SEPA: Neuer Standard im elektronischen Zahlungsverkehr
Nachdem Ende Februar 2012 nun auch der EU-Ministerrat die neuen Regeln zur Umsetzung des europäischen Zahlungsraums (SEPA) gebilligt hat, steht dem Inkrafttreten der Verordnung nichts mehr im Wege.
Das bedeutet, dass ab 1.2.2014 alle Überweisungen und Lastschriften auf Basis der SEPA-Verfahren durchgeführt werden müssen. Ziel der EU ist es, auf diese Weise den elektronischen Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen, Redundanzen abzubauen und den Zahlungsverkehr zu beschleunigen.
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