Finanztransaktionssteuer: Merkel treibt Pläne voran
In der Debatte über eine europaweite Finanztransaktionssteuer hat Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler eine Börsenabgabe nach britischem Vorbild gefordert. «Wir sollten darüber nachdenken, ob es nicht einen Weg gibt, Großbritannien mit ins Boot zu holen», sagte der FDP-Chef und Vizekanzler der «Rheinischen Post» (Freitag). Die Briten hätten bereits eine besondere Form der Börsenumsatzsteuer, die sogenannte Stempelsteuer.
Die FDP lehnt die Einführung einer Finanztransaktionssteuer nur in den 17 Euro-Ländern ab und fordert die umstrittene Abgabe auf Börsenumsätze in allen 27 EU-Staaten. Kanzlerin Angela Merkel(CDU) hingegen hält angesichts des Widerstands von Großbritannien eine Einführung notfalls nur in der Euro-Zone für machbar.
Ungeachtet der Differenzen mit der FDP treibt Merkel die Pläne voran. Vor dem EU-Sondergipfel Ende Januar bekräftigen Deutschland und Frankreich, dass sie den Vorschlag der EU-Kommission für die Transaktionssteuer in Europa stützen. Das geht nach Angaben der «Süddeutschen Zeitung» vom Donnerstag aus einem gemeinsamen Papier beider Regierungen hervor. Zugleich schlagen Berlin und Paris darin einen Sechs-Punkte-Plan für mehr Wachstum und Beschäftigung vor.
Die EU-Kommission hatte im Herbst einen Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer in allen 27 EU-Staaten vorgestellt. Die Abgabe ab 2014 soll auf Transaktionen erhoben werden, wenn ein Akteur in der EU ansässig ist. Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Satz von 0,1 Prozent, Derivate mit 0,01 Prozent besteuert. Brüssel erhofft jährliche Einnahmen von etwa 57 Milliarden Euro.
In FDP-Kreisen wurde bestritten, dass das Brüsseler Konzept so angelegt sei, dass die Steuer bei anhaltendem Widerstand etwa aus Großbritannien auch nur in den Euro-Ländern realisiert werden könnte.
In Großbritannien wird seit längerem beim Kauf von Aktien, börsenfähigen Wertpapieren und bestimmten Geschäftsanteilen eine Börsenumsatzsteuer - auch Stempelsteuer beziehungsweise Stempelersatzsteuer - bei elektronischen Transaktionen erhoben. Die Höhe des Steuersatzes variiert nach Art der Anlage. Kritiker bemängeln, dass die Börsenumsatzsteuer - anders als die Transaktionssteuer - nur einen Bruchteil des Marktes erfassen würde.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.311
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
8842
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
4972
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
486
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
45816
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
405
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
374
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
315
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
300
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
298
-
Finanzielle Beteiligung bei doppelter Haushaltsführung
30.09.2026
-
Corona-Soforthilfe: VG Koblenz weist Klage trotz Umsatzeinbruch ab
30.09.2026
-
Strafverteidigungskosten bei Freiheitsstrafe
29.09.2026
-
Berufung nach verlorener Klage auf Überbrückungshilfe: Wann ist sie möglich?
23.09.2026
-
PKV-Beiträge trotz Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abziehbar?
22.09.2026
-
Was Steuerberater bei der Forschungszulage frühzeitig vom Mandanten wissen müssen
17.09.2026
-
Dezemberhilfe: Falsche Angaben zur Betroffenheit schließen Vertrauensschutz aus
16.09.2026
-
Teilfreistellungen bei Fonds und ETF im Betriebsvermögen
15.09.2026
-
Kindergeld bei Teilzeitbeschäftigung und anlassbezogener Freistellung eines Beamten
14.09.2026
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
10.09.2026