Der Notwendigkeit folgend, stärkere Vorschriften in Bezug auf die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen im Finanzdienstleistungssektor zu schaffen, wurde im Dezember 2019 durch die EU die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverpflichtungen veröffentlicht. Die Verordnung findet bis auf einzelne Sonderregelungen bereits ab dem 10.3.2021 Anwendung. Finanzberater wie auch Finanzmarktteilnehmer sind hiernach verpflichtet, über Nachhaltigkeitsaspekte von Finanzprodukten zu berichten, negative Nachhaltigkeitsauswirkungen zu berücksichtigen und transparent Nachhaltigkeitsrisiken miteinzubeziehen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Sustainability Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge