SEPA: Neuer Standard im elektronischen Zahlungsverkehr
Nachdem Ende Februar 2012 nun auch der EU-Ministerrat die neuen Regeln zur Umsetzung des europäischen Zahlungsraums (SEPA) gebilligt hat, steht dem Inkrafttreten der Verordnung nichts mehr im Wege.
Das bedeutet, dass ab 1.2.2014 alle Überweisungen und Lastschriften auf Basis der SEPA-Verfahren durchgeführt werden müssen. Ziel der EU ist es, auf diese Weise den elektronischen Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen, Redundanzen abzubauen und den Zahlungsverkehr zu beschleunigen.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.205
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.637
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
1.5261
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.380
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.323
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.274
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.258
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
1.255
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
930
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
827
-
Lohnsteuern steigen in der OECD leicht an
12.05.2025
-
Abzugsbeträge nach § 10f EStG durch Rechtsnachfolger nutzbar?
09.05.2025
-
Dienstliche Fahrten mit privatem PKW bei Zurverfügungstellung eines Dienstwagens
08.05.2025
-
Landwirte und Schweinemäster im Schlussabrechnungsverfahren unter Druck
07.05.2025
-
7 häufige Irrtümer zu Widerspruch und Klage bei den Überbrückungshilfen
30.04.2025
-
Immobilienabschreibung optimieren – mit Gutachten zur Restnutzungsdauer
28.04.2025
-
Beteiligungsgesellschaften als Teil des Unternehmensverbunds bei Corona-Überbrückungshilfen
23.04.2025
-
Mandatsniederlegung bei Überbrückungshilfen
16.04.2025
-
Fahrtenbuch bei einem Berufsgeheimnisträger
09.04.2025
-
Schlussbescheide Überbrückungshilfen: Haftungsgefahren in Widerspruchs- und Klageverfahren
09.04.2025