Oft keine Frage des Alters
Dieser Punkt gewinnt noch mehr an Bedeutung, wenn der Verkäufer – bereits nach der Übertragung auf den Nachfolger -, noch eine gewisse Zeit in seiner dann verkauften Kanzlei mitarbeiten will – aus persönlichen oder aber wirtschaftlichen Gründen. Solche Pläne lassen sich in der Regel nur dann realisieren, wenn es zwischen Vorgänger und Nachfolger passt.
Fragen an Kanzleivermittler darüber, wie die Zukunft der Kanzlei aussieht – ob etwa ein Ver- oder Zukauf in Frage kommt, spiegeln aus Sicht von Kanzleivermittlern die Unsicherheit mancher Kanzleichefs wieder, wie es mit der eigenen Kanzlei weitergeht. Allerdings hat die Fragestellung auch etwas positives, denn sie zeigt die Unzufriedenheit der Kanzleichef mit dem Status Quo – er ahnt oder weiß bereits, dass etwas geschehen muss.
Inzwischen ist aber nicht mehr allein das Alter des Kanzleichefs der alleinige Grund für eine Übergabe, auch die Gesundheit spielt eine Rolle bei Überlegungen, sich um die Nachfolge zu kümmern.
Durch die zunehmende Zahl an Sozietäten, in denen zwei oder drei Steuerberater unter einem Dach zusammenarbeiten, eröffnen sich hier Möglichkeiten für Interessenten, auf Chefebene in eine Kanzlei einzusteigen. Großer Vorteil diese Sozietäten ist die geringe Gefahr eines Mandatsverlusts, falls einer der Partner ausscheiden sollte. Wichtig ist es allerdings hier, den Verkaufspreis für den Anteil des ausscheidenden Partners vorab vertraglich zu regeln. Stichwort Mandatsverlust: Die Erfahrung von Kanzleivermittlern zeigt, dass viele Mandanten Kontinuität schätzen, auch nach einer Übernahme. Ist dies der Fall, ist die Chance groß, dass die Mandanten der Kanzlei treu bleiben.
Unterschiedliche Herangehensweise beim Kanzleiverkauf
Verkaufswillige Kanzleichefs annoncieren in Fachzeitschriften, konsultieren ihre Steuerberaterkammer oder aber professionelle Kanzleivermittler. Eine Vermittlung durch den Makler kostet zwar Provision, hat aber auch Vorteile, denn nur wenige haben genügend Zeit, sich wirklich darum zu kümmern. Schließlich läuft auch das Beratungsgeschäft während dieser Zeit weiter. In Hinblick auf die Kontinuität der Mandantschaft nach einem Verkauf, kommt dem Vermittler eine weitere, besondere Rolle zu, da er neben einem möglichst hohen Preis auch den "richtigen" Nachfolger für die zum Verkauf stehende Kanzlei präsentieren soll.
Diese Meldung ist Teil unserer Serie rund um "Kanzleinachfolge und Kanzleikauf". Sie entstand in Kooperation mit der Glawe GmbH, Köln.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.297
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
1.626
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.3252
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
723
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
677
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
654
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
584
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
580
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
54914
-
Wann sind Gartenarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
524
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
12.03.2026
-
Änderung nach § 175b AO bei Übermittlung über ELStAM?
06.03.2026
-
Verjähren Rückforderungen bei Corona-Überbrückungshilfen?
05.03.2026
-
Steuerberatungskosten für Ermittlung eines Veräußerungsgewinns aus GmbH-Beteiligung
04.03.2026
-
EU-Beihilferecht und Corona-Hilfen: Was Steuerberater jetzt wissen müssen
25.02.2026
-
OVG Münster: Verwaltungspraxis bei Überbrückungshilfen schlägt FAQ
18.02.2026
-
Auswirkungen von KI auf Geschäfts- und Honorarmodelle in Steuerberatungskanzleien
16.02.2026
-
FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung
11.02.2026
-
Schlussbescheide bei Überbrückungshilfen ohne Unterschrift gültig
11.02.2026
-
Ab jetzt alles anders?! Wie KI den Berufsstand wandelt
11.02.2026