1.3.1 Prozessumgebung

Die Prozessumgebung (Kap. 7.1.4) muss so gestaltet werden, dass Produkte und Dienstleistungen normkonform erstellt werden können.

Dies schließt ausdrücklich soziale, psychologische und physikalische Faktoren ein. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können diese Faktoren ermittelt, Gefährdungen erkannt und wirksame Maßnahmen festgelegt werden.

Zur Prozessumgebung gehört auch die Umwelt: Klimaerwärmung, Sturm oder Hochwasser können Unternehmen beeinträchtigen. Maßnahmen, wie z. B. Verminderung der CO2-Emissionen, Senken des Energieverbrauchs und ressourceneffiziente Verfahren, entlasten die Umwelt.

1.3.2 Kompetenz

Beschäftigte müssen ihre Kompetenz (Kap. 7.2) erweitern oder neue Kompetenzen erwerben, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Neben der fachlichen Kompetenz können zusätzlich Kompetenzen, z. B. zu gesundem und umweltgerechtem Verhalten, vermittelt werden, z. B. gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung oder Mobilität per Fahrrad oder ÖPNV.

1.3.3 Bewusstsein

Das Bewusstsein (Kap. 7.3) der Beschäftigten für ihre Rolle und ihren Anteil am Gelingen, trägt dazu bei, dass Produkte und Dienstleistungen die Qualitätsanforderungen erfüllen. Wenn Beschäftigte sich für sicheres Arbeiten und Gesundheit sowohl für sich als auch ihre Kollegen verantwortlich fühlen, sinkt die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die Zufriedenheit und Motivation steigt. Wird Umweltschutz als sinnvoll wahrgenommen, wird er im beruflichen Alltag auch umgesetzt.

1.3.4 Kommunikation

Die Kommunikation (Kap 7.4) mit den Beschäftigten sollte sowohl Informationen zum wirtschaftlichen Erfolg und organisatorischen Themen als auch zu Umwelt- und Arbeitsschutz enthalten.

Die Prozessbeschreibung "Unterstützung" sollte daher folgendermaßen ergänzt werden:

  • Soziale, psychologische und physikalische Belastungen sind zu ermitteln und geeignete Maßnahmen festzulegen, umzusetzen und zu evaluieren. Die Aspekte Ergonomie sowie alters- und alternsgerechte Arbeitsmittel und Arbeitsplätze müssen dabei berücksichtigt werden (s. Gefährdungsbeurteilung).
  • Umwelteinwirkungen sollen reduziert werden.
  • Kompetenzen beinhalten auch sicheres, gesundheitsbewusstes und umweltgerechtes Verhalten.
  • Inhalt der Kommunikation sind auch Informationen zu Umwelt- und Arbeitsschutz.

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