch können die LEDs überhitzen. Hier trägt eine regelmäßige Reinigung zur Lebensdauer der LED bei und reduziert den Investitionsbedarf und zeitlichen Wartungsaufwand.

Anpassung der Beleuchtungsstärke [nicht- bzw. gering investiv]

Sollte die Beleuchtungsstärke zu hoch sein, so kann diese z. B. über Reduktion der Anzahl der Lichtpunkte bzw. der Leuchtmittel pro Lampe ("rausdrehen"), einer Dimmung von Leuchtmitteln oder einer anderen Leistungsaufnahme der Leuchtmittel reduziert werden.

Im umgekehrten Fall (zu geringe Beleuchtungsstärke) können kleinräumige Lichtquellen bspw. Arbeitsplatzlampen eingesetzt werden oder die Hauptbeleuchtung nachgerüstet/ausgetauscht werden.

Leuchtmittel- und Lampentausch [investiv]

Ein Austausch von älteren ineffizienten Lampen in LED-Technik reduziert den Stromverbrauch und die Wärmelast. LEDs verfügen über eine wesentlich längere Lebensdauer als ältere Beleuchtungstechnologien, dies reduziert zusätzlich den Personalaufwand in der Instandhaltung.

Bei komplizierten Sanierungsvorhaben ist es empfehlenswert eine Lichtplanung durchführen zu lassen. In jedem Fall müssen bei einem Beleuchtungstausch die Vorschriften zur Lichtstärke berücksichtigt und die Degradation (Leistungsverlust über die Betriebszeit) des Lichtstroms einberechnet werden.

Bevor viele Lampen ausgetauscht werden, ist es empfehlenswert erst wenige Lampen eines kleineren Bereichs zur Probe auszutauschen. Und ggf. andere Bereiche mit alternativen Leuchtmitteln zu testen. Hier spielen Faktoren wie die richtige Beleuchtungsstärke, Lichtfarbe und ggf. Farbwiedergabe eine Rolle.

Grundsätzlich wird zwischen einem sogenannten Retrofit Austausch und einem Komplettaustausch der Beleuchtung unterschieden.

  • Bei einer Retrofit Sanierung wird meistens nur das Leuchtmittel und das Vorschaltgerät ersetzt, die eigentliche Leuchte bleibt erhalten. Dies setzt voraus, dass die Leuchte sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet.
  • In der Praxis ist dies selten der Fall, weshalb meistens die Lampe komplett ausgetauscht wird. Neben technischen Vorteilen ergibt sich hier auch häufig ein Vorteil durch mögliche Fördermittel. Retrofit Austausch wird grundsätzlich nicht gefördert.

Neben den wirtschaftlichen und technischen Vorteilen der LED Technik ist die Produktion und Inverkehrbringung von ineffizienteren Technologien sukzessive verboten worden (RoHS-Richtlinie 2011/65/EU[2] und Ökodesign-Verordnung 2019/2020[3]). Der Abverkauf von Lagebeständen ist zugelassen. Die unterschiedlichen Leuchtmitteltypen haben unterschiedliche Enddaten. Für Unternehmen besonders relevant ist das Auslaufen der T5 und T8 Leuchtstoffröhren in Standardgrößen (600 mm, 1200 mm und 1500 mm) zum 25.8.23. Sondergrößen (wie 30 W, 36 W und 38 W) dürfen weiterhin in Verkehr gebracht werden.

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