• Grundsätzlich müssen bei der Bereitstellung der Informationen alle Inhalte maschinenlesbar, strukturiert und durchsuchbar sein und auf den zu dem Zeitpunkt offenen Standards basieren.
  • Denkbar sind digitale Produktpässe für Dienstleistungen, einen bestimmten Produkttyp, eine Produktcharge und Einzelprodukte. Zudem ist eine Unterscheidung nach Energiebezugsebene möglich, wie beispielsweise Energiebezug in einer gesamten Halle, in einer Fertigungslinie oder einer einzelnen Maschine.
  • Die Kennzeichnung und somit die Weiterleitung zum digitalen Produktpass bspw. in Form eines QR-Codes oder eines RFID-Tags sollte dabei vor dem Kauf oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung frei zugänglich sein. Möglichkeiten für den freien Zugriff wären die Kennzeichnung auf dem Produkt selbst, auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen[1] .

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