Rz. 1

Grüne Anleihen unterscheiden sich grds. nicht von einer konventionellen Anleihe in Bezug auf Laufzeit, Zins- und Tilgungsprofil, Rendite oder Risiko, Regressrechte etc. Entscheidender Unterschied ist die Mittelverwendung (Use of Proceeds) der verkauften Green Bonds für ein grünes Projekt. Abzugrenzen von den Green Bonds bzw. grünen Finanzierungen sind sog. "Sustainability-Linked Bonds" oder "Sustainability Finance Finanzinstrumente", welche über Umweltziele hinausgehende ESG-Ziele (Environment, Social, Governance) beinhalten.

 

Rz. 2

Grüne Projekte zeichnen sich durch einen eindeutigen Umweltnutzen aus, der durch das finanzierende Unternehmen zu evaluieren, zu bewerten und offenzulegen ist. Hilfestellung geeigneter Projektkategorien sind z. B. erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Anpassungen an den Klimawandel oder umwelteffiziente und/oder für die Kreislaufwirtschaft geeignete Produkte, Produktionstechnologien und Prozesse.[1] Einige Beispiele für geeignete grüne Projekte sind u. a. Windparks oder Investitionen in energieeffiziente Gebäude und/oder Produktionsanlagen. Die grüne Auswirkung dieser Projekte kann bspw. in jährlich eingesparten Tonnen an CO2-Äquivalenten in Personenhaushalten auf Basis von Werten des Statistischen Bundesamtes messbar gemacht werden.[2]

[1] Vgl. Geisel/Spieles, Eigenschaften von Green Bonds und ihre Bilanzierung nach IFRS, Recht der Finanzinstrumente, BB Kapitalmarkt 4/2018, S. 328; ICMA, The Green Bond Principles, www.cbd.int/financial/greenbonds/icma-principles2016.pdf, abgerufen am 3.1.2023.
[2] Vgl. Statistisches Bundesamt, Stromverbrauch der privaten Haushalte nach Haushaltsgrößenklassen, www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/private-haushalte/Tabellen/stromverbrauch-haushalte.html, abgerufen am 3.1.2023.

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