Werbungskosten eines Botschafters für seine Dienstwohnung im Ausland

Auslandstätigkeit eines Botschafters
Vor dem FG Rheinland-Pfalz klagte ein deutscher Staatsangehöriger, der im Streitjahr 2017 als Botschafter der Bundesreupublik Deutschland tätig war. Die Tätigkeit erfolgte in verschiedenen Ländern in Asien. Hierfür wurde er vom Auswärtigen Amt angewiesen, in Wohnungen zu wohnen, die sich in den jeweiligen Botschaften befanden. Die Wohnungsgröße lag zwischen zwischen 186 m² und 249 m². Die Ehefrau des Klägers wohnte in der gemeinsamen Wohnung im Inland.
Werbungskosten für Wohnung im Ausland
Der Kläger erhielt einen Bruttoarbeitslohn zzgl. steuerfreier Auslandszuschläge. Allerdings wurde das Gehalt um eine "Dienstwohnungsvergütung" gekürzt. Strittig war nun, in welcher Höhe Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden können. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die Aufwendungen nicht in voller Höhe "notwendig" gewesen seien und daher nur abziehbar wären, soweit sie auch für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung von maximal 60 m² entstanden wären.
Aufwendungen waren unvermeidbar
Das FG Rheinland-Pfalz widersprach dieser Auffassung und urteilte zugunsten des Klägers. Das Gericht entschied, dass die Kosten in voller Höhe geltend zu machen sind, denn aufgrund der Anweisung des Dienstherren seien die Aufwendungen unvermeidbar gewesen.
FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.6.2021, 3 K 1255/20, veröffentlicht am 8.9.2021 (noch nicht rechtskräftig)
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
840
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
597
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
569
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
554
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
546
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
501
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
459
-
Teil 1 - Grundsätze
377
-
Bundesverfassungsgericht kündigt Urteil zum Solidaritätszuschlag an
352
-
Anschrift in Rechnungen
326
-
Inanspruchnahme für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer
24.03.2025
-
Britische Steuerprivilegien mit Folgewirkungen in Deutschland
24.03.2025
-
Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG
21.03.2025
-
Alle am 20.3.2025 veröffentlichten Entscheidungen
20.03.2025
-
Aufwand aus einer Schuldübernahmeverpflichtung für eine Pensionszusage
19.03.2025
-
Mieterstrom als eigenständige Hauptleistung
18.03.2025
-
Berechnung der Beteiligungsquote bei Personengesellschaften
18.03.2025
-
Keine Gewerbesteuerpflicht für kreative Tattoos
18.03.2025
-
Ernstliche Zweifel an einem Ansatz des Bodenrichtwerts für baureifes Land
18.03.2025
-
Zahlreiche Eilanträge zur Grundsteuer abgewiesen
17.03.2025