Bettensteuer: Hintergründe und Rechtsprechung
Täglich 1 - 5 EUR muss ein Hotelgast bereits in einigen Städten zusätzlich zu den Übernachtungskosten bezahlen, um einen Schlafplatz zu erhalten. Schuld sind die Kommunen, die alle Gäste – ganz gleich ob Urlaubs- oder Geschäftsreisende – zur Kasse bitten. Ganz nach dem Motto "der Zweck heiligt die Mittel" soll die Abgabe zur Förderung der städtischen Kultur verwendet werden.
Betroffen sind alle entgeltlichen Beherbergungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels sowie Übernachtungen auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen.
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