Die Kommunikation (Kap 7.4) mit den Beschäftigten sollte sowohl Informationen zum wirtschaftlichen Erfolg und organisatorischen Themen als auch zu Umwelt- und Arbeitsschutz enthalten.
Die Prozessbeschreibung "Unterstützung" sollte daher folgendermaßen ergänzt werden:
- Soziale, psychologische und physikalische Belastungen sind zu ermitteln und geeignete Maßnahmen festzulegen, umzusetzen und zu evaluieren. Die Aspekte Ergonomie sowie alters- und alternsgerechte Arbeitsmittel und Arbeitsplätze müssen dabei berücksichtigt werden (s. Gefährdungsbeurteilung).
- Umwelteinwirkungen sollen reduziert werden.
- Kompetenzen beinhalten auch sicheres, gesundheitsbewusstes und umweltgerechtes Verhalten.
- Inhalt der Kommunikation sind auch Informationen zu Umwelt- und Arbeitsschutz.
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