Die Kommunikation (Kap 7.4) mit den Beschäftigten sollte sowohl Informationen zum wirtschaftlichen Erfolg und organisatorischen Themen als auch zu Umwelt- und Arbeitsschutz enthalten.

Die Prozessbeschreibung "Unterstützung" sollte daher folgendermaßen ergänzt werden:

  • Soziale, psychologische und physikalische Belastungen sind zu ermitteln und geeignete Maßnahmen festzulegen, umzusetzen und zu evaluieren. Die Aspekte Ergonomie sowie alters- und alternsgerechte Arbeitsmittel und Arbeitsplätze müssen dabei berücksichtigt werden (s. Gefährdungsbeurteilung).
  • Umwelteinwirkungen sollen reduziert werden.
  • Kompetenzen beinhalten auch sicheres, gesundheitsbewusstes und umweltgerechtes Verhalten.
  • Inhalt der Kommunikation sind auch Informationen zu Umwelt- und Arbeitsschutz.

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