SEPA: Neuer Standard im elektronischen Zahlungsverkehr
Nachdem Ende Februar 2012 nun auch der EU-Ministerrat die neuen Regeln zur Umsetzung des europäischen Zahlungsraums (SEPA) gebilligt hat, steht dem Inkrafttreten der Verordnung nichts mehr im Wege.
Das bedeutet, dass ab 1.2.2014 alle Überweisungen und Lastschriften auf Basis der SEPA-Verfahren durchgeführt werden müssen. Ziel der EU ist es, auf diese Weise den elektronischen Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen, Redundanzen abzubauen und den Zahlungsverkehr zu beschleunigen.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.957
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
2.266
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.4932
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
809
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
751
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
746
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
685
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
662
-
Wann sind Gartenarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
570
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
552
-
Steuerberatungskosten für Ermittlung eines Veräußerungsgewinns aus GmbH-Beteiligung
04.03.2026
-
EU-Beihilferecht und Corona-Hilfen: Was Steuerberater jetzt wissen müssen
25.02.2026
-
OVG Münster: Verwaltungspraxis bei Überbrückungshilfen schlägt FAQ
18.02.2026
-
Auswirkungen von KI auf Geschäfts- und Honorarmodelle in Steuerberatungskanzleien
16.02.2026
-
FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung
11.02.2026
-
Schlussbescheide bei Überbrückungshilfen ohne Unterschrift gültig
11.02.2026
-
Ab jetzt alles anders?! Wie KI den Berufsstand wandelt
11.02.2026
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
11.02.2026
-
Wirtschaftsministerin Reiche fordert schnelle Steuerentlastungen
09.02.2026
-
Rabattfreibetrag bei konzerninterner Dienstleistungsgesellschaft
04.02.2026