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FG Münster Urteil vom 12.10.2018 - 14 K 799/11 E,G

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Pokergewinne als gewerbliche Einkünfte

 

Leitsatz (redaktionell)

1) Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und Cash-Games führen in den ersten Jahren nach Aufnahme der Spieltätigkeit, in denen der Steuerpflichtige noch nicht als geübter Pokerspieler angesehen werden kann, noch nicht zu gewerblichen Einkünften i.S.d. § 15 EStG.

2) Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist aber zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem Steuerpflichtige über eine umfangreiche Turniererfahrung sowie über erhebliche Kenntnisse und geschulte Fähigkeiten verfügt und seiner Spielertätigkeit intensiv und erfolgreich nachgeht.

 

Normenkette

EStG § 15 Abs. 2, 1 Nr. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 25.02.2021; Aktenzeichen III R 67/18)

 

Tatbestand

Zu entscheiden ist, ob die Teilnahme des Klägers zu 1. an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und sogenannten Cash-Games als gewerbliche Tätigkeit zu qualifizieren ist und die von ihm dabei erzielten Einnahmen sowohl der Einkommensteuer als auch der Gewerbesteuer unterliegen.

Die Kläger sind seit dem 00.00.2004 verheiratet und wurden von dem Beklagten für die Streitjahre 2004 bis 2007 jeweils zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Während die Klägerin zu 2. im Streitzeitraum durchgehend nichtselbständig tätig war, war der Kläger zu 1. lediglich bis zum 31.07.2005 nichtselbständig tätig. Zwar bestand sein Arbeitsverhältnis auch nach dem 31.07.2005 entsprechend einer von ihm am 06.06.2005 mit seiner damaligen Arbeitgeberin geschlossenen Vereinbarung über die Gewährung unbezahlten Urlaubs vom 01.08.2005 bis zum 31.01.2007 zunächst noch fort. Nach dem Ende dieses Urlaubs nahm der Kläger zu 1. seine nichtselbständige Tätigkeit jedoch nicht wieder auf.

Am 29.12.2006 reichten die Kläger ihre Einkommen...

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