Zuschüsse zur freiwilligen Rentenversicherung als Arbeitslohn
Hintergrund
Eine AG erteilte Vorstandsmitgliedern im Rahmen der Altersversorgung eine Pensionszusage. Die Vorstandsmitglieder hatten dazu keine Beiträge zu leisten. Aus der Zeit vor ihrer Vorstandstätigkeit brachten sie schon eine andere Altersversorgung mit, und zwar als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus dem Rechtsanwaltsversorgungswerk. Die AG gewährte den Vorstandsmitgliedern Zuschüsse für die freiwillige Weiterversicherung in der jeweiligen bisherigen Versorgungseinrichtung. Nach den Pensionsverträgen sind anderweitig bezogene Ruhegelder und Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll anzurechnen.
Das FA behandelte die Zuschüsse als steuerpflichtigen Arbeitslohn und nahm die AG durch LSt-Haftungsbescheid in Anspruch.
Die Klage war im Streitpunkt erfolgreich. Das FG argumentierte, der Vorteil sei im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse gewährt worden. Denn wegen der Anrechnung verbesserten die Zuschüsse die Versorgungsposition nicht, sondern dienten in erster Linie dazu, die von der AG später zu zahlenden Ruhegelder zu mindern.
Entscheidung
Entgegen der Auffassung des FG bejaht der BFH den Zufluss eines geldwerten Vorteils.
Die Erlangung eines Anspruchs auf Versorgungsleistungen liegt grundsätzlich im Interesse desjenigen, dessen Versorgung sichergestellt werden soll. Angesichts der erheblichen Bedeutung, die die Sicherung der Altersversorgung für den Arbeitnehmer hat, tritt das Interesse des Arbeitgebers an der Finanzierung und Sicherung seiner Versorgungszusage in den Hintergrund. Der Vorteil des Arbeitnehmers kann nicht als bloße Begleiterscheinung des mit der Leistung verfolgten betrieblichen Zwecks angesehen werden.
Die Zuschüsse sind auch nicht nach der Sonderregelung über die Steuerfreiheit von Zukunftssicherungsleistungen für Arbeitnehmer (§ 3 Nr. 62 EStG) steuerfrei. Die Steuerfreiheit betrifft nur Leistungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, was hier gerade nicht der Fall ist. Es liegt auch nicht der andere Fall steuerfreier Zuschüsse vor, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Arbeitnehmer betrifft. Denn bei Vorstandsmitgliedern handelt es sich nicht um von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreite Arbeitnehmer. Sie gehören vielmehr kraft Gesetzes überhaupt nicht zu dem versicherungspflichtigen Personenkreis.
Hinweis
Solche Zuschüsse sind daher unabhängig davon, ob eine Anrechnungsregelung getroffen wurde, immer als Arbeitslohn zu erfassen. Das FG hatte sich auf ein BFH-Urteil aus 2006 berufen. Dort hatte der BFH für sog. Kirchenbeamte, deren Altersversorgung sich nach beamtenrechtlichen Vorschriften regelt, entschieden, dass die vom Arbeitgeber übernommenen Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung bei einer entsprechenden Anrechnung auf die Versorgungsbezüge kein Arbeitslohn sind. Soweit der BFH im aktuellen Fall davon abweicht, hält er an diesem Urteil nicht mehr fest.
BFH, Urteil v. 24.9.2013, VI R 8/11 (veröffentlicht am 20.11.2013)
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
311
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
279
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
275
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
247
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
188
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
186
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
168
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
162
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
157
-
Differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in Hilden rechtswidrig
140
-
Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz
10.04.2026
-
Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten
10.04.2026
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
09.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
09.04.2026
-
Alle am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.04.2026
-
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
07.04.2026
-
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
07.04.2026
-
Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
07.04.2026
-
Vewaltungsgericht darf nicht über Grundsteuermessbetrag urteilen
07.04.2026