Rz. 63

ESRS S3 deckt eine potenziell besonders weit gefasste Zahl an Interessengruppen ab, mit denen sich berichtspflichtige Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befassen haben – und dieser zugrunde liegend auch für ihre Sustainability Due Diligence. Viele Fragestellungen gewinnen für europäische Unternehmen insbes. im Zusammenhang mit der Berichterstattung entlang ihrer Wertschöpfungskette an Bedeutung, etwa zu indigenen Völkern. Es ist davon auszugehen, dass dabei häufigNeuland i. R. d. Nachhaltigkeitsberichterstattung und der dieser zugrunde liegenden Prozesse zu betreten ist. Im Lichte zukünftiger Regularien wie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) werden die von ESRS S3 abgedeckten Inhalte in Zukunft noch weiter an Bedeutung gewinnen.

 

Rz. 64

Die Identifikation der unter ESRS S3 fallenden Interessenträger und der anschließende Dialog mit diesen wird eine erste wichtige Herausforderung sein. Der Standard verweist auf eine Vielzahl an bereits etablierten Verlautbarungen, die über Fragen der Berichterstattung hinaus v. a. konkretere Leitlinien zur Implementierung der von der Berichterstattung abzudeckenden, damit aber de facto in vielen Fällen (erst) einzurichtenden Verfahren bieten. Unternehmen sollten sich an diesen orientieren, um damit auch etwaige Compliance-Risiken aus zukünftig zu erwartenden vermehrten Belangungen zu reduzieren; zugleich sollten sämtliche Verfahren kontext-adäquat implementiert werden und über eine bloße "Compliance-Übung" hinaus Eingang in den laufenden Stakeholder-Dialog sowie letztlich die Unternehmenssteuerung finden. Dies wird allerdings wohl auf unvermeidbare Weise dazu führen, dass zahlreiche Prozesse in Unternehmen, nicht zuletzt in der Ausgestaltung ihrer Geschäftsbeziehungen, überdacht werden (müssen).

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