Neue Entgeltgrenze für Vereinssportler
Eigentlich soll Sport dem Ausgleich und der Erholung dienen. Oft kommt jedoch eine unterstützende Tätigkeit für den Sportverein hinzu. Gibt es dafür eine Aufwandsentschädigung oder zahlt der Sportverein für besondere sportliche Leistungen eine Prämie, kann vom reinen Erholungszweck schnell nicht mehr die Rede sein. Denn in diesen Situationen ist zu klären, ob es sich um ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung handelt.
Steht wirtschaftliches Interesse des Sportlers im Vordergrund?
Grundsätzlich gilt, dass Amateursportler ihren Sport nicht aus wirtschaftlichen Interessen heraus ausüben. Bei Amateuren, deren Rechte und Pflichten in einem Vertrag schriftlich festgelegt sind, wird grundsätzlich ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis unterstellt. Diese "Vertragsamateure" sind nach den Regelungen der einzelnen SV-Zweige ggf. versicherungspflichtig.
Zuwendungen bis 175 EUR sind „unschädlich“
Werden Amateursportler ausschließlich aufgrund mitgliedschaftsrechtlicher Bindungen zu einem Sportverein tätig und erfüllen sie nur ihre mitgliedschaftlichen Vereinspflichten, stehen sie nicht in einem sozialversicherungsrechtlich relevanten Beschäftigungsverhältnis. Kommt es aber zu einer wirtschaftlichen Gegenleistung durch den Verein, muss genau hingeschaut werden.
Um das Verfahren praktikabel zu gestalten, haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung mit Besprechungsergebnis vom 23./24.11.2011 eine Entgeltgrenze festgelegt. Zahlungen bis zu 175 EUR im Monat (2.100 EUR jährlich) sind demnach unschädlich.
Keine Regel ohne Ausnahme
Auch bei geringeren Zuwendungen kann allerdings eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorliegen, etwa wenn die Vergütung nicht lediglich zur sportlichen Motivation oder zur Vereinsbindung gewährt wird. Im Einzelfall können dagegen auch mehr als 175 EUR monatlich noch unschädlich sein, wenn diese aus besonderen Gründen gezahlt werden. Das kann etwa bei einem besonderen Aufwand für einen Wettkampf oder den Transport eines Sportgeräts der Fall sein.
Einheitliche Beurteilung zu allen SV-Zweigen
Auch zur gesetzlichen Unfallversicherung gelten entsprechend geänderte Grundsätze für den Versicherungsschutz. Anstelle der hier gültigen bisherigen Grenze von 150 EUR tritt hier nun ebenfalls der Wert von 175 EUR monatlich. Geringere Zahlungen sieht die VBG, die Unfallversicherung für Sportler, regelmäßig nicht als Entgelt an. Damit ist eine einheitliche Beurteilung zu allen SV-Zweigen sichergestellt.
Umfangreiche Aufzeichnung ist empfehlenswert
Wichtig: Im Verein sollten grundsätzlich immer entsprechende Nachweise über alle Zuwendungen verwahrt werden. Dazu gehören ggf. auch entsprechende Vorstandsbeschlüsse, aus denen die Zweckbindung einer Zuwendung hervorgeht. Denn entscheidend ist nicht, wie eine Zahlung bezeichnet wird, sondern der tatsächliche Zweck, der mit der Zahlung erreicht werden soll. Wenn es sich nicht um ein Beschäftigungsverhältnis handeln soll, darf der Sport nicht über den Selbstzweck hinaus ausgeübt werden um Einkünfte zu erzielen.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.311
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
8842
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
4972
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
486
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
45816
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
405
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
374
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
315
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
300
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
298
-
Finanzielle Beteiligung bei doppelter Haushaltsführung
30.09.2026
-
Corona-Soforthilfe: VG Koblenz weist Klage trotz Umsatzeinbruch ab
30.09.2026
-
Strafverteidigungskosten bei Freiheitsstrafe
29.09.2026
-
Berufung nach verlorener Klage auf Überbrückungshilfe: Wann ist sie möglich?
23.09.2026
-
PKV-Beiträge trotz Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abziehbar?
22.09.2026
-
Was Steuerberater bei der Forschungszulage frühzeitig vom Mandanten wissen müssen
17.09.2026
-
Dezemberhilfe: Falsche Angaben zur Betroffenheit schließen Vertrauensschutz aus
16.09.2026
-
Teilfreistellungen bei Fonds und ETF im Betriebsvermögen
15.09.2026
-
Kindergeld bei Teilzeitbeschäftigung und anlassbezogener Freistellung eines Beamten
14.09.2026
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
10.09.2026