Tz. 11

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Alle regelmäßigen oder gelegentlich stattfindenden Veranstaltungen mit Musik (z. B. anlässlich von Festivitäten, Karnevalsveranstaltungen, geselligen Zusammenkünften, Konzerten und dgl.) sind rechtzeitig vorher bei der GEMA anzumelden, damit ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist.

Dies gilt auch für Veranstaltungen Dritter (Verbände, Vereine, Betriebe usw.).

Die Anmeldungspflicht besteht für Musikdarbietungen von Musikern sowie mittels technischer Musikgeräte.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

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