Wann Pokergewinne zu gewerblichen Einkünften führen

Das FG Münster hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und Cash-Games zu einer gewerblichen Tätigkeit führt.

Der Kläger war zunächst nichtselbstständig tätig und begann im Jahr 2003 mit dem Pokerspiel. In den Streitjahren 2004 bis 2007 nahm er an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und Cash-Games teil. Ende August 2005 nahm er unbezahlten Urlaub und beendete sein Angestelltenverhältnis im Januar 2007. 

Pokergewinne blieben in der Steuererklärung unerklärt

Das Finanzamt gelangte jedoch im Rahmen einer Außenprüfung zur Auffassung, dass er als Berufspokerspieler sowohl gewerbliche Einkünfte als auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt habe. Das FG entschied, dass der Kläger erst ab 2007 als Berufspokerspiele gesehen werden kann. Für die Streitjahre 2004 bis 2006 gab das FG der Klage statt. 

FG Münster, Urteil v. 12.10.2018, 14 K 799/11 E,G, veröffentlicht am 15.11.2018.

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