Rz. 64

Nachdem EU-Kommissarin Mairead McGuinness im März 2023 die EFRAG öffentlich aufforderte, Leitlinien zur Unterstützung der Anwendung des Set 1 gegenüber der Entwicklung weiterer ESRS-Entwürfe zu priorisieren, hat die EFRAG im Sommer 2023 erste Entwürfe zu zwei Themen diskutiert. Dies betrifft Entwürfe zu Leitlinien zu den Themen Wesentlichkeitsanalyse und Wertschöpfungskette. Ein dritter Entwurf zur Datenarchitektur des Set 1 wird noch erwartet. Die final im SRB abgestimmten Leitlinienentwürfe werden anschließend Gegenstand einer öffentlichen Konsultation sein. Sofern die EU-Kommission in diesem Zusammenhang selbst nicht tätig wird, kann die EFRAG diese Leitlinien als unverbindliche fachliche Leitlinien zur Unterstützung der Anwendung der ESRS veröffentlichen.

 

Rz. 65

Kurz vor der Finalisierung des Set 1 haben erste Arbeiten an sektorspezifischen ESRS begonnen, die sukzessive in mehreren Paketen erarbeitet werden sollen. Die sektorspezifischen ESRS sind inhaltlich mit den sektorübergreifenden ESRS des Set 1 verknüpft und sollen für eine Ergänzung der sektorübergreifenden Angabepflichten um sektorspezifische Aspekte sorgen. Begründet wird dies damit, dass sich die Auswirkungen, Risiken und Chancen von Nachhaltigkeitsaspekten zwischen Sektoren signifikant unterscheiden. Es ist zu erwarten, dass über mehrere Jahreszyklen für insgesamt ca. 40 Sektoren sektorspezifische ESRS-Entwürfe entstehen werden. Eine genauere Zeitplanung hierzu soll von der EU-Kommission ab dem Herbst 2023 bekannt gegeben werden.

 

Rz. 66

Erste Arbeitspapiere zum ESRS zur Sektorklassifikation[1] und den vier Sektoren "Mining, Quarrying and Coal",[2]"Oil and Gas",[3]"Agriculture, Farming and Fishing"[4] sowie "Road Transport"[5] sind im Frühjahr 2023 in den EFRAG-Fachgremien diskutiert worden. Diese sektorspezifischen ESRS bauen, bis auf den ESRS zu "Road Transport", auf den sektorbezogenen Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) auf. Die Entwürfe für diese sektorspezifischen ESRS sollten zunächst im zweiten Quartal 2023 von der EFRAG öffentlich konsultiert werden. Dieser Zeitplan wurde wegen der geänderten Prioritätensetzung der EU-Kommission zugunsten von zunächst zu erarbeitenden Implementierungshilfen für das Set 1 angepasst. Die Konsultation der EFRAG bzgl. dieser vier sektorspezifischen ESRS kann deshalb frühestens gegen Ende des zweiten Halbjahres 2023 erfolgen. Die Übergabe an die EU-Kommission, die ursprünglich für November 2023 geplant war, wird sich voraussichtlich auf 2024 verschieben.

 

Rz. 67

Weitere ESRS werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2023 für kapitalmarktorientierte KMU sowie für Nicht-EU-Unternehmen konsultiert werden. Die EFRAG hatte Mitte Januar 2023 interessierte Stakeholder eingeladen, in besonderen Beratungsgremien bei der Erarbeitung von ESRS für KMU mitzuwirken.[6] Dies betrifft zum einen den ESRS für kapitalmarktorientierte KMU, die im Anwendungsbereich der CSRD sind. Zum anderen erarbeitet EFRAG freiwillig anwendbare ESRS für nicht kapitalmarktorientierte KMU. Sie sollen modular integrierbar sein.

 

Rz. 68

Schließlich behandelt die EFRAG den Aspekt der Digitalisierung der Nachhaltigkeitsinformationen. Dazu hat die EFRAG eine externe Ausschreibung für die Erarbeitung einer XBRL-Taxonomie zur digitalen Berichterstattung für das Set 1 und die Taxonomie-VO vorgenommen. Der entsprechende Auftrag ist an einen externen Dienstleister vergeben worden, der die Digitalisierung vorbereitet. Der beauftragte Dienstleister hatte im Dezember 2022 seine Arbeiten zur Entwicklung der XBRL-Taxonomie begonnen. Im Vorgriff hatte EFRAG schon im Mai 2022 ein "ESRS Proof of Concept XBRL Taxonomy Package" veröffentlicht, das in der Basis for conclusions zum ESRS E1-Konsultationsentwurf der EFRAG erläutert wird. Die EFRAG wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 den Entwurf einer XBRL-Taxonomie (nebst begleitender Illustrative Examples) öffentlich zur Konsultation stellen. Auch wurde ein spezielles Beratungsgremium geschaffen. Ende März 2023 hatte die EFRAG das ESRS Digital Reporting Consultative Forum gegründet, um die Arbeiten an der XBRL-Taxonomie praxisgerecht zu unterstützen. Die finalen Arbeitsergebnisse werden nach Einarbeitung der letzten Änderungen im Zuge der Verabschiedung des Set 1 an die EU-Kommission und die ESMA übergeben. Die ESMA soll dann innerhalb eines Jahres die Umsetzung der XBRL-Taxonomie in die europäische ESEF-Verordnung vorbereiten.

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