Ziel des Umweltschutzes ist auch, Einwirkungen zu verringern, z. B. durch Abfall vermeiden, Ersatz von Gefahrstoffen (Substitution nach § 6 GefStoffV), emissionsarme Maschinen, Anlagen und Verfahren, Energieverbrauch reduzieren usw., sowie der sparsame Umgang mit Ressourcen.
Alle diese Aufgaben gelingen, wenn sie systematisch durchgeführt und in bestehende Prozesse eingebunden werden.
Begehungen zu Umwelt- und Arbeitsschutz
Unternehmen können Begehungen nutzen, um sowohl Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit zu ermitteln als auch Umweltgefahren zu erkennen. Es empfiehlt sich, bereits vorhandene Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung um den Aspekt Umwelt zu erweitern.
Im Rahmen von Begehungen können auch interne Audits durchgeführt werden.
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